Glas im Reifen

  • Hallo zusammen,


    bei der Kontrolle meiner Maschine habe ich vorne eine Glasscherbe im Reifen entdeckt. Diese steckte in der Lauffläche. Mit der Schiebelehre habe ich eine Tiefe von 5,5mm gemessen. Hinten ist ein Riss im Profil mit ca 4mm Tiefe. Luftdruck ist ok.


    Habe auf dem Hof vor einem Balkon eine kaputte Bierflasche entdecken können wo ich vermutlich durchgefahren bin.


    1. Kann ich die reifen noch fahren. Profil ist bei >50% :(
    2. Wie sieht die Rechtslage dabei aus? Kann man gegen den Flaschenwerfer vorgehen?


    Gruß
    Benne

  • Hallo Benne


    Laß das einen Reifenhändler prüfen, der weiß was er macht.


    Wie Maik schon geschrieben hat, kann sich der Riss unter Last vergrößern. Du gehst ein ziemliches Risiko ein, wenn Du einfach weiterfährst.


    Ich habe auch einmal einen Reifen nach 500km entsorgt, weil ich über ein Stück einer Kaffetasse gefahren bin. Da war im Riss deutlich Gewebe zu sehen.

    Viele Grüße


    Andreas



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    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • Nichts wie ab zum Reifenhandel und dort mal nachfragen .


    Ansonsten klopp sie in die Tonne .


    Mir persönlich wäre es zu gefährlich damit noch weiterzufahren .


    Gruß .


    Rolf

  • Wahrscheinlich ist der Schaden kein Problem.
    Entscheidend ist, ob der Einschnitt bis zur Karkasse geht.
    Das kann man prüfen wenn man die Schnittkanten stark auseinanderdrückt, und sich den
    Grund des Einschnittes genau ansieht.
    Der Schnitt wird sich wahrscheinlich auch nicht von selbst vergrößern, da müssten Lage und Richtung
    schon sehr ungünstig sein. Sollte aber regelmäßig kontrolliert werden.

    Die Ente hält, was die Kuh verspricht! :P

  • Zitat

    Original von blahwas
    Wars ein Bridgestone? Dann hätte sich die Anmeldung zur Reifenversicherung beim Reifenwechsel jetzt rentiert...


    Anmeldung abgeschickt, aber angeblich nie eingegangen... Drecksladen.


    Hab mich heute zum Tausch der Reifen entschieden. 150€ ist mir das Risiko nicht wert. Der Flaschenwerfer hat es zugegeben und fragt nun bei der Versicherung an.


    Gruß
    Ben

  • Moin,


    die alten Reifen solltest Du aber in jedem Fall behalten. Nur so kannst Du später noch den Schaden nachweisen.


    Ob es ein sicherheitsrelevanter Schaden ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob das Gewebe geschädigt wurde. Wenn das Gewebe noch unbeschädigt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Riß weiterreißt.
    Wenn Du Zweifel hast, würde ich einem Reifenhändler deines Vertrauens den Schaden noch mal zeigen. Wobei sich das jetzt ja erledigt hat. weil die Reifen bereits gewechselt wurden.


    Wieso hat Du eigentlich nur einen Kostenvoranschlag und keine Rechnung, wenn die Reifen gewechselt wurden? ?(
    Dann würde ich eher die Rechnung bzw. eine Kopie an die Versicherung schicken.


    Gruß


    Wolfgang

    „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“


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  • Die Rechnung kannst du dem Flaschenwerfer gleich selber in die Hand drücken.


    Welche Versicherung bezahlt wohl für groben Unfug, Vorsatz, respektive grobe Fahrlässigkeit?
    Mag ja noch sein dass man irgendeinen "Unfall" erfinden könnte wie die Flasche zerbrach, aber warum hat man dann die Scherben nicht eingesammelt? "Aus Versehen vergessen" oder was?
    Das wird der selber zahlen dürfen....


    Wenn du n Netter bist ubernimm einen Teil selber, schließlich waren die Gummis nimmer neu.

    Tunerlatein:
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  • Hallo Benne


    War ja auf Privatgrund. Sonst hätte man im schlimmsten Fall bis zum "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" gehen können.


    Das ist kein Witz. Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat als Beifahrer alkoholbedingt und aus Übermut eine Bierflasche aus einem fahrenden Auto gehalten und dabei verloren. Ein nachfolgender PKW wurde dabei angeblich beschädigt. Ich schreibe angeblich, weil die Beschädigung am Fahrzeug recht eigenartig war. Ein Lackschaden an der Seite ist mit Überfahren von Scherben nur mit viel Phantasie in Einklang zu bringen. Trotzdem war die Aktion eine Riesendummheit.
    Strafrechtlich ist das Ganze mit Sozialstunden ausgegangen. Zivilrechtlich blieb der Schaden. Natürlich hat die Haftpflicht den Schaden nicht gezahlt.


    So wie Michael geschrieben hat solltet Ihr Euch einigen. Deine Zusatzarbeit würde ich aber auch mit einkalkulieren.

    Viele Grüße


    Andreas



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