Suche Gutachten Leistungssteigerung für 93er 42kw

  • Hallo zusammen,


    ich wollte die 57 PS in Darmstadt eintragen lassen. Der TÜVschimmel hat laut gewiehert und mir gesagt, das sei ja keine richtige ABE und somit müsse das als Einzelabnahme über das Amt in Marburg eingetragen werden. Ich würde hier im Vorfeld den TÜVmensch fragen, was notwendig ist. Oder den TÜV wechseln.
    Leider sind die Prozesse hier von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich :sleeping::S
    LG
    Matthias

    LGMattes Alle sagten: "Das geht nicht!" Dann kam einer, der wusste das nicht, der hat´s einfach gemacht. :weizen:

  • Jesses....Einzelabnahme für offiziele Honda-Leistungsvarianten...kriegst die Tür nidd zu :whistling:

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • Natürlich sollte man an seiner Ente alles korrekt eingetragen haben, und natürlich kann theoretisch eine Vielzahl von Überprüfungen auch eine Unstimmigkeit zwischen eingetragener und tatsächlicher Leistung ans Licht bringen, aber wie wahrscheinlich ist das wirklich, zumal nicht in jedem Ansaugstutzen noch das drin ist, was draußen draufsteht.....

  • ......bla bla, wenn ich bei einem fast Oldtimer die Motorleistung um 10% erhöhe und dieses mit hohem Geldbetrag und Stempel nicht in die Papiere eintragen lasse und beim Versicherer melde bin ich ein Straftäter,


    dabei gibt es in fast jeder größeren Stadt sogenannte Chip-Tuner welche die Motorleistung moderner Fahrzeuge um bis zu 40% hochsetzen und damit wird ganz normal mit gefahren ohne das es irgendwo beim Versicherer oder Papiere vermerkt ist und es stört sich keiner da dran aber ein findiger Polizist erkennt mit der Taschenlampe die Stempelung am Ansaugstutzen bei der eNTe,

    i glaub i griag an Vogl.

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Hans: und Chiptuning ohne Eintragung ist zulässig?
    Ich lach mich schlapp!


    Bisschen illegal geht genauso wenig wie bisschen schwanger...


    Ja: jeder normale Prüfer/Polizist würde *hüsteln*. Aber manchmal ist ein W#/%/ dabei... bei uns haben sie einen Landwirt böse verknackt weil er auf dem Ladewagen eine Hütte eines örtlichen Vereins zum lokalen Weihnachtsmarkt gekarrt hat.


    Damit ist das kein Traktor/landwirtschaft sondern fahren ohne Führerschein weil schwerer LKW + steuerhinterziehung und so ein Kack. Da packst du dir an den Kopf.

    I reject your reality and substitute my own!

  • Hör dich mal bei Oldtimertraktoren um...


    Alles bis 3,5 T zul. Gesamtmasse darfste mit dem B-Führerschein fahren. Land- und forstwirtschaftliches Geraffel mit S oder T. Aber eine Fahrt mit dem dicken Lanz, welcher evtl. über 3,5 T zul. Gesamtmasse hat, oder dem Deutz F4L514, welchen ich mir evtl. anlächle. Den darfste mit dem B-Führerschein nicht auf Treffen fahren. Nicht mal mit S oder T, weil eben nicht land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Dafür brauchste dann C oder Konsorten. Praktisch ist es auch Steuerhinterziehung, wenn du das ganze mit grünem statt schwarzem Schild machst!


    Banal...


    Glücklicherweise haben ich davon bisher nur gelesen und es noch nie mitbekommen. Außer eben bei dem Landwirt bei dir.


    Zurück zum Thema: Nochmals, ich möchte hier mit meinen Aussagen nichts relativieren, klein reden oder gar jemanden zu illegalen Tätigkeiten auffordern. Gerade bei der Ente sollte es ein leichtes sein, die offizielle offene Leistung eintragen zu lassen. Außer man heißt Matthias. :P (Sorr, musste sein, verzeih es mir. ;-)) Bei meiner Speedy war das wieder mal so ein Spezialfall. Wobei ich mich genau genommen unter den 10 % (10,8 PS) Leistungssteigerung befinde.
    Mein Schlusswort zu dem Thema: Jeder sollte sich tunlichst selbst informieren und dann klar sein, was seine Handlungen für Folgen nach sich ziehen könnten.

  • ......Chiptuning ohne Eintragung ist natürlich illegal aber in meinem Bekanntenkreis gibt es einen (er arbeitet bei einem namhaften deutschen Autohändler als Mechaniker) und führt da auch Chiptunig bis 30% Leistungssteigerung (geänderte Software) durch, hab den mal gefragt wer seinen chipgetunten Diesel mittels Leistungsprüfung diese Mehrleistung bestätigen läßt und dann zum TÜV und Versicherer rennt, er sagt *Einer von Hundert* weil ist es ohne Leistungsprüfung auch nicht nachweisbar, noch nicht mal vom Hersteller. ;)

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

    4 Mal editiert, zuletzt von NT/Hans ()

  • [...]
    weil ist es ohne Leistungsprüfung auch nicht nachweisbar, noch nicht mal vom Hersteller. ;) [/color]

    Unsinn. Der Hersteller kann den Inhalt des Motorsteuergeräts auslesen und mit einem originalen Image vergleichen. Das machen die Hersteller auch, wenn es um Garantieabwicklungen bei Motorschäden geht (die mit (vor allem Hinterhof-)Chiptuning durchaus wahrscheinlicher werden).

  • ... habe (mit genau dem Schrieb!) neulich meine Rote in Hessen von 50PS auf 57 umschreiben lassen.


    Tüffler (GTÜ) vertrauensvoll erklärt, dass die richtigen offenen Stutzen eingebaut sind (Kaufbeleg / Foto helfen).
    Gutachten: 35€. Vorführen war nicht nötig, aber das kann man per Anruf klären. Fahrzeugschein ist nötig,



    Jetzt muss ich mal Dampf ablassen!


    "Vorführen war nicht nötig"


    Da geht mir echt der Hut hoch!
    Wahrscheinlich muss man in Hessen genau wegen dieser Knallköppe wegen jedem Scheiß nach Marburg!
    Ein Gutachten für ein Fahrzeug, von dem ich noch nicht mal die Fahrgestellnummer überprüft und den Kilometerstand abgelesen habe.
    Tolle Qualität bei dem GTÜ-Schergen ;(
    Sowas geht doch gar nicht!
    Dem sollte man die Hammelbeine langziehen!!!


    So, jetzt geht´s mir besser.

  • Unsinn. Der Hersteller kann den Inhalt des Motorsteuergeräts auslesen und mit einem originalen Image vergleichen. Das machen die Hersteller auch, wenn es um Garantieabwicklungen bei Motorschäden geht (die mit (vor allem Hinterhof-)Chiptuning durchaus wahrscheinlicher werden).

    ......Unsinn aha, dann weist du also mehr als der Fachmann in der Fachwerkstatt!

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • ......Unsinn aha, dann weist du also mehr als der Fachmann in der Fachwerkstatt!

    Der Fachmann in der Fachwerkstatt möchte seine Chiptunings verkaufen. Wenn er sagt, dass die Garantie flöten geht und der Motor platzen kann, verkauft er davon nicht mehr viele.
    Abgesehen davon WEIß ich, wie so ein Steuergerät intern aufgebaut ist und dass man den Speicherinhalt natürlich auslesen und vergleichen kann.


    Bei neueren Autos können die Hersteller bei Problemen mit dem Auto sogar in der Zentrale die Steuergeräte auslesen und diagnostizieren. Nenn mir also einen Grund, warum sie nicht sehen können sollten, dass der Speicherinhalt der Steuergeräte verändert wurde?

  • ......von Hersteller nachweisbar, dieses ist nur noch möglich wenn die Originalsoftware vom Fachhändler nicht überspielt ist, wenn in einem langen Autoleben möglicherweise mehrfache Softwareupdat`s gemacht wurden nichtmehr möglich weil bestimmte Softwareanpassungen von der Fachwerkstatt meist auch eine leistungsteigerde Wirkung haben,
    ausserdem ist die Mehrleistung nur über einen Leistungspüfstand nachweisbar.

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Der Witz an Softwareupdates vom Hersteller ist aber, dass der Hersteller immer noch weiß, was diese für Auswirkungen haben.
    Es geht darüber hinaus nicht um Mehrleistung, da jede Veränderung an der Motorsteuerungssoftware durch nicht vom Hersteller authorisierte Parteien einen Garantieverlust bewirkt.


    Und nein, ein anderes Mapping ist nicht nur mit einem Leistungsprüfstand nachweisbar sondern sehr häufig auch durch geänderte Abgaswerte (was Chiptuning idR nicht nur durch die veränderte Leistung sondern auch durch das sich verschlechternde Abgasverhalten illegal macht (Stichwort Steuerhinterziehung)).


    Aber wenn der Tuner deines Vertrauens sagt, dass sich das nicht nachweisen lässt, übernimmt er ja sicherlich auch mögliche Schäden am Motor ;)


    Edit: "was diese für Auswirkungen haben" ist unklar ausgedrückt. Konkret werden ja keine einzelnen Segmente im Speicher des Steuergeräts geändert sondern ein vollständiges Image aufgespielt. Dieses Image kann man immer mit dem vergleichen, was ausgelesen wurde.

  • ......z. B. bei einem Motor der 500.000km gelaufen ist ist es Schnurz ob er getunt war oder nicht weil da Garantieansprüche erloschen, ausserdem meine Fahrzeuge sind nicht getunt!

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Bei einem Motor, der 500.000km gelaufen hat, wird kein seriöser Chiptuner eine andere Map aufspielen. In der Regel wird das bei neuen Fahrzeugen gemacht (die eben noch Garantie haben).
    Danach ist es nicht wirklich relevant, aber die Quintessenz ist eben, dass es ohne Leistungsprüfstand nachweisbar ist.

  • Bei einem Motor, der 500.000km gelaufen hat, wird kein seriöser Chiptuner eine andere Map aufspielen. In der Regel wird das bei neuen Fahrzeugen gemacht (die eben noch Garantie haben).
    Danach ist es nicht wirklich relevant, aber die Quintessenz ist eben, dass es ohne Leistungsprüfstand nachweisbar ist.

    ......genau das ist es eben nicht, wenn z. B. bei einem Opel von der Opelfachhändler schon mal eine oder mehrere vom Hersteller empfolene Softwareupdate`s gemacht wurden ist nichtmehr nachweisbar was vorher augespielt war und ob eine vorher aufgespielte Software eine motorschädigende Wirkung hatte.

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Ich lasse also für viel Geld ein Chiptuning durchführen, nur um das dann wieder mit der Originalsoftware zu überspielen? Ja, in dem Fall kann man es nicht nachweisen, das stimmt.


    Das ist, wie wenn du argumentierst, dass geänderte Ansaugstutzen ja nicht nachweisbar wären, wenn man sie vor der Kontrolle wieder umgebaut hat. :huh:
    Und wenn man nach einem Motorschaden wieder schnell die Originalsoftware aufspielen lässt, um noch Garantieanspruch zu haben, dann ist das Betrug, aber darum geht es ja nicht.

  • Ich lasse also für viel Geld ein Chiptuning durchführen, nur um das dann wieder mit der Originalsoftware zu überspielen? Ja, in dem Fall kann man es nicht nachweisen, das stimmt.


    Das ist, wie wenn du argumentierst, dass geänderte Ansaugstutzen ja nicht nachweisbar wären, wenn man sie vor der Kontrolle wieder umgebaut hat. :huh:
    Und wenn man nach einem Motorschaden wieder schnell die Originalsoftware aufspielen lässt, um noch Garantieanspruch zu haben, dann ist das Betrug, aber darum geht es ja nicht.

    ......*Betrug* doch genau darum geht es wenn ich Motortuning an meinem Fahrzeug machen lasse und nicht eintragen lasse und das genau wird zig... tausendfach unerkannt und ohne Strafe gemacht, sagt mein Bekannter und ein vom Typ her falsch eingebauter Ansaugstutzen an der eNTe soll mir dann aber das Genick brechen. :thumbsup:

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Hi, also ich würde auch zu 100% davon ausgehen, dass auf jeden Fall nachweisbar ist, ob die Motorsteuerung eine "Werks-Software" hat oder etwas anderes.


    Ist in 3 Situationen relevant
    - Polizei hält das Fahrzeug an oder TÜV-Prüfung: meines Erachtens sind die da noch nicht so weit, dass sie die Integrität / Authentizität der Software prüfen könnten, selbst wenn sie wollten. (*)
    - Unfall und ein Gutachter nimmt sich das Fahrzeug vor. Dann kannst man "Glück" haben, dass entweder das Steuergerät physisch hinreichend zerstört ist oder jemand einfach nicht hinschaut. Muss man aber nicht.
    - Motorschaden/Garantieansprüche: da könnte es sein, dass man noch die Möglichkeit hat eine Originalsoftware aufzuspielen / aufspielen zu lassen. Aber auch hier würde ich mich nicht drauf verlassen, dass nicht irgendwo eine Checksumme über jede Software, die aufgespielt war, irgendwo in einem nicht überschreibbaren Speicherbereich liegt.


    (*) da das Thema z. B. auch für die Emissionswerte interessant ist (z. B. kann man sicherlich dafür sorgen, dass weniger Adblue verbraucht wird...), verstehe ich das eh nicht, dass man das nicht vorschreibt.
    Darüber hinaus könnte der Hersteller auch "trivialst" dafür sorgen, dass das Gerät ausschließlich mit vom Hersteller signierter Software startet. Das wäre extrem einfach -- schließlich tut man sich auch schwer auf einem modernen Smartphone eine "Dritt-Betriebssystem" draufzutun...

    I reject your reality and substitute my own!

  • ......weder Hersteller noch Unfallgutachter oder TÜV ist in der Lage mehrfach geänderte Motorsoftware nachzu weisen, wo ich drüber verwundert bin ist das es original vom Hersteller freigegebene Tuningsoftware angeboten wird sagt mein Bekannter, diese ist nur um vieles teurer als die vom Tuning-Fuzzi. :):huh:?(

    scheen Gruaß Hans 😊

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