Wie gesagt, es werden wohl nicht für Reifen, sondern die Größe eingetragen.
@crasbe schreibt oben etwas anderes...
UBBs wird es weiterhin geben,
Nö. Die heißen nicht mehr UBB sondern allenfalls Herstellerbescheinigung oder Service-Information.
Und sind wie du richtig sagst, kein Stück bindend sondern nur eine "Empfehlung" für den allmächtigen Prüfingenieur.
Wie Conti dann in der UBB (die für Reifen vor 2020 noch eine UBB ist!) schreibt: [ausserhalb der Übergangsregelung]..."Alle in der nachfolgenden Freigabe[...]verlieren ihre Gültigkeit".
Wie die Hersteller da tatsächlich vorgehen werden, was z. B. einen T32 oder CRA4 angeht, wird sich zeigen.
Wobei Bridgestone 150er und Conti 160er hinten bei uns vorsieht. Somit brauchst du, falls du beides Mal fahren wirst, zwei Eintragungen.
Jein... du *könntest* dir die T31-Größe eintragen lassen -- Conti hat den CRA3 auch in 150/70-ZR17. (Und nein: ich weiß immer noch nicht, warum der breitere Schlappen für die UBB drin ist, ob es da tatsächlich bessere Fahreigenschaften gibt oder ob es zu dem Zeitpunkt als geprüft / UBB erstellt wurde, der 150/70 noch nicht im Programm war?)