Reifen/Felge vorn

  • Moin.


    Ich dachte, er würde den tieferlegen und ein paar BBS-Felgen raufbauen.


    ...ja nee, voll ins Näpfchen getreten... :thumbsup:


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Ich möchte den Vorderreifen - da in originaler Größe 110 / 80 - 17 als Winterreifen nicht lieferbar -in der Größe 110/70-17 eintragen lassen.

    Dazu war ich bei der "Landesprüfstelle Oberösterreich " in Linz vorstellig.

    Diese Stelle ist sowieso eine sehr eigenartige Stelle mit Prüfterminvergabe für 6 Wochen im Voraus und bei Nachuntersuchungen ebenfalls nochmal 6 Wochen. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das verändert werden soll, 3 Monate nicht benutzt werden darf, solange die Zustimmung nicht vorliegt....


    Nun, ich habe den Zirkus durchlaufen, noch in Bayern beim TÜV ein Gutachten erhalten, worin bestätigt wird, dass der Reifen montiert werden kann. (Gutachten im Anhang)


    Nicht so Honda Austria !!

    Honda Austria schrieb:


    Sehr geehrter Herr Manthey,

    vielen Dank für Ihre Anfrage:

    Diesbezüglich geben wir wie folgt bekannt:

    Für das Motorrad mit der Fahrgestellnummer: "JH2RC33BOTM000209" NTV650T (RC33) Modelljahr 1996 sind folgende Reifengrößen freigegeben:

    Vorne: 110/80-R17 (ausschließlich)

    Hinten: 150/70-R17 & 160/60-R17

    (siehe auch: Honda_Zweirad_Reifenfreigaben_2022-01.pdf )


    Sohin kann von uns (werksseitig) keine Bestätigung für anderslautende Dimensionen ausgestellt werden.


    Hoffen Ihnen mit dieser Information gedient zu haben.




    Mit freundlichen Grüßen / Best regards

    ...................

    Customer Relations/Homologation MC & Car


    Honda Austria


    Branch of Honda Motor Europe Ltd

    Hondastraße 1, 2351 Wr. Neudorf


    Meine Antwort dazu:


    Sehr geehrter Herr ........,

    mit Ihrer Antwort bin ich nicht einverstanden !

    Insbesondere die Aussage "Vorne: 110/80-R17 (ausschließlich)" kann ich nicht nachvollziehen !

    Der TÜV - als alleiniger Gutachter für die Deutsche Behörde "Kraftfahrt-Bundesamt" - stimmt dieser Reifengröße zu (Gutachten anbei), was auch logisch erscheint, da ja nur der Reifenumfang geringer ist und somit der Tachometer eine höhere Geschwindigkeit vortäuscht - was wiederum auf der "sicheren Seite" ist.

    Eine Reifengröße als absolut einzigartig einzustufen entspricht somit nicht der gebräuchlichen Realität, auch nicht für andere Fabrikate !

    Auf die Frage der Zulassungsstelle nach evtl. notwendiger Anpassung des Tacho sind Sie bedauerlicher Weise nicht eingegangen.

    Ich hoffe, Sie überdenken Ihre als absolut gültige Aussage noch Mal und geben grünes Licht !

    Mit freundlichem Gruß


    Ich werde weiter berichten !

  • ....servus Wolfgang, wünsche dir Glück bei deiner Reifeneintragung (die Deutschen [TÜV] sind zwar i-Tüpferl-Scheißer) aber die Österreicher sind sture Hund.


    ....ein Bekannter von mir (bei uns über der Grenze wohnend weil dort Haus gebaut) will seine BMW K75 mit verschiedenen Umbauten von Deutschland nach Austria einführen, die Österreicher tragen nur ein was schon in den deutschen Papieren eingetragen ist, nur der deutsche TÜV trägt ihm den verbauten Scheinwerfer nicht ein obwohl er mit diesem seit Jahren in Deutschland anstandslos TÜV-Segen erhalten hat und bei uns gefahren ist, deshalb steht die bmW schon 3 Jahre unbenutzt in Burghauen weil er auch so stur ist und den Scheinwerfer nicht ändern will!

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Es ist halt ein gewaltiger Unterschied, ob der Fahrzeughersteller eine Reifengröße freigibt (die er wahrscheinlich auf diesem Motorrad nie geprüft hat, für deren Verwendung er aber dann juristisch geradestehen muss), oder ob ein Reifenhersteller eine Freigabe erteilt (die der Fahrzeughersteller nicht gutheißen, und schon gar nicht blind übernehmen muss), oder ein Sachverständiger im Einzelfall eine positive Begutachtung vornimmt (die den Fahrzeughersteller höchstwahrscheinlich einen Sch...dreck interessiert, vor allem weil für ihn nicht nachvollziehbar ist, wie diese zustande kam).

    Dass HONDA Austria sich in irgendeiner Form an ein Gutachten eines Deutschen Sachverständigen gebunden fühlen müsste ist Quatsch. Sorry für das offene Wort!


    Bist Du evtl. von D nach A umgezogen? Dann könntest Du versuchen, die Geschichte über den Kniff "Umzugsgut" zu legalisieren. Wenn der Reifen in D eingetragen war, also die Betriebserlaubnis aufgrund eines positiven Gutachtens wiedererteilt wurde (also nicht nur der Zettel vom Sachverständigen, sondern auch vom Straßenverkehrsamt abgenickt), muss ein anderer EU-Staat das Fahrzeug bei Umzug ebenfalls zulassen, selbst wenn das Fahrzeug in diesem Land ansonsten nicht zulassungsfähig wäre. Hat mit EU-Recht zu tun. Wenn die Österreicher sich allerdings stur stellen und Du Deinen Anspruch einklagen musst, werden die nächsten Sommersaisons wohl ohne NTV stattfinden :rolleyes:

  • Das ist alles ein riesengroßer Mist, ich fürchte aber auch, dass du über Honda Austria nicht weiter kommst. Die haben keinerlei Interesse daran, neue Reifeneintragungen auf ihre Kappe zu nehmen.

    Trotzdem viel Glück, Wolfgang

  • Nun, keiner von Euch beiden hat Recht !


    Die Landesprüfstelle der Regierung (Linz) hatte folgende Vereinbarung vorgeschlagen:

    • Das Gutachten aus Deutschland wird anerkannt, auch wenn es nicht im KFZ-Schein eingetragen wurde.
    • Das Gutachten muss allerdings die Serienummer des Motorrades enthalten, was in meinem Fall nur auf die "alte Ente" bezogen ist.
    • Der Eintrag für die Tachoiabweichung soll durch den Gutachter, der den Reifeneintrag genehmigt hat, erfolgen.
    • Honda Austria kümmert sich sehr wohl, hat mich sogar durch den hauseigenen Gutachter anrufen lassen, der darauf aufmerksam gemacht hat, dass eine Tachoabweichung bis zu 8 bzw. 12% zulässig sei. (hängt noch in der Luft).
      Honda ist bereit, mit dem Gutachter bei der Landesprüfstelle zu telefonieren.

    Daraus folgt:

    Ich brauche ein erneutes Gutachten, diesmal mit Bezug auf die Seriennummer und die Tachoabweichung.

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Moin.


    Der Tacho der Ente zeigt schon bei Serienbereifung zu viel an. Na ich bin gespannt.


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Das verblüfft mich, ü15km/h Anweichung bei Vollgas hab ich schon bei Seriengröße gesehen.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Wird nicht der Wert 100 km / h und 50 km / h als Wert genommen ???

    Honda Austria sprach von 1 % zulässiger Abweichung

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️