....denke wenn Elmar Trekker-Touren zur Möhne für Ungeübte anbietet dann baut er seine Fahr-Traktoren doch sicher auf Fendt-Vario um, oder, aber laßt ihm doch erstmal den 2. Fahr fertigstellen und nächsten Winter kommt dann jeweils die Getriebe-Umrüstung!?
Ihr könnt mich ruhig für bescheuert halten
-
-
Und wer weiß vielleicht wird je ein zweites Standbein draus, geführte Trecker Fahrten um die Möhne, dann brauchts aber noch 2-3 Trecker mehr.
Wenn es aber wegen der Schaltung nichts wird für normale PKW- (Trecker-) fahrer, dann vielleicht als Fahrschulbetrieb. Treckerfahren für Anfänger
-
Doch gebe ich zu bedenken: was du zur Schaltbarkeit geschieben hast ist das wohl eher nichts für den Durchschnitts-Pkw(Trekker)-Fahrer).
Bei dem D17 kannst Du nur mit einem Gang fahren. Ich bin immer im 5. gefahren. Gang rein und los, ging auch gut bei Bergauffahrten.
-
Das ist gut. Wie mit der Ente. Morgens den 5. rein und abends wieder raus:
Ein bisschen Spaß muss sein!
Viele Grüße
Axel
-
Viel Spaß und Erfolg
-
Kann man schon verstehen... allerdings
- nehmen Motorräder weniger Platz in Anspruch
- hätte ich gedacht, dass du dich auf ein Modell "einschießt" und irgendwann die größte Sammlung von D17 nördlich der Alpen besitzt
Ganz doofe Frage: als was hast du den eigentlich angemeldet?
Zumindest bei uns akzeptieren die eine Anmeldung als Landmaschine nur, wenn du einen Bauernhof hast.
Als LKW ist *hüstel* nicht ganz billig und mit H Kennzeichen gibt es bei uns Stress, selbst wenn du Kleinigkeiten transportierst -- da stehen sie teils wirklich vor der Abladestelle und kassieren ab, wenn Samstags der Grünschnitt weggefahren wird.
-
Der ist als Ackerschlepper angemeldet und die Kosten halten sich im Rahmen. Ich schau heute abend mal nach und sag was es kostet.
-
....zur Anmeldung eines Traktors ist auch bestimmt ein Gewerbeschein (Entrümpelungen, Hausmeisterei) oder ein etwas größeres Grundstück ums Haus hilfreich.
-
Ich hab Gewerbe als Garten u. Geräteservice im Nebenberuf angemeldet Das schon seit 19 Jahren
-
.... das macht natürlich Sinn
-
Also laut Steuerbescheid
Zugkraftmaschine mit zul. Gesamtgewicht v. 1500 kg kostet 90,-€ im Jahr.
-
mit H Kennzeichen gibt es bei uns Stress, selbst wenn du Kleinigkeiten transportierst -- da stehen sie teils wirklich vor der Abladestelle und kassieren ab, wenn Samstags der Grünschnitt weggefahren wird.
Mir ist aber nicht klar auf welcher Basis. Es gibt wohl Einschränkungen für "gewerbliche" Nutzung, aber selbst die sind meines Wissens nicht bußgeldbewehrt sondern maximal könnten sie dir die "H-Zulassung" aberkennen.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass an der einen oder anderen Stelle Leute sitzen die selber nicht so genau wissen wie die Rechtslage ist und/oder auf Kreuzzügen sind. Bei mir warens zwar nicht H-Kennzeichen sondern rote Nummern und französiche Zulassungen... da hab ich 4-5x Stress bekommen und nicht einmal am Ende zahlen müssen. Manchmal kommts auch drauf an was man denen erzählt.... natürlich hab ich die 4 Tonnen Kies nur transportiert "um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs" zu prüfen, daher darf ich das mit roter Nummer und das Fahrzeug mit der französischen Zulassung wollte ich in Berlin verkaufen, ich kann ja nichts dafür wenn der Käufer dann abgesprungen ist
-
Das wird wohl von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt. So viel wieder einmal zum Thema Rechtssicherheit.
-
Da sagste was....
-
Hm. Keine wirklich eigene Erfahrung, weil ich (u.a. deswegen!) keinen eigenen Traktor habe.
Mir ist das hier auf dem Landkreis so kommuniziert worden, dass ein Traktor mit H Kennzeichen nur für "Spazierfahrt" bzw. für Fahrten zu Oldtimerausstellungen verwendet werden darf.
D.h. wenn du erwischt wirst, wie du damit etwas transportierst, großer Ärger.
Und da ich keinen Landwirschaftl. Betrieb habe (Gartenbau ist natürlich genauso plausibel...), wäre dann, selbst wenn man den Traktor nur minimal (Brennholz, Grünschnitt...) nutzen will, die einzige Möglichkeit, ihn als LKW anzumelden. Und das ist halt ein wirklich teures Vergnügen, zumal man damit dann wieder keinen Anhänger ziehen darf, den man sich vom nächsten Landwirt ausleiht...
Und danach hab ich dann das Traktorthema für mich ad acta gelegt.
-
Stefan ,siehe Beitrag 31 damit geht alles.
-
Es ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch Steuerhinterziehung, wenn ich mit unserem Deutz mit grünen Nummern (Forstwirtschaft) am Sonntag zu einem Oldtimertreffen fahre.
Gibt auch noch Regelungen, das dann nicht der kleine Schlepper Schein "T" gilt, sondern der B. Du also über 3,5 Tonnen nicht führen darfst.
Aus der Praxis: samstags war es legal mit dem riesigen Sechszylinder Deutz DX110 eine ordentliche Fuhre Holz aus dem Wald zu ziehen. Sonntag damit zum Oldtimertreffen zu fahren ist aufgrund von 4,5 T Eigengewicht illegal.
Aber! Das juckt hier keinen und das ist auch gut so. Ein paar Meter die Straße runter helfen die 13 jährigen Söhne in den Familienbetrieben mit. Die passen halt doppelt auf, wenn es über die Straße geht:
1. Wegen Gegenverkehr und
2. Falls doch mal die Cops da stehen.
Und die fahren noch größere Schlepper als ich damals.
NTV-Vierhausen Ich wünsch dir viel Spaß mit dem zweiten Fahr!
-
sondern der B. Du also über 3,5 Tonnen nicht führen darfst
Naja, da haben viele Leute (incl. ich ) hier im Forum den klaren Vorteil, dass bei ihnen der Führerschein noch "3" hieß, d.h. sie Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen.
Das könnte man "die Gnade der frühen Geburt" nennen... (wobei es auch einige Nachteile gibt, fast 50 zu sein...)
Ich finde das nach wie vor faszinierend, dass der Junior extra nen C1 Führerschein machen muss, um nen Rettungswagen fahren zu können (> 3,5t...). Und dass andererseits der Rettungswagen (weil er ein LKW ist) unter normalen Umständen nur 80 fahren darf. Mit Blaulicht/Sirene dann aber "so schnell er läuft" (rund 130).
Und andererseits, die "Fahrausbildung" für die Sonderrechte ein wenig Theorie (in erster Linie die "rechtliche Lage") war, das, was Kollegen so nebenbei erzählt haben, wie sie das machen und er dann beim ersten Mal vorn allein saß, während der andere Sani hinten beim Patienten war (wo er natürlich auch hingehörte!).
Zugkraftmaschine mit zul. Gesamtgewicht v. 1500 kg kostet 90,-€ im Jahr
... aber so darfst du den eben doch nur anmelden, weil du einen Gartenbaubetrieb hast, oder nicht?
-
knallfrosch ein grünes Kennzeichen ist in meinen Kopf immer noch steuerbefreit.
Da hat er wohl eine LKW Anmeldung vorgenommen.
NTV-Vierhausen kläre uns mal bitte auf.
-
Steht in Beitrag 31
Zugmaschine mit 1,5to zul.Gesamtgewicht.
Und ich darf bis 7.5To mit kl.3 fahren.