Du hast dir die Frage schon selber beantwortet... der Lenker ist EINGETRAGEN und damit zugelassen!
Neue Reifenfreigabe Bridgestone BT23 erwirkt.
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Ich dachte "dem genehmigten Zustand" meint den Zustand aus der Betriebserlaubnis für das ganze Motorrad, nicht dem aktuell genehmigten Zustand.
Vermutlich sehe ich das zu kompliziert. Wollte mir auch die Lenkererhöhung eintragen lassen. Die hatte zwar eine ABE, aber die gilt "eigentlich" ja auch nur für Originallenker/Gabelbrücke.
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Genau zu kompliziert, genehmigter Zustand, dann ist es ok.
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Mit genehmigter Zustand ist Orginalzustand gemeint.......
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Hat jemand die Reifen den nun mal Aufziehen lassen?
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Zitat
Original von soulkisser
Hat jemand die Reifen den nun mal Aufziehen lassen?
Ja ich !
Steht doch in dem anderem Thread in dem du schreibst !! -
Aua, das tut ja weh! sag nur "keine Angststreifen mehr"...Bin halt viel am Lesen, auch im Hawk Forum wo du rege am schreiben bist
da kann man auch mal etwas vergessen g*
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Hallo zusammen
TÜV Wiesloch akzeptiert den BT023 nur mit Eintragung. Diskussion nicht möglich. Mal sehen, was andere dazu sagen.
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Zitat
Original von Andreas_S
Hallo zusammenTÜV Wiesloch akzeptiert den BT023 nur mit Eintragung. Diskussion nicht möglich. Mal sehen, was andere dazu sagen.
Wieso das? Mit welcher Begründung?
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Hallo Martin
Abweichung von der Zulassung der NTV mit 110/80-17. Die Musterzulassung des Modells RC33 ist mit Reifen dieser Größe erfolgt. Alles andere wäre eine eintragungspflichtige Änderung. Ich wollte während AUK und HU nicht streiten.
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nach 6000 km laufleistung , davon fast 3000 km in korsika kann ich nur sagen , der beste reifen den ich je auf der ntv gefahren bin . gripp ohne ende.