Hallo,
ich wollte mal in der Runde fragen,ob mir jemand sagen kann ,was ich mit einer Reifen Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung anfangen kannn?
1 . Ich kann den Reifen aufziehen und muß die Bescheinigung parat haben ?
2. Ich kann zur Zulassung gehen und den Reifen eintragen lassen?
3. Ich muß mir einen Prüf-Ing suchen der die Unbedenklichkeitsbescheinigung anerkennt und kann dann den Reifen bei der Zulassung eintragen lassen?
4. Irgendwas dazwischen?
MfG eik