das haben wir doch jetzt schon Hans
....aha 110/70-17, ich dachte immer bei der NTV650 steht für vorn die Größe 110/80-17 im KFZ-Schein duck und weg!
das haben wir doch jetzt schon Hans
....aha 110/70-17, ich dachte immer bei der NTV650 steht für vorn die Größe 110/80-17 im KFZ-Schein duck und weg!
TÜV-Prüfer seine Meinung bei solchen Abnahmen bzgl Reifen:
Sobald eine Größe (egal mit welchem Reifen/Hersteller) eingetragen ist,
ist diese Reifen-Größe für Ihn OK ,
d.h. bspw wenn man einen Bridgestone 110/70 eingetragen hat,
ist auch ein Conti 110/70 für Ihn OK.
....ist es nicht, weil bestimmte Reifen-Hersteller (z. B. Michelin) den 110/70-17 auf einer 2,50"-Felge ausdrücklich untersagen!!
Moin
Hatte mich in den letzten Tagen wegen diesem Thema unterhalten mit :
dem TÜV Rheinland in Wuppertal
der Dekra in Solingen
dem TÜV Süd in Solingen
und vom TÜV Nord habe ich es schriftlich ( mit dem Hinweis das ich das Schreiben nicht veröffentlichen darf )
Fazit :
( gilt für meine TDM 850 mit einer STVo Zulassung , also nicht mit einer EU Zulassung , hat die NTV auch nicht )
Die eingetragene Reifengröße , Felge original , Geschwindigkeits Index und die Traglast muß identisch sein .
Der Reifen muß vom Reifen Hersteller für das Moped freigegeben sein , dann ist ein Reifen nach der KW 01 / 2020 kein Problem .
Roso
dem TÜV Rheinland in Wuppertal
der Dekra in Solingen
dem TÜV Süd in Solingen
und vom TÜV Nord habe ich es schriftlich ( mit dem Hinweis das ich das Schreiben nicht veröffentlichen darf )
kann ich ergänzen um TÜV Süd München
Na ja, das sind doch Lichtblicke.....
Fazit :
( gilt für meine TDM 850 mit einer STVo Zulassung , also nicht mit einer EU Zulassung , hat die NTV auch nicht )
Die eingetragene Reifengröße , Felge original , Geschwindigkeits Index und die Traglast muß identisch sein .
Der Reifen muß vom Reifen Hersteller für das Moped freigegeben sein , dann ist ein Reifen nach der KW 01 / 2020 kein Problem .
.....Rolf da hast du schon recht, aber es geht hier (weil gibt hier zwei Probleme 110/80-Originaleintrag und 2,50 Zoll-Originalfelge) um die von den meisten NTV-Forum-Mitglieder gefahrenen Radialreifen in der Größe 110/70-17 und im KFZ-Schein eingetragen ist bei der eNTe 110/80-17 genau da liegt der Hasse im Pfeffer und ich denke die wenigsten (ich mit eingeschlossen) wollen wieder von Radial-auf Diagonalreifen zurück wechseln!
roso: ohne Eintragung, auch wenn man die Fabrikatsbindung im Schein stehen hat?
Oder ist es kein Problem, dann einzutragen?
....bei der TDM 850 stellt das auch kein Problem dar, weil diese hat vorn eine 3,00"-Felge, und weil ausnahmslos alle Reifenhersteller den 110er Radialreifen dadrauf bedenkenlos zulassen!
Ich besitze demnach nur Fahrzeuge mit unzulässigen Austragungen.
ich eines mit und eines ohne... Hatte mich schon gefragt, wie und ob ich das 'raus bekomme...
Ich hab noch nen alten Satz (original) liegen. Warum, weis ich jetzt. Den schmeiss ich für die HU drauf. Danach kommen wieder die T31 drauf. Ich bin hier mehrmals von der Rennleitung kontrolliert worden und keiner nahm Anstoss an den Reifen. Die wollten immer nur sicherstellen, dass das Moped nicht geklaut ist.
Also: Ich fahr vorsichtig zur HU mit 20 Jahre alten Reifen. Wenn die das so wollen, kriegen die das genauso.
Liebe Grüße aus bella italia
Nicola
...das bedeutet, dass ich meine alte originalen Reifen besser nicht zum entsorgen gebe? Ich dachte, die Reifen dürfen beim TÜV auch nicht beliebig alt sein?!
Doch, Reifen dürfen beliebig alt sein, aber nicht porös bzw. rissig.
....die Aussage von @crasbe ist leider so nicht richtig, Reifen dürfen bei der Hauptuntersuchung (egal an welchem Fahrzeug) nicht älter als 10 Jahre sein sonst verweigert der Prüfer die Plakette (egal ob GTÜ, KÜS, DEKRA, TÜV usw.) ausserdem über Reifenwechsel wegen Überalterung sollte man beim Motorrad aber schon nach spätestens 6 Jahren nachdenken!!!
Die Aussage von @NT/Hans ist leider so nicht richtig, es gibt keine Grenze für das Reifenalter. Siehe: https://www.tuev-thueringen.de…nmaleins-der-reifenkunde/
Zitat von TÜV ThuringenEin generelles Reifenverfallsdatum gibt es nicht. Auch der Gesetzgeber schreibt keine Altershöchstgrenze für Kfz-Reifen vor.
Wenn der Prüfer also ausschließlich auf Grund des Reifenalters die Plakette verweigert, wäre eine Beschwerde an geeigneter Stelle angebracht und du solltest die Prüfgebühr zurückfordern
....och crasbe,
wir sind bei Glaubensfragen angelangt und da steht das Thema *alte Reifen* auf der Tagesordnung,
du darfst auch gerne bei regennasser Strasse mit 10 Jahre alte Schlappen durch die Gegend fahren, ich mache dieses nicht,
und ich gebe meinem TÜV-Prüfer Recht wenn er da sagt, schon auf der Anfahrt zur Prüfstelle kann es anfangen zu regnen und wenn du Pech hast und das Fahrzeug vor dir bremst etwas schärfer liegst du mit den alten Reifen an deinem Bock auf deinem Schnäuzchen und desswegen verweigert er bei Motorradreifen welche älter als 10 Jahre sind die begehrte Plakette.
Aber ok und sorry, du hast Recht, es soll jeder machen wie und was er/sie will, zudem ist mir persönlich Banane was der TÜV Thüringen schreibt, ich halte mich an die Empfehlung der Reifenhersteller/Sachversicherer und an das was der TÜV Süd mir vorgibt, ausserdem weis ich aus eigener Erfahrung was bei schlechten Wetterverhältnissen oder bei hoher Strassenthemeratur mit alten Reifen passieren kann, sieht man auch öfters bei allen Fahrzeugeklassen wenn man viel auf der BAB unterwegs ist!
Es steht aber auch:
"Reifen, die älter als 10 Jahre sind, sollten nur noch verwendet werden, wenn sie zuvor im normalen Gebrauch waren. Dennoch ist es aus Gründen der Sicherheit ab diesem Alter für einen Wechsel auf neue Reifen allerhöchste Zeit."
______________
Der ÖAMTC geht gar von einer wesentlich kürzeren Zeit aus:
"Ein sachgemäß gelagerter Reifen entspricht nur bis maximal 3 Jahre nach Produktionsdatum den Qualitätsansprüchen eines Neureifens gleichen Modells."
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Aber auch: (https://www.motorradreifendirekt.de/news/reifenalter-und-dot)
Ein sachgemäß gelagerter, ungebrauchter Reifen kann bis zu 5
Jahren nach seinem Produktionsdatum ohne Einschränkung wie ein Neureifen
eingesetzt werden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt hierbei erst mit dem Kaufdatum des Reifens und gilt
vollkommen unabhängig vom Produktionsdatum des Motorradreifens.
Moin.
So beknackt die Regelung auch ist, daß man durchaus Reifen von 10 Jahren fahren darf, oder theoretisch dürfte: Der TÜVer, der einem die Plakette wegen 10 Jahre alten Reifen verweigert, macht einen guten Job.
Sicherheitsrelevanz hat gegenüber den Vorschriften Priorität.
Gruß Maik
....die Aussage von @crasbe ist leider so nicht richtig, Reifen dürfen bei der Hauptuntersuchung (egal an welchem Fahrzeug) nicht älter als 10 Jahre sein sonst verweigert der Prüfer die Plakette (egal ob GTÜ, KÜS, DEKRA, TÜV usw.) ausserdem über Reifenwechsel wegen Überalterung sollte man beim Motorrad aber schon nach spätestens 6 Jahren nachdenken!!!
nö! Mein alter Herr hat mit 13Jahre alten Schlappen (am Auto) anstandslos die Plakette bekommen...
...nein, für sinnvoll halte ich das nicht...
... ich bin weiterhin verwirrt und weiß jetzt nicht, was ich auf die Liese packen soll...
...Reifen der eingetragenen Größe (ich hab' nur für die Vorderachse 110/80-17 57H drin stehen; 15.2 ist leer)? In den Bemerkungen stehen dann Marke und Typ - aber halt 'alte'.
hmmm.....wieso isses immer so wenn´s um Reife unn Öl geht ....schämt euch