stattdessen hat aber schonmal für 2023 unsere Stadt den Hebesatz angehoben
Das kann natürlich bei mir auch noch passieren, wenn man schon mal dabei ist.....
stattdessen hat aber schonmal für 2023 unsere Stadt den Hebesatz angehoben
Das kann natürlich bei mir auch noch passieren, wenn man schon mal dabei ist.....
Den neuen Grundsteuerwert/Bescheid habe ich auch seit Oktober.
Wie sich das ganze 2025 dann auswirkt, steht ja noch in den Sternen,
da der Hebesatz dafür noch nicht feststeht.
Nach aktuellem Stand/Rechenwerten liegen wir da auch über der bisherigen € Summe.
Leider habe ich aber versäumt grundlegend innerhalb von 4 Wochen Einspruch einzulegen,
auf die ich mich bei einer extremen Verteuerung in 2025 dann beziehen könnte.
Sollte man vielleicht am besten machen, wenn man noch in der Frist ist.
(Einspruch einlegen, Begründung wird nachgereicht)
Ich hatte über eine tatsächliche €-Erhöhung mal mit einem Rechtsanwalt für Wohneigentum etc gesprochen,
da es mal die Aussage gab, dass die neue Grundsteuer nicht wesentlich höher sein dürfte als bisher. Da war seine klare Antwort: "Nicht wesentlich, das sind zB Erhöhungen um 500-1000€, die man hinnehmen muss."
Aha. Da fällt einem bzw mir dann nichts mehr zu ein.
I love it
Mist, wenn das Land Strafe bezahlen muss, müssen wir das wieder blechen
JaneFraser scheint ein Spambot zu sein 🤔
...ich vermute, du hast Recht...
Phrasen
Moin,
nun habe ich im Bundesland Schleswig-Holstein meinen „Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 1.1.2022“ und meinen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ bekommen.
Aber erst wenn die Kommune den sogenannten Hebesatz festgelegt hat und ich dann 2024 in einem weiteren Bescheid über die Grundsteuer erhalte, weiß ich, welchen Betrag ich denn zukünftig ab 2025 zahlen soll.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich gegen einen oder beide Bescheide eine „vorbeugenden Widerspruch“ einlegen sollte.
Wie seht ihr das?
Gruß
Wolfgang
Warum? Warte doch erstmal ab. Gegen den endgültigen Bescheid kannst du dann ja immer noch Einspruch einlegen...
Hallo zusammen! Das Ganze ist so intransparent, dass ich Einspruch gegen beide Bescheide(Festsetzung des Grundsteuerwertes, Festsetzung des Grundsteuermessbetrags) eingelegt habe. Keiner weiß wieviel am Ende zu zahlen ist. Der Grundsteuerwert lag weit über dem Marktwert. Der Hebesatz kann von jeder Kommune festgelegt werden...so weiß ich nicht was mich erwartet.
In Schwarmstedt haben sie für meine WE Hütte den Hebesatz mal eben (rechtzeitig und völlig ohne Vorsatz) von 375 auf 490!!! % angehoben.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt..... 😇
Moin.
Wir freuen uns schon auf eine saftige Mieterhöhung. Ich habe langsam echt keinen Bock mehr auf Deutschland.
Gruß Maik
Vorsorglich Widerspruch einlegen gegen beide. Muster gibt es von einer Organisation, die auch ne Musterklage laufen hat. Die Gemeinde macht nur noch Rechtsanwendung, a mal b. Die Grundlagen sind da schon lange rechtskräftig. Dagegen Widerspruch ist zwecklos.
....denke, je nach dem wie Pleite eine Kommune ist wird der Grundsteuerwert ausfallen.
Wir haben schon seit Jahren einen Hebesatz von 700%.
Wurde irgendwann mal verdoppelt und da ist bestimmt noch "Luft nach oben"....
Und auch bei der Hundesteuer ist unsere Gemeinde im Vergleich zu anderen nicht gerade zimperlich.
....Hundesteuer betrifft mich nicht *Katze*
Davon haben wir auch noch 4 Stück
Warum? Warte doch erstmal ab. Gegen den endgültigen Bescheid kannst du dann ja immer noch Einspruch einlegen...
Moin,
so einfach ist es leider nicht.
Wenn Sie gegen die Bescheide keinen Einspruch einlegen oder wenn dies nicht fristgerecht erfolgt, so
werden die Bescheide bestandskräftig. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit mehr, diese
anzufechten, auch wenn sich die Bescheide später als fehlerhaft erweisen sollten. Im Jahr 2025
erhalten Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Grundsteuer erstmalig den neuen
Grundsteuerbescheid auf Grundlage der jetzigen Bescheide. Dann ist es jedoch zu spät, um
Rechtsmittel gegen die jetzigen Bescheide einzulegen.
Wenn ich dann Ende 2024 oder Anfang 2025 den neuen Grundsteuerbescheid erhalte, der auf Grundlage der jetzigen Bescheide erstellt wird, kann ich gegen die jetzigen Bescheide kein Rechtsmittel einlegen, da diese Bescheide dann schon bestandskräftig geworden sind. Dies soll selbst dann so sein, wenn sich die Bescheide als fehlerhaft erweisen sollten. Hätten die Finanzämter vorläufige Bescheide erlassen, wie z.B. vom Steuerzahlerbund vorgeschlagen, gebe es das Problem nicht und ich würde es so sehen wie Scheffi.
Und nun bin ich vermutlich erstmal knapp 2 Wochen offline und werde dann weder Antworten lesen noch schreiben.
Gruß
Wolfgang
Ich habe Einspruch erhoben mit dem Vermerk, Begründung wird nachgereicht.
Gestern Post vom Viehnanzamt bekommen, mit einer Frist, die Begründung bis 10 Oktober darzustellen.
joe.dalton
Wolfgang, anders herum gefragt, was hindert Dich Einspruch einzulegen ?
Ich habe Einspruch erhoben mit dem Vermerk, Begründung wird nachgereicht.
Gestern Post vom Viehnanzamt bekommen, mit einer Frist, die Begründung bis 10 Oktober darzustellen.
Ich würde sowas im Hinblick auf 2025 antworten:
"Die auf Grundlage dieses Bescheides festzusetzende Grundsteuer wird zu einer unangemessen hohen Belastung führen.
Dies widerspricht vehement dem Ziel der Grundsteueränderung. "
Bei Bedarf/Interesse kann ich gerne mal meinen Text raussuchen. Bin aber weder Anwalt noch ist mein bester Freund einer.