Gabelblinker -- TÜV

  • Moinsen,


    bei Louis hab ich interessante Gabelblinker gefunden. Jemand eine Ahnung wie es da mit TÜV steht? Es geht hierbei um den Abstand zum Scheinwerfer.


    Gruß aus der Sonne und mit neuen Reifen. Yeeeehaaa.


    PS: Die Regelungen mit 10cm links und rechts kenne ich natürlich. Aber wie soll ich die Schweinwerfer links und rechts montieren. Darf der Abstand auch nach "unten" vom Scheinwerfer aus gemessen werden?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Chr!scht,
    diese passen nicht an den Holm der NTV, da der Holm 63,5mm Durchmesser hat.

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

  • Ich hab gedacht, das Ding sollte an das Standrohr.
    Dann müsste es doch passen.


    Thomas

    Es geschieht oft, daß ein universaler Glaube, ein Glaube, von dem niemand frei war oder von dem sich niemand
    ohne eine außerordentliche Anstrengung von Vorstellungskraft oder Mut befreien konnte, in einem späteren
    Zeitalter so greifbar zur Absurdität wird, daß die einzige Schwierigkeit darin besteht, zu verstehen,
    wie eine solche Idee jemals glaubwürdig erscheinen konnte.
    John Stuart Mill (1806 - 1873)

  • Mir gefallen die Teile auch, muss ich mir mal in Natura anschauen. Nur auf das Gefummel mit den Widerständen hab ich Moment keinen Bock.


    Chr!scht
    Wenn du die amAngebot hängende Pdf Datei liest beantworten sich deine Fragen.

    (natürlich *G-130*) nur wer selber schraubt, weiss worauf er sitzt. In Drangstedt ernannter SCHRAUBERGOTT :D
    Geniesse jeden Tag mit dem was dir lieb ist

  • Chr!scht


    Zitat

    Darf der Abstand auch nach "unten" vom Scheinwerfer aus gemessen werden?


    Nein , sonst kommt noch einer auf die Idee einen Blinker unten und einen oben zu montieren . Hier zählt der Abstand Rechts -- Links.


    Auch wenn die Blinker eine E-Zulassung haben , müssen sie koreckt Montiert sein . Der originale Scheinwerfer der NTV hat einen Glasdurchmesser von 180 mm . Das Maß der Gabel beträgt aussen 230 mm . Also nach deutschen Recht , nicht zulässig ( meiner Meinung nach ) .


    Roso

    Auch Albert Einstein war Legastheniker
    Alle Äuserungen,auf Threads mit technischen Inhalten,in Wort und Bild,dienen nur dem technischen Verständniß .
    No Digitalis
    Bitte keine Bilder von mir bei facebook und Co

  • Zitat

    Original von roso
    Chr!scht



    Nein ...


    Doch.
    100 mm Abstand zwischen den Rändern der Lichtaustrittfläche zwischen Blinker und Scheinwerfer.
    Außerdem waren es mal 170 mm von der Mittenebene des Fahrzegs und min. sowieso, und max. nochganzanders überm Boden.


    Frag für die Details doch bitte nen Prüfer, da ich bei den ganzen Änderungen der StVZO usw. keinen zuverlässigen Plan mehr habe.

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

  • Ich bleibe bei meinem NEIN ( bin heute wieder `en eigensinnig )


    Vorschriften



    Roso

    Auch Albert Einstein war Legastheniker
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  • aus der StVZO, Stand 01.03.2007, vergl. http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54


    "§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.
    ... 2. an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein."


    Und was gilt für die NTV? (Ich gehe von der StVZO aus, da die RC33 ja wohl keine Homologation nach EU-Recht hat.)


    Edit: back2Topic ...
    Dann könnte das wohl nicht an dem Abstand zum Scheinwerfer scheitern, sondern am Mindestabstand zur Mittelebene?


    Edit 2: EG-Richtlinie 93/92/EWG (Dank an tvdbong fürs Raussuchen)
    "ANHANG IV
    VORSCHRIFTEN FÜR KRAFTRÄDER ...
    6.3.3. Anordnung
    6.3.3.1. In der Breite:
    6.3.3.1.1. Für die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen gleichzeitig folgende Vorschriften erfuellt sein:
    6.3.3.1.1.1. Der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muß 240 mm betragen;
    6.3.3.1.1.2. sie müssen sich ausserhalb der senkrechten Längsebenen befinden, die die Aussenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
    6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:
    - 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt;
    - 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
    - 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
    - & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.
    6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen vorbehaltlich der Einhaltung der Vorschriften des Abschnitts A.10 des Anhangs I mindestens 180 mm betragen, und zwar auch dann, wenn das Schild mit dem amtlichen Kennzeichen angebracht ist.
    6.3.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden. ..."


    Dann mal nen Rechenbeispiel nach EG-Recht unter Zuhilfenahme der von Roso ermittelten Werte.


    a) Scheinwerferglasdurchmesser 180mm => mind. 90mm Abstand zur Mittenebene
    b) Leuchtstärke? Keine Ahnung, also nehme ich die geringste an => 75mm Abstand zur Scheinwerkerkante
    c) Außenmaß der Gabelrohre 230mm, die Blinker sehen aber nicht so aus, dass sie erst 5 mm außerhalb der Gabel leuchten => autsch, nach EG-Recht wohl auch nicht ok für die NTV ...

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

    2 Mal editiert, zuletzt von Dragol ()

  • Da der Mindestabstand der Frontblinker zueinaner sowohl nach StVZO (=340mm), als auch nach EU-Recht (=240mm) nicht eingehalten werden kann ist es eigentlich egal.


    => no go X(



    Edit:
    Und was ich betonen möchte, es scheitert nicht am Mindestabstand zum Scheinwerfer.

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

    Einmal editiert, zuletzt von Dragol ()