ADAC-Rechtsschutzversicherung

  • hallo!
    möchte jetzt eine rechtsschutz abschliessen und habe mir die adac-rechtsschutz ausgeguckt. hat jemand von euch erfahrungen mit dieser versicherung gesammelt???
    greetz, sven

  • Hi Sven,
    kann man brauchen, wenn man nur für den Verkehr
    ( Straßenverkehr :D)sucht.
    Besser aber bei den normalen Versicherungen eine kommplette Rechtschutz zulegen, ist genau so teuer & hilft dafür auch in Privatfällen. ;)
    Gruß
    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg ()

  • Allerdings gibt es da ein weiteres Problem mit!


    VIELE haben die ADAC Rechtschutz, für den Verkehr. Wenn du dann einen Unfall mit einem anderen Mitglied hast wird die Versicherung oft keine Unterstützung gegen sich selbst gewähren!


    Daher rate ich dir such dir eine andere Versicherung, andere haben in etwa die selben Konditionen.

    Man ist erst alt, wenn man mehr Freude an der Vergangenheit, als an der Zukunft hat!

    • Offizieller Beitrag

    Habe kurz mal beim ADAC reingeschaut.
    Das grundsätzliche Problem bei Versicherungen ist, dass es große Unterschiede in der Leistung gibt.
    Beim ADAC habe ich keine Angaben gefunden, ob für die angebotene Prämie ein Selbstbehalt gezahlt werden muss.


    Persönlich habe ich mit der WGV-Versicherung gute Erfahrung gemacht. Insbesondere wenn du im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist.


    Ansonsten kann ich dir diese Webseite empfehlen: einsurence


    Hat den Vorteil, dass du deine Adresse nicht angeben musst und so von "Werbemüll" verschont bleibst.


    8)
    Viele Grüße
    Axel

  • Moinsen!


    Habe gerade beim ADAC den Verkehrsrechtsschutz für mehrere Fahrzeuge abgeschlossen (damit ich mit meiner Dose auch versichert bin). Kostet ca. 89 € im Jahr (genauen Kurs habe ich gerade nicht parat) für mehrere Fahrzeuge. Ist nicht Kennzeichengebunden wie z. B. bei der HUK-Coburg (dort kosten 2 Fahrzeuge knappe 100 €!). Die Leistungen sind recht gut und der Selbstbehalt entfällt.


    Wie das allerdings ausschaut, wenn Du mit einem anderen ADAC Mitglied, der auch den Rechtsschutz vom ADAC hat, Probleme hast - keine Ahnunge! Shit, die Frage hatte ich mir gar nicht gestellt... ;(

    Wir leben zu sehr in der Vergangenheit, haben Angst vor der Zukunft und vergessen dabei völlig die Gegenwart zu genießen.

  • Zitat

    Original von Kai
    ...
    Wie das allerdings ausschaut, wenn Du mit einem anderen ADAC Mitglied, der auch den Rechtsschutz vom ADAC hat, Probleme hast - keine Ahnunge! Shit, die Frage hatte ich mir gar nicht gestellt... ;(


    Das darf doch gar keine Rolle spielen, wer die Gegenpartei bei einem (Verkehrs-) Rechtsstreit ist.



    Kann doch nicht sein das ein Rechtsstreit mit Fernsehschauspielern ausgeschlossen ist, einer mit Grün-Silbernen auch, und Donnerstags sowieso ...

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

  • bei jeder Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es bauftragte
    Anwälte die Deine Rechte vertreten. Wenn Du da einen " Voll-Horst "
    bekommst, haste Du schlechte Karten.


    Der zweite wichtige Punkt:
    Du must immer am Unfallort ( wenn Du noch kannst! ) versuchen die Beweislage sicher zu stellen. Zeugen, Unfallskizze.usw
    ( Unfallprotokoll hab ich beim Mopped in den Seitendeckel geklebt )
    Wenn da nicht alles klar ist nützt Dir der beste Anwalt nix.

  • Das ist aber doch eigentlich kein ADAC-spezifisches Problem. Es kann ja, egal bei welcher RSV man ist, immer passieren, dass der Gegner ebenfalls dort versichert ist. Meines wissens hat das aber keine Auswirkungen auf die Kostendeckung im Rahmen der RSV.


    Am günstigsten wird es vermutlich sein, wenn man bei einer Versicherung nicht nur VRS-Verträge hat, sondern bspw. Gebäudehaftpflicht, KFZ-Vers., Hausratvers. etc. Da gibt es dann meistens satte Rabatte. Hab ich selber so.


    Im Internet gibt es ja eine Vielzahl von Tarifvergleichsrechnern. Aber auch da muss man mehrere vergleichen, weil auch die nicht alle wirklich neutral sind!


    Grüße aus Nermberch,
    Frank

    --
    "Am Ende wird Alles gut. Und wenn noch nicht Alles gut ist, dann ist eben noch nicht Ende." [bras. Sprichwort] ;)

  • Hi Leute,
    Tja, das Theam Versicherungen ist ein nicht zu durchschauernder Posten auf der Kostenliste. Ich habe bei Roland-Rechtsschutzvers. (Feuersozietät) meine "Rechte" zu einem nicht ganz billigen Preis versichert. Ich muß jedoch sagen, dass ich bisher (4-5 Streitigkeiten) immer auch gewonnen habe. Dafür bezahle ich, ohne Selbstbeteiligung und als allumfassende Versicherung,angefangen bei Arbeitrechtsschutz über Haus und Hund bis zum Verkehr und Führerschein, allerdings ohne Erbangelegenheiten, 280 EUR p.a. Man kann die Versicherung auch modulweise zusammenstellen und auch SB nehmen. Dies hat aber den Nachteil, dass man bei Auseinandersetzungen meißt die Kosten vor der streitigen Verhandlung trägt. Mir ist eine gerichtliche Auseinandersetzung bisher erspart geblieben. Der Kostenrahmen belief sich meißt um die 200 EUR.
    Zu Bedenken ist auch die Wartezeit bei Rechstschutzversicherungen (RSV). Im Kleingedruckten steht immer drin, wie lange man erste einzahlen muß bis der eigentliche Rechtsschutz beginnt. Bei den meißten RSV ist dies ein Jahr.
    Wie alles im Leben ist es eben eine "Glaubensfrage", ob man es wirklich braucht.


    Noch ein Satz zu "beide Streitparteien bei der gleichen Versicherung". So weit ich weiß gibt es wirklich Handlungsrichtlinien bei den einzelnen Versicherungen wie es gehandhabt wird. Dabei soll davon ausgegangen werden, was es für Versicherungskunden sind. Ich meine damit, wieviele weitere Versicherungen haben die beiden Kunden zu welchen Höhen und wie stehen die Chancen für jeden der beiden Kunden. Auf welchen Kunden könnte man eher verzichten usw. Mit Recht hat das nach aussen hin wenig zu tun, sondern nur mit der Zuordnung der Schadenssummen.


    Ich würde aber die Dosenfahrervereinigungsversicherung nicht nehmen, da einfach zu viele diese Versicherung haben, obwohl ich auch in der Vereinigung bin.


    Der Brandenburger

    Ehret die Alten bevor sie erkalten!!
    Meine Zweiradkarriere
    Simson Habicht
    MZ TS 150
    ES 250 Sport
    lange Familienpause
    Honda NTV 650
    jetzt: Honda Deauville NT 700 VA6

  • Ich hatte nicht behauptet das es ein ADAC Problem ist wenn der Gegner auch die Rechtschutz bei denen hat.


    Allerdings hatte ich schon einige Schulungen als freier Makler und da wurde dieses Thema eben angesprochen.


    Und wenn eine Versicherung für beide Seiten einstehen muss kommt es eben öffter vor das Kompromisse erwirkt werden die bei verschiedenen Gesellschaften so nicht getroffen worden wären.
    Teilweise zum Nachteil beider Seiten. Daher würde ich mich mal bei anderen Versicherungen umschauen. Immerhin haben wir in Deutschland über 200 Versicherer, die im Prinzip alle Alles versichern.
    OK, viele Versicherungen haben natürlich Schwerpunkte.....

    Man ist erst alt, wenn man mehr Freude an der Vergangenheit, als an der Zukunft hat!

  • Vielen Dank für eure zahlreichen statements!!!
    Hab mir kurz noch mal durch den Kopf gehen lassen, wodurch die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung im Regelfall begründet sein wird.
    Der üblichste Fall ist denke ich mal der Unfall:
    Dazu folgendes (bitte um Korrektur, wenns nicht ausreicht!)


    1.) Unfall passiert


    2.) Die Unfallursache (einem Verursacher zuzuschreiben) ist Grundlage für den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz und etwaiger anderer Ansprüche. Entscheidend ist die Schilderung des Hergangs beider Parteien direkt am Unfallort. Je detaillierter die Rekonstruktion, desto genauer erschließt sich die Anspruchsgrundlage. Vielleicht sollte man sich ein wenig Zeit lassen bevor man ins Koma fällt. Die Polizei kann helfen die Rekonstruktion möglichst objektiv nachzuvollziehen. Einwände, die man als Unfallbeteiligter gegen die zu Protokoll gebrachte Rekonstruktion einbringen möchte, sollten direkt vor Ort vermerkt werden (im Protokoll).


    3.) Wenn man meint, dass man Geschädigter ist (im Ganzen oder teilweise i.F. einer Mitschuld), formuliert man einen Anspruch bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers.


    4.) Die Haftpflichtversicherung des Verursachers prüft den Anspruch. Entweder sie akzeptiert diesen vollständig, oder teilweise auf Grund einer anderen Anspruchsgrundlage, oder hat Einwände (auch wegen differierender Schilderungen), die einer Erfüllung entgegenstehen.


    Ich würde einen Anwalt im Zweifelsfall zu Punkt 3.) und sicher zu Punkt 4.) im Falle von Einwänden hinzuziehen und somit meine Rechtsschutzversicherung zur Deckung der daraus entstehenden Kosten beanspruchen.
    Eine Rechtsschutzversicherung sollte also in beiden Fällen leisten.


    Gesetz den Fall es werden Einwände der gegnerischen Haftpflichtversicherung gegen mich geltend gemacht, besitze ich doch gemäß Leistungskatalog des jeweiligen Rechtsschutzversicherers generell einen Anspruch darauf, dass dieser mir die Anwalts- und ggf. Prozesskosten erstattet (das sollte er mindestens leisten), und dies unabhängig davon, ob die gegnerische Partei in dieselbe Rechtsschutzversicherung Policen einzahlt, oder??? Der Grund für die Inanspruchnahme der Leistung der Rechtsschutzversicherung liegt schließlich im Verhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung begründet! Demnach darf die Rechtsschutzversicherung sich nicht verweigern. Auch Punkt 3.) stelle ich mir relativ unproblematisch vor (wenn beide in derselben sind), weil eine Anspruchsformulierung noch nicht bedeutet, dass es tatsächlich zu einem kostspieligen Prozess kommt. Demnach würde doch eigentlich nichts gegen die vom ADAC sprechen, oder???


    Einen Konflikt sehe ich eher in der Konstellation, wenn beide Parteien bei demselben Haftpflichtversicherer sind, der in Versuchung kommen könnte so wenig wie möglich zu leisten. Hier kann es vielleicht sogar von Vorteil sein, wenn die Rechtsschutzversicherung unabhängig abgschlossen worden ist.


    Ich habe mich generell für eine Verkehrsrechtsschutz entschieden, weil man als Verkehrsteilnehmer der Gefährdungshaftung (haften ohne verschulden) unterliegt, mit weitreichenden Konsequenzen im Schadensfall. Ne Rechtsschutzversicherung kann zwar beim Mopped nicht die fehlende Knautschzone ersetzen, aber dafür hilft sie hoffentlich die Folgen davon erträglich abzusichern.


    Greetz, sven

  • Soweit hast du mit deinen Überlegungen recht.


    ABER, die Rechtschutzvericherung kann sich weigern die zweite Instanz zu zahlen. Und das würde nahe liegen wenn die Versicherung für beide Parteien aufkommen müsste!

    Man ist erst alt, wenn man mehr Freude an der Vergangenheit, als an der Zukunft hat!

  • Frage mal bei deiner Bank nach, oder bei deinem Versicherungsunternehmen, bei dem Du evtl Hausrat usw. versichert hast, die machen meist gute Preise.


    Wir zahlen nur ein paar Kröten für eine Voll-Rechtschutzversicherung (Privat u´nd Verkehr).


    JvdL

  • Zum Thema Rechtsstreit, wenn der Gegner auch bei derselben Rechtsschutzversicherung versichert ist. Da gibt es gar keine Probleme. Zumeist wird ja gegen eine Haftpflichtversicherung oder Privatpersonen bzw. Gesellschaften geklagt und eigentlich nie gegen eine Rechtsschutzversicherung. Da hat der Gesetzgeber schon klug entschieden, dass Haftpflichtversicherer und Rechtsschutz nicht von derselben Versicherung angeboten werden dürfen. Die großen Versicherer haben deswegen immer auch eine eigene Gesellschaft angegliedert, die nur die Rechtsschutzversicherung anbietet.


    Ich selber habe meinen Vertrag vor mehr als 30 Jahren abgeschlossen, zu Bedingungen, die heute keiner mehr anbieten kann. Danach kann ich selbst gegen ein Verwarngeld von 20 € noch den Instanzenweg gehen, ohne einen Selbstbehalt zu tragen. Sollte ich natürlich nicht allzuoft machen, denn dann würde man mich wohl rausschmeißen. :)

    Veränderung bewirkt stets weitere Veränderung. (Niccolò Machiavelli)
    Jahrestreffen:
    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler | 2013 Blauezipfeltage | 2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Creglingen |2017 Pappelhof,Weidenbach/Eifel | 2019 Drangstedt |


    Gruß
    Pidy

    Einmal editiert, zuletzt von Pidy ()

  • esvene


    Prinzipiell bist du heute ohne RSV aufgeschmissen, ob und wie oft du sie brauchen wirst steht dabei in den Sternen. Du hast in jedem Fall die Grundlage dafür geschaffen, dass dir jede RSV die Sicherheit bietet im Zweifelsfall einen Anwalt zu beauftragen.
    Wenn der Anspruch begründet ist, kannst du im Regelfall auch bei der ersten Ablehnung der Kostenübernahme durch argumentative Mittel dein Recht bekommen.
    Es ist völlig richtig, dass die Versicherungen mittlerweile nicht mehr dafür einstehen, wenn man sich um ein 20 € Ticket streitet.... dazu ist der Selbstbahalt gedacht und auch angemessen.


    Es spielt keine Rolle, wo du den RSV abschließt, es ist auch völlig egal, ob dein Unfallgegner die gleiche RSV hat. Ob der Preis für eine RSV im Vordergrund stehen muss, das kannst nur du entscheiden, bei den billigeren Anbietern ist oft ein Pferdefuss dran (z.B. Hotline über 0900 ....., schlechte Beratung).


    Da sich eine Vielzahl der RS-Fälle im Strassenverkehr ableiten , ist es sicher kein Fehler beim ADAC neben dem Schutzbrief auch eine RSV abzuschließen. In einer hand ist oft besser, als mit unterschiedlichen Parteien.


    Da die Versicherungen alle rechnen können, ist es unterm Strich am Ende relativ egal wem du dein Vertrauen schenkst. Mir fallen neben dem gelben Engel noch DAS und "Anwalts Liebling" ein.


    Rainer

    Kette schmieren anner Ente - nee danke !
    Alpenpässe XXL bei www.jokko.de
    NTV 650 Revere
    XL 500 S
    TDM 850 3VD

  • Hi,


    bin (noch) über meine Eltern wg. Zulassung beim ADAC mitversichert. Als mich mal jemand unsanft vom Moped geholt hat, gab´s mit der RSV null Probleme.


    Gruß
    Rainer

    Ich hab nen Kurzen ... und das ist gut so ;)


    (\_/)
    (O.o) This is Bunny. Copy Bunny into your
    (> <) signature to help him on his way to world domination.

  • Auch wenn der Thread schon sehr lange zurück liegt, würde ich gerne meine Erfahrungen bekant geben:


    Ich hatte einen Schadensfall in 2012 der sich bis 2014 gezogen hat. Für das Verkehrsrecht, kann man sie gebrauchen....doch wenn Gutachter mit hinzugezogen werden müssen stellen sich quer und wollen vom Anwalt Wissen, ob der Fall gewonnen werden kann. Daher kann man die Versicherung des ADAC eher als Basisversicherung ansehen. Mehr ist leider nicht drin.


    Daher ist es leider notwendig, dass der Verbraucher auf dem Markt selber orientieren muss, welchen Anbieter wirklich gute Leistungen im Tarif hat. Ebenfalls darf der Nutzer nicht nur auf die Höhe der Prämie achten. Die Leistungsdichte ist bedeutend wichtiger.