Kennzeichenmißbrauch...?

  • Nur mal angenommen da wird ein Motorradfahrer von der Polizei angehalten. Leider hat er aber ausgerechnet in diesem Moment sein Kennzeichen zusammen geklappt. Die Polizei nimmt eine Anzeige auf. Was genau hat das nun für den Motorrad fahrer für Konsequenzen?


    8o

    Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.

  • m.M. nach nur ein Verwarn-/Bußgeld...Versicherung und Steuern waren doch bezahlt, oder?!

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  • Naja. Klar Steuern und Versicherung hab ich bezahlt. Nur hab ich heute morgen vergessen mein Kennzeichen aufzuklappen. Das war wirklich dumm von mir.


    Es war so arsch kalt heute morgen, dass ich was zügiger nach Hause gefahren bin. Dann hab ich mich an der Ampel vorne angestellt. Bin also neben den Lkws vorbei. Dummer weise stand da die Rennleitung. Ich konnte das schlecht in der kurzen Zeit zurück biegen. Es war komplett zusammen geklappt. Damit es keiner lesen kann.


    Die Beamten haben vor Ort drei Fotos davon gemacht. Ach so was blödes...

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  • Neigung bis zu 30 Grad ist erlaubt, Abstand Unterkante Asphalt mindestens 30 cm (bei Zulassung vor 1.7.1958 15 cm), oberer Rand nicht über 120 cm über Fahrbahn. Falten bringt bei Anzeige 6 Punkte und Geldstrafe in Tagessätzen (Kennzeichenmissbrauch).


    Das Kennzeichen zu "falten" ist Urkunden fälschung.


    Das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



    Kann also ins Auge gehen...
    Und wo ich gerade deinen Beitrag sehe, ist das natürlich echt blöd. Hoffe das beste für dich.

    "Mit einem Pistolenlauf zwischen den Zähnen bringt man nur noch Vokale raus!"

    3 Mal editiert, zuletzt von Runin ()

  • Bist Du Laternenparker Pepp ?


    Wenn ja , dann bist du doch ein schlagfertiger Typ , sofort bei der Rennleitung Anzeige gegen Unbekannt erstatten wegen Sachbeschädigung , denn das Kennzeichen gehört Dir und wenn´s jemenad "Anderes" zusammenklappt , hat er´s beschädigt.


    Jetzt ist das aber wohl zu spät ;)


    Bin letzte Woche Montag in die Technikerschule gefahren , auf dem Parkplatz schaut mich schon ein Schulkollege etwas merkwürdig an und deutet auf mein vorderes Kennzeichen vom Auto , das wurde wohl am Wochenende von Besuchern unseres JUZ zusammengeklappt , ich habe das morgens nicht gesehn und bin so 35 km gefahren , hätte mich die Rennleitung angehalten hätten die das auch so von mir erklärt bekommen und ich hätte Anzeige erstattet.


    PS: WARUM KLAPPST DU DENN DEIN KENNZEICHEN ZUSAMMEN ? WAS MACHST DU DENN FÜR ILLEGALE SACHEN ? Sorry , wenn du so was machst , darfst Du nicht auf Mitleid hoffen.

    Gruß Dirk :)
    89er Honda NT650 HAWK GT647
    90er Honda NT750 HAWK GT742
    81er Honda CB750 FII Bol d´Or

  • Hallo Pepp,


    wieviele Kennzeichen hast Du denn schon verschlissen, mit der Umklapperei ? ;)
    Ich kann mir vorstellen, daß man das 2-3 mal machen kann und dann knacks => Kennzeichen in zwei Teilen. Ich würde das Kennzeichen nicht umklappen, wenn man erwischt wird, dann lieber die Strafe zahlen, als nachher noch mit Urkundenfällschung zu tun zu haben.

  • Ach Du liebe Zeit. Das das so schlimm bestraft werden kann hätte ich nicht gedacht. Naja. Hab mir ja nichts weiter zu Schulden kommen lassen. Dann werd ich mal abwarten.

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  • Zitat

    Original von Runin
    Falten bringt bei Anzeige 6 Punkte und Geldstrafe in Tagessätzen (Kennzeichenmissbrauch).


    Das Kennzeichen zu "falten" ist Urkunden fälschung.


    Das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Also bis Urkundenfälschung würde ich nicht mitgehen. Du zitierst den Gestzestext des § 22 StVG (Kennzeichenmißbrauch).
    Und genau das ist es auch.
    Das Kennzeichen ist durch Falten verdeckt. Vedeckt bedeutet, dass das Ablesen des Kennzeichens ganz oder teilweise beienträchtigt wird.


    Der Tatbestand setzt aber die "rechtswidrige Absicht" voraus. Das ist dann wohl auch die einzige Möglichkeit für Pepp aus der Sache rauszukommen. Die rechtswidrige Absicht muss bewiesen werden. Wird wohl ein Fall für nen Rechtsverdreher werden.

    life is what happens, while you are making other plans

    2 Mal editiert, zuletzt von McWo48 ()

  • Oh man Pepp....


    Trotzdem würde einige, und ich auch, gerne mal wissen, wieso du das gemacht hast ???

  • die aussage "das war ich nicht, das hat über nach jemand anderes gemacht" zählt auch nicht.


    lt. stvzo muß man sich vor inbetriebnahme des kfz von dessen verkehrstüchtigkeit überzeugen. gilt auch für motorräder und kennzeichen. ok, in der praxis sieht das anders aus.


    halt uns mal auf dem laufenden.

  • Zitat

    Original von McWo48


    Also bis Urkundenfälschung würde ich nicht mitgehen. Du zitierst den Gestzestext des § 22 StVG (Kennzeichenmißbrauch).
    Und genau das ist es auch.
    Das Kennzeichen ist durch Falten verdeckt. Vedeckt bedeutet, dass das Ablesen des Kennzeichens ganz oder teilweise beienträchtigt wird.


    Der Tatbestand setzt aber die "rechtswidrige Absicht" voraus. Das ist dann wohl auch die einzige Möglichkeit für Pepp aus der Sache rauszukommen. Die rechtswidrige Absicht muss bewiesen werden. Wird wohl ein Fall für nen Rechtsverdreher werden.


    dem stimme ich zu, daher meine Aussage "Bussgeld oder Verwarngeld...mehr wird nich kommen, da kein Strafbestand besteht (mit Wirkung)...nennen wir es versehen und/oder Versuch...
    :D

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  • Naja... Mann muss auch verlieren können hat der Wachtmeister zu mir gesagt...


    Aber meine Ratte hat ihm gefallen... Der fands hinterher sogar irgendwie lustig...


    Jetzt sitz ich hier und warte auf das Einschreiben... Schon ziemlich blöde die ganze Sache...

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  • Hi Stefan,


    muss man sportlich sehen ...,
    im Tennis heißt das: "Uniforst Error".
    beim Fussball: "Eigentor"


    devensive Maßnahme...


    Herr Wachtmeister (oder auch Herr Staatsanwalt/Richter), ich habe noch beim Ausparken gemerkt, dass ich wohl am Jägerzaun hängen geblieben bin. Dass das aber das Nummernschlid war, habe ich gar nicht gesehen, obwohl ich mich doch noch umgedreht habe. Es war einfach nichts zu sehen und so bin ich dann losgefahren. Ich bitte um eine milde Bestrafung. (wie währe es denn mit nur einem halben Jahr ZUCHTHAUS ;( )


    Oder offensiv rangehen ...


    Der Polizeibeamte hat mich angehalten und ist von hinten an mein Motorrad herangetreten. Dabei habe ich dann eine leiche Bewegung im Motorrad gespührt. Ich gehe davon aus, dass der Wachtmeister das Schild verbogen hat ..., vor Antritt der Fahrt war noch alles ok.


    Variante Nr. 3


    Das war doch nur eine Wette ...


    oder doch die Wahrheit ...


    Ich startet durch. Die ernorme Kraftentfaltung des Motorrad ließ das Vorderrad dermaßen in die Höhe steigen, so das ich einen fast perfekten Wheely hinlegte. Dabei muss sich wohl das Kennzeichen geringfügig verbogen haben ...


    Gruß
    Gerd

    Bildung lässt sich nicht downloaden.

  • Hallo Pepp


    Versuch doch wenigstens ab und zu einmal ein Fettnäpchen auszulassen. Man könnte meinen, Du suchst sie, nimmst Anlauf und ....


    Die Rennleitung nimmt das nicht immer sportlich und locker. Ich halte es wie McWo48. §22 ist möglich, wenn Du Glück hast ein Mängelbericht. Ich bin gespannt was da herauskommt.

    Viele Grüße


    Andreas



    _____________________________________________________________________________________________________________________
    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • Zitat

    Original von akku1a
    Oder offensiv rangehen ...


    Der Polizeibeamte hat mich angehalten und ist von hinten an mein Motorrad herangetreten. Dabei habe ich dann eine leiche Bewegung im Motorrad gespührt. Ich gehe davon aus, dass der Wachtmeister das Schild verbogen hat ..., vor Antritt der Fahrt war noch alles ok.


    Könnte theoretisch klappen insofern der Polizist alleine war.
    Aussage gegen Aussage - In Zweifel... kennt man ja :P


    Darf man fragen, wozu man das KZ hochklappt?

    Wer bin ich? Und wenn ja - Wie viele?


    Seit 20.07.2011 mit einem 1995er Motor unterwegs.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von torola


    Habe ähnliches letztes Jahr mit meiner Dose erlebt - weil ich irrtümlich dachte, man dürfe sein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.


    Das war aber auch meine letzte Info.


    Zur Not sollte man halt ein Pappschild basteln, mit dem letzten amtlichen Kennzeichen des KFZ.


    Also ganz ohne ist vermutlich schlecht. Aber die Fahrt zur Zulassungsstelle mit Brief und Deckungskarte im Gepäck sollte wohl ohne Trailer möglich sein, oder?


    Also bis neulich war das zumindest in HH so. Hat sich da was geändert?


    @ Pepp - Wieso hast du umgeklappt? war es komplett zugeklappt oder nur der bekannte Falz um die Lesbarkeit für Polizeihubschrauber zu erhöhen? :)


    Ich weiß da auch nicht was das bringen soll....

  • :D
    ich krieg mich nicht mehr . . . :D
    So was kann echt nur Pepp passieren
    Naja, wird schon nicht so schlimm werden.
    Wie schon gesagt wurde, die hätten dir auch gleich den Bock wegnehmen können. :evil:

    4 Zylinder sind 2 zuviel
    V2 Rockt ! ! !