Taglichtanbau

  • Hallo
    Ich habs nun doch gemacht.Hab mir Taglicht bestellt ,mit 5 superhelle LEDs und zugelassen nach §87 STvZO und Tüv frei.Auf dem Glas ist auch der E4 Stempel und ne RAL Nummer. Im Chromgehäuse Wasserdicht usw..Steuerteil dazu.Wenns angeschlossen ist gehts mit der Zündung an und wenn man Licht schaltet geht das Taglicht aus ---Vorschrift.Aber ein kleiner Schalter wirkt Wunder.Und das Teil ist hell,wer mich damit nicht sieht oder übersieht sollte den Augenarzt wecheln.Mir gefällt es ,mal sehen was die Rennleitung sagt.
    Hier ein paar Bilder:


    mvG Axel[Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100201/temp/uvt42uq6.jpg][Blockierte Grafik: http://s11b.directupload.net/images/100201/temp/8pabdk8u.jpg][Blockierte Grafik: http://s11b.directupload.net/images/100201/temp/8wms7xyy.jpg][Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100201/temp/mstxfhrv.jpg][Blockierte Grafik: http://s2.directupload.net/images/100201/temp/nlxo4upl.jpg]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Fiete54
    mal sehen was die Rennleitung sagt.


    Hmm, ich würde dazu nicht viel sagen, aber ich sage auch schon länger nichts mehr.

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

  • Hat am Mopped aber an sich keine Zweck, was sieht man wohl eher, 5 "superhelle LED's" oder nen 60W Scheinwerfer? ;)

    Wer bin ich? Und wenn ja - Wie viele?


    Seit 20.07.2011 mit einem 1995er Motor unterwegs.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Felix
    Hat am Mopped aber an sich keine Zweck, was sieht man wohl eher, 5 "superhelle LED's" oder nen 60W Scheinwerfer? ;)


    Hier geht es nicht um das "Sehen" sondern um das "Gesehen" werden.

    Gruß der Peter




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  • Die Frage war doch, was sieht der andere eher.
    Tagfahrlicht am Krad ist doch überflüssig, da immer das Abblendlicht eingeschaltet sein muss.Wenn dieses brennt, muss das Tagfahrlicht ja aus sein. ist also überflüssig.

    life is what happens, while you are making other plans

  • Zitat

    Wenn dieses brennt, muss das Tagfahrlicht ja aus sein. ist also überflüssig.


    Müssen, können sollen. Lässt man es an, wird man besser gesehen. Der Polizei ist es auch oft ziemlich egal. Hauptsache das Licht ist nicht aus.

  • Ich habe diese Überlegung gemacht.
    Am Mopped ist Licht am Tag pflicht!Da wir nur die eine lampe haben also Abblendlicht.Nun ist es nach §87 STvZO erlaubt mit zugelassenen Tagfahrlicht zu fahren.Wenn man dieses Tagfahrlicht einschaltet muß das Abblendlicht oder Standlicht ausgehen.Es stht nirgendwo geschrieben das diese Regelung nur für Autos gilt.
    Weiter ist Fakt das die Birne 60W hat und die Lichtmaschine belastet.Tagfahrlicht hat jede LED 1W und das Rücklicht brennt nicht .Belastet den Motor nicht ---Sprit sparen.
    Und: Ich finde es sieht nicht so altbacken wie mit den Hupen aus.
    Es macht Spass was neues zu basteln.


    an Felix: zur Frage der Lichtintensität bzw.Helligkeit,Sichtbarkeit.
    Ich habe ein paar Bilder gemacht.

    mvG Axel[Blockierte Grafik: http://s10b.directupload.net/images/100202/temp/526aqby5.jpg][Blockierte Grafik: http://s10b.directupload.net/images/100202/temp/xlb7dbhe.jpg][Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100202/temp/3u7x5qt3.jpg]


    edit: Nach meinen Eindruck ist der Unterschied beim sehen noch grösser als auf Foto.

  • mal so ein auszug aus wikipedia bzgl. lichtstärke (in candela):


    1 cd – Kerzenflamme
    bis 60 cd – sehr helle Leuchtdioden, sogenannte Superstrahler
    110 cd – Glühlampe, 100 W
    400 cd – Tagfahrlicht nach der ECE-Regelung Nr. 87, Mindestwer
    225 kcd – Fernlicht an Kraftfahrzeugen



    deswegen bezweifele ich eigentlich, dass dein neues licht am tag gut zu sehen ist....

  • Also Fiete54 - ich bin der Meinung : das Allerwichtigste ist doch erst einmal, dass es Dir gefällt (egal was wer auch immer dazu sagt) und zweitens, dass das Bauen Spass gebracht hat. Ist doch immer schön mal was Neues aus zu probieren.


    mfg


    Egbert

    ! Die Buddhas aller Richtungen und aller Zeiten können uns nicht helfen, wenn wir uns nicht selbst helfen !

    2 Mal editiert, zuletzt von stonefish ()

  • Da hier die Frage nach der Legalität aufkam:
    In der Motorrad 03/2010 S. 111 wird als derzeit gültige Beleuchtungsvorschrift die 2009/67/EG genannt.

    Code
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:222:0001:0091:DE:PDF


    Aber lesen dürft Ihr die bitte selber. ;)



    Gruß: Dragol



    Edit:
    Der Link wurde totz URL-Tag von der Forensoftware irgendwie missverstanden, darum als Codeschnipsel.

    => Ein Held auf dem Motorrad stirbt nicht jung, er überlebt seine Choreographie. <=

    Einmal editiert, zuletzt von Dragol ()

  • stimmt-LEDs sind nicht hell-aber sie haben eine Super Fernwirkung.
    Die Teile siet man, trotz geringer Lichtstärke, ewig weit nur ausleuchten ist (noch) Quatsch.
    Du hast den Teilen aber hoffentlich gute Kühlkörper spentiert. Sonst hast du nicht lange freude dran.

  • Hallo, diese LED's leuchten optisch viel besser als das normale Abblendlicht sieht man gut, wieviele Euronen kostet das Tagfahrlicht für Bike's!?


    MfG. Hans



    NTV fahren ist besser als fliegen!

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Zitat

    Original von Elric
    225 kcd – Fernlicht an Kraftfahrzeugen


    Die 225000 cd ist die Lichtstärke die das Fernlich maximal haben darf!
    Das heißt aber nicht, dass das Fernlicht diese Lichtstärke zwingend haben muss.


    Weiterhin ist m.E. der Leuchtdichte wesentlicher im Bezug zur Sichtbarkeit des Tagfahrlichts. Hier wird auch noch die Fläche der Lichtquelle berücksichtigt (Leuchtdichte = Lichtstärke / Fläche).
    D.h. je kleiner die Fläche bei gleicher Lichtstärke, desto größer die Leuchtdichte.


    Je höher die Leuchtdichte ist, desto heller wird das Licht empfunden.


    Die (Leucht-)Fläche einer LED hat nur einen Bruchteil der Fläche des Fernlichts.
    Weiterhin kommt bei den LEDs hinzu, dass der Abstrahlwinkel viel kleiner ist als der des Fernlichts. Dies wirkt für das Auge nochmals heller.


    Als Fazit kann man ziehen, dass die Lichtstärke der LEDs vom Tagfahrlicht nicht so groß ist wie die des Fernlichts.
    Durch die Stärkere Bündelung des abgestrahlten Lichts und die kleinere Fläche wird eine sehr hohe Leuchtdichte erreicht und wirkt damit für das Auge als heller (im Vergleich zur Leuchtdichte des Fernlichts).
    Somit ist es besser erkennbar.


    Und das ist ja auch der Sinn vom TFL!


    Grüßle
    Jörg

    Grüßle
    Jörg
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    Älter werden ist unvermeidlich...
    ... erwachsen werden ist optional !!!

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    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    (Oscar Wilde)

  • wie ich geschrieben hab, is das nur ein auszug aus wiki, für fehler übernehme ich keine gewähr...


    aber die einheit candela is ja bereits besser an das menschliche auge angepasst, als die eher gebräuchliche angabe in lumen.


    lumen:
    stärke des lichtstromes der in alle richtungen ausgesandt wird


    candela:
    stärke des lichtstromes pro raumwinkeleinheit


    lux ist widerum:
    1 lx = 1 lm / m²
    also die beleuchtungsstärke
    (je weiter weg die leuchtquelle, desto geringer das licht pro m²

  • In welchem Gesetz steht das nun genau? Die StVZO geht nur bis § 73, also kann es §87 StVZO nicht sein. Es ist wohl ECE R87 gemeint. Diese spricht allerdings nur über die Bauartgenehmigung.


    § 17 StVO
    (2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
    Daraus folgt, nur Tagfahrlicht geht nicht.


    Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
    Außerdem ist immer von paarweiser Anbringung die Rede. Der Mindestabstand zwischen den Leuchten muss 600 mm betragen. So breite Kräder hab ich noch nicht gesehen.


    Zugegeben, es sieht gut aus und man ist möglicherweise besser zu sehen, ist aber unzulässig.

    life is what happens, while you are making other plans

  • Hallo Leute

    Sorry--es ist natürlich die ECE R87---Zertifikat für den Betrieb als Tagfahrlicht.

    Super JSA---klasse erklärt.

    Gebaut habe ich die Leuchte nicht selbst.Das ist eine orginal Tagfahrleuchte zum Nachrüsten zB. für Honda.Gekauft bei "ELECTRONICX.de ( LED Tagfahrlicht)
    Die RL -und E4 Kennzeichnung sind auf dem Glas.und Tüv frei
    Ein Chromgehäuse mit Kühlrippen,Wasserdicht und Steuerteil .
    Die Schaltung funktioniert wie vorgeschrieben,ich habe nur einen heimlichen Schalter so daß auch beides Leuchtet.

    Kosten für das Teil---56Eur.alles inkl.
    Hab jetzt eine Leucht über, aber vielleicht brauch ich sie (Reserve)

    Das Gesetz hab ich mir auch zu Gemüte geführt.Aber zur Absicherung werde ich noch zur Dekra und mich erkundigen.Der maximale Energieverbrauch liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung zwischen 10 und 42 Watt (für beide Tagfahrleuchten). Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden.


    * Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.
    * LEDs haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden.


    LED-Tagfahrleuchte im Betrieb


    Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung. Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.
    montierte LED-Tagfahrleuchte


    Die bekannten Probleme bei der Montage von zusätzlichen Fernlicht- und Nebelscheinwerfern sind nicht auf (LED-)Tagfahrleuchten übertragbar. Zwar finden sich an modernen Autos oft keine geeigneten Stellen zur Aufnahme von zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern, moderne LED-Tagfahrleuchten sind allerdings viel kleiner, die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen.[2] Auch ist die Nachrüstung nicht so schwierig, weil insbesondere LED-Tagfahrleuchten durch den Einsatz leichter Kunststoffe keine mechanisch starkt beanspruchbaren Halterungen benötigen und vielfach einfacher auf oder unter dem Kunststoffstoßfänger angeschraubt werden können.
    Nachrüstung nach R87 [Bearbeiten]


    Entsprechend der ECE-87-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:


    * Montageort: Fahrzeugfront
    * Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
    * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
    * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
    * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

    Axel