Hallo
Ich habs nun doch gemacht.Hab mir Taglicht bestellt ,mit 5 superhelle LEDs und zugelassen nach §87 STvZO und Tüv frei.Auf dem Glas ist auch der E4 Stempel und ne RAL Nummer. Im Chromgehäuse Wasserdicht usw..Steuerteil dazu.Wenns angeschlossen ist gehts mit der Zündung an und wenn man Licht schaltet geht das Taglicht aus ---Vorschrift.Aber ein kleiner Schalter wirkt Wunder.Und das Teil ist hell,wer mich damit nicht sieht oder übersieht sollte den Augenarzt wecheln.Mir gefällt es ,mal sehen was die Rennleitung sagt.
Hier ein paar Bilder:
mvG Axel[Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100201/temp/uvt42uq6.jpg][Blockierte Grafik: http://s11b.directupload.net/images/100201/temp/8pabdk8u.jpg][Blockierte Grafik: http://s11b.directupload.net/images/100201/temp/8wms7xyy.jpg][Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100201/temp/mstxfhrv.jpg][Blockierte Grafik: http://s2.directupload.net/images/100201/temp/nlxo4upl.jpg]
Taglichtanbau
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Zitat
Original von Fiete54
mal sehen was die Rennleitung sagt.Hmm, ich würde dazu nicht viel sagen, aber ich sage auch schon länger nichts mehr.
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Hat am Mopped aber an sich keine Zweck, was sieht man wohl eher, 5 "superhelle LED's" oder nen 60W Scheinwerfer?
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Zitat
Original von Felix
Hat am Mopped aber an sich keine Zweck, was sieht man wohl eher, 5 "superhelle LED's" oder nen 60W Scheinwerfer?Hier geht es nicht um das "Sehen" sondern um das "Gesehen" werden.
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Die Frage war doch, was sieht der andere eher.
Tagfahrlicht am Krad ist doch überflüssig, da immer das Abblendlicht eingeschaltet sein muss.Wenn dieses brennt, muss das Tagfahrlicht ja aus sein. ist also überflüssig. -
Zitat
Wenn dieses brennt, muss das Tagfahrlicht ja aus sein. ist also überflüssig.
Müssen, können sollen. Lässt man es an, wird man besser gesehen. Der Polizei ist es auch oft ziemlich egal. Hauptsache das Licht ist nicht aus.
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Ich habe diese Überlegung gemacht.
Am Mopped ist Licht am Tag pflicht!Da wir nur die eine lampe haben also Abblendlicht.Nun ist es nach §87 STvZO erlaubt mit zugelassenen Tagfahrlicht zu fahren.Wenn man dieses Tagfahrlicht einschaltet muß das Abblendlicht oder Standlicht ausgehen.Es stht nirgendwo geschrieben das diese Regelung nur für Autos gilt.
Weiter ist Fakt das die Birne 60W hat und die Lichtmaschine belastet.Tagfahrlicht hat jede LED 1W und das Rücklicht brennt nicht .Belastet den Motor nicht ---Sprit sparen.
Und: Ich finde es sieht nicht so altbacken wie mit den Hupen aus.
Es macht Spass was neues zu basteln.an Felix: zur Frage der Lichtintensität bzw.Helligkeit,Sichtbarkeit.
Ich habe ein paar Bilder gemacht.
mvG Axel[Blockierte Grafik: http://s10b.directupload.net/images/100202/temp/526aqby5.jpg][Blockierte Grafik: http://s10b.directupload.net/images/100202/temp/xlb7dbhe.jpg][Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/100202/temp/3u7x5qt3.jpg]edit: Nach meinen Eindruck ist der Unterschied beim sehen noch grösser als auf Foto.
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mal so ein auszug aus wikipedia bzgl. lichtstärke (in candela):
1 cd – Kerzenflamme
bis 60 cd – sehr helle Leuchtdioden, sogenannte Superstrahler
110 cd – Glühlampe, 100 W
400 cd – Tagfahrlicht nach der ECE-Regelung Nr. 87, Mindestwer
225 kcd – Fernlicht an Kraftfahrzeugendeswegen bezweifele ich eigentlich, dass dein neues licht am tag gut zu sehen ist....
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...auch wenn die LED´s sehr hell wirken. An einem Sommertag fahre ich lieber
mit Fernlicht. Meine Knochen sind mir schon heilig !! -
Du kannst ja zweifeln ,ja gut.Ich sehe wie hell die sind.Laut Beschreibung: super helle 1 W High Power LEDs mit 6000k ( xeneon weiß).
Axel -
Also Fiete54 - ich bin der Meinung : das Allerwichtigste ist doch erst einmal, dass es Dir gefällt (egal was wer auch immer dazu sagt) und zweitens, dass das Bauen Spass gebracht hat. Ist doch immer schön mal was Neues aus zu probieren.
mfg
Egbert
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Hi stonefish
Danke, wenigstens einer der mich versteht
Axel -
Zitat
Original von Fiete54
Hi stonefish
Danke, wenigstens einer der mich versteht
AxelAxel, bin der zweite.
Genau gleiche Meinung wie der stonefish bin ich auch. -
Da hier die Frage nach der Legalität aufkam:
In der Motorrad 03/2010 S. 111 wird als derzeit gültige Beleuchtungsvorschrift die 2009/67/EG genannt.Aber lesen dürft Ihr die bitte selber.
Gruß: Dragol
Edit:
Der Link wurde totz URL-Tag von der Forensoftware irgendwie missverstanden, darum als Codeschnipsel. -
stimmt-LEDs sind nicht hell-aber sie haben eine Super Fernwirkung.
Die Teile siet man, trotz geringer Lichtstärke, ewig weit nur ausleuchten ist (noch) Quatsch.
Du hast den Teilen aber hoffentlich gute Kühlkörper spentiert. Sonst hast du nicht lange freude dran. -
Hallo, diese LED's leuchten optisch viel besser als das normale Abblendlicht sieht man gut, wieviele Euronen kostet das Tagfahrlicht für Bike's!?
MfG. Hans
NTV fahren ist besser als fliegen!
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Zitat
Original von Elric
225 kcd – Fernlicht an Kraftfahrzeugen
Die 225000 cd ist die Lichtstärke die das Fernlich maximal haben darf!
Das heißt aber nicht, dass das Fernlicht diese Lichtstärke zwingend haben muss.Weiterhin ist m.E. der Leuchtdichte wesentlicher im Bezug zur Sichtbarkeit des Tagfahrlichts. Hier wird auch noch die Fläche der Lichtquelle berücksichtigt (Leuchtdichte = Lichtstärke / Fläche).
D.h. je kleiner die Fläche bei gleicher Lichtstärke, desto größer die Leuchtdichte.Je höher die Leuchtdichte ist, desto heller wird das Licht empfunden.
Die (Leucht-)Fläche einer LED hat nur einen Bruchteil der Fläche des Fernlichts.
Weiterhin kommt bei den LEDs hinzu, dass der Abstrahlwinkel viel kleiner ist als der des Fernlichts. Dies wirkt für das Auge nochmals heller.Als Fazit kann man ziehen, dass die Lichtstärke der LEDs vom Tagfahrlicht nicht so groß ist wie die des Fernlichts.
Durch die Stärkere Bündelung des abgestrahlten Lichts und die kleinere Fläche wird eine sehr hohe Leuchtdichte erreicht und wirkt damit für das Auge als heller (im Vergleich zur Leuchtdichte des Fernlichts).
Somit ist es besser erkennbar.Und das ist ja auch der Sinn vom TFL!
Grüßle
Jörg -
wie ich geschrieben hab, is das nur ein auszug aus wiki, für fehler übernehme ich keine gewähr...
aber die einheit candela is ja bereits besser an das menschliche auge angepasst, als die eher gebräuchliche angabe in lumen.
lumen:
stärke des lichtstromes der in alle richtungen ausgesandt wirdcandela:
stärke des lichtstromes pro raumwinkeleinheitlux ist widerum:
1 lx = 1 lm / m²
also die beleuchtungsstärke
(je weiter weg die leuchtquelle, desto geringer das licht pro m² -
In welchem Gesetz steht das nun genau? Die StVZO geht nur bis § 73, also kann es §87 StVZO nicht sein. Es ist wohl ECE R87 gemeint. Diese spricht allerdings nur über die Bauartgenehmigung.
§ 17 StVO
(2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Daraus folgt, nur Tagfahrlicht geht nicht.Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.
Außerdem ist immer von paarweiser Anbringung die Rede. Der Mindestabstand zwischen den Leuchten muss 600 mm betragen. So breite Kräder hab ich noch nicht gesehen.Zugegeben, es sieht gut aus und man ist möglicherweise besser zu sehen, ist aber unzulässig.
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Hallo Leute
Sorry--es ist natürlich die ECE R87---Zertifikat für den Betrieb als Tagfahrlicht.
Super JSA---klasse erklärt.
Gebaut habe ich die Leuchte nicht selbst.Das ist eine orginal Tagfahrleuchte zum Nachrüsten zB. für Honda.Gekauft bei "ELECTRONICX.de ( LED Tagfahrlicht)
Die RL -und E4 Kennzeichnung sind auf dem Glas.und Tüv frei
Ein Chromgehäuse mit Kühlrippen,Wasserdicht und Steuerteil .
Die Schaltung funktioniert wie vorgeschrieben,ich habe nur einen heimlichen Schalter so daß auch beides Leuchtet.
Kosten für das Teil---56Eur.alles inkl.
Hab jetzt eine Leucht über, aber vielleicht brauch ich sie (Reserve)
Das Gesetz hab ich mir auch zu Gemüte geführt.Aber zur Absicherung werde ich noch zur Dekra und mich erkundigen.Der maximale Energieverbrauch liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung zwischen 10 und 42 Watt (für beide Tagfahrleuchten). Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden.* Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.
* LEDs haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden.LED-Tagfahrleuchte im Betrieb
Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung. Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.
montierte LED-TagfahrleuchteDie bekannten Probleme bei der Montage von zusätzlichen Fernlicht- und Nebelscheinwerfern sind nicht auf (LED-)Tagfahrleuchten übertragbar. Zwar finden sich an modernen Autos oft keine geeigneten Stellen zur Aufnahme von zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern, moderne LED-Tagfahrleuchten sind allerdings viel kleiner, die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen.[2] Auch ist die Nachrüstung nicht so schwierig, weil insbesondere LED-Tagfahrleuchten durch den Einsatz leichter Kunststoffe keine mechanisch starkt beanspruchbaren Halterungen benötigen und vielfach einfacher auf oder unter dem Kunststoffstoßfänger angeschraubt werden können.
Nachrüstung nach R87 [Bearbeiten]Entsprechend der ECE-87-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Axel