Moin Leute.
Vor einem halben Jahr wurde meine Ente umgefahren und mein Shoei-Helm ( 5 Jahre alt ) beschädigt.
Der Schaden am Motorrad wurde bezahlt, nur mein beschädigter Helm sollte nur zum Teil ( 60% des Neupreises )ersetzt werden.
Kurze Begründung dafür: Der Helm sei zu alt und eben gebraucht. Und ein gebrauchter Helm ist nicht voll erstattungspflichtig.
Ich habe natürlich gegengehalten, mit der Begründung, dass ich einen gleichwertigen Ersatz - sprich ein aktuelles Modell - verlangen kann. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass man sich den gleichen Helm gebraucht kauft, da es ein sicherheitsrelevanter Teil der Schutzkleidung ist. Außerdem gibt es div. Gerichtsurteile die dies belegen.
Daraufhin wollten die diese Gerichsurteile sehen.
Ich hab also gegoogelt und Einige gefunden.
Letztendlich habe ich meinen Helm zum alten Kaufpreis voll erstattet bekommen.
Falls ihr mal in diese Situation kommen solltet, dass eure Schutzkleidung durch einen Unfall beschädigt wird und die Versicherung nur einen Teil bezahlen will, hier die Gerichtsurteile:
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Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen.
LG Potsdam, Urteil vom 11.12.2008, Az.: 3 S 59/08
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Bei der Motorradbekleidung (Jacke, Helm und Stiefel) handelt es sich um Schutzkleidung, welche nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge neu für alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen.
Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte, getragene Lederjacken, wie die hier streitgegenständliche einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben, weshalb unter Berücksichtigung des § 287 ZPO die insoweit geltend gemachten Beträge keinen durchgreifenden Bedenken unterliegen. Auch die beschädigte Jeans ist zum geltend gemachten Betrag zu ersetzen.
LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2007 Az. 13 O 602/05
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Ein verunfallter Motorradfahrer kann von dem Schädiger vollen Ersatz für die bei dem Unfall beschädigte Motorradkleidung inklusive Schutzhelm verlangen.
Der genaue Grad der Beschädigung ist irrelevant.
Ein Abzug "neu für alt" ist nicht vorzunehmen, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers ausschließlich dessen Sicherheit dient und dem Geschädigten die Anschaffung gebrauchter Sachen nicht zumutbar ist.
AG Lahnstein, Urteil vom 31.03.1998, Az. 2 C 44/98
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Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers ersetzen.
Auch für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm.
AG Bad Schwartau, Az. 3 C 312/99