Gerichtsurteile: Beschädigung von Motorradbekleidung

    • Offizieller Beitrag

    Moin Leute.


    Vor einem halben Jahr wurde meine Ente umgefahren und mein Shoei-Helm ( 5 Jahre alt ) beschädigt.
    Der Schaden am Motorrad wurde bezahlt, nur mein beschädigter Helm sollte nur zum Teil ( 60% des Neupreises )ersetzt werden.
    Kurze Begründung dafür: Der Helm sei zu alt und eben gebraucht. Und ein gebrauchter Helm ist nicht voll erstattungspflichtig.
    Ich habe natürlich gegengehalten, mit der Begründung, dass ich einen gleichwertigen Ersatz - sprich ein aktuelles Modell - verlangen kann. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass man sich den gleichen Helm gebraucht kauft, da es ein sicherheitsrelevanter Teil der Schutzkleidung ist. Außerdem gibt es div. Gerichtsurteile die dies belegen.
    Daraufhin wollten die diese Gerichsurteile sehen.
    Ich hab also gegoogelt und Einige gefunden.


    Letztendlich habe ich meinen Helm zum alten Kaufpreis voll erstattet bekommen.


    Falls ihr mal in diese Situation kommen solltet, dass eure Schutzkleidung durch einen Unfall beschädigt wird und die Versicherung nur einen Teil bezahlen will, hier die Gerichtsurteile:
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    Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen.


    LG Potsdam, Urteil vom 11.12.2008, Az.: 3 S 59/08
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    Bei der Motorradbekleidung (Jacke, Helm und Stiefel) handelt es sich um Schutzkleidung, welche nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge neu für alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen.


    Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte, getragene Lederjacken, wie die hier streitgegenständliche einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben, weshalb unter Berücksichtigung des § 287 ZPO die insoweit geltend gemachten Beträge keinen durchgreifenden Bedenken unterliegen. Auch die beschädigte Jeans ist zum geltend gemachten Betrag zu ersetzen.


    LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2007 Az. 13 O 602/05
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    Ein verunfallter Motorradfahrer kann von dem Schädiger vollen Ersatz für die bei dem Unfall beschädigte Motorradkleidung inklusive Schutzhelm verlangen.
    Der genaue Grad der Beschädigung ist irrelevant.
    Ein Abzug "neu für alt" ist nicht vorzunehmen, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers ausschließlich dessen Sicherheit dient und dem Geschädigten die Anschaffung gebrauchter Sachen nicht zumutbar ist.


    AG Lahnstein, Urteil vom 31.03.1998, Az. 2 C 44/98
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    Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers ersetzen.
    Auch für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm.


    AG Bad Schwartau, Az. 3 C 312/99

  • Hallo Maik


    Super Info.
    Das sind die wichtigen Themen, die sich jeder merken sollte.

    Viele Grüße


    Andreas



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    Jahrestreffen
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  • Hi Maik


    Gute Info habe es mir auch gepeichert...


    Hoffe ja lol das die im Nachhinein nicht noch (wegen dem Ausgleich)


    dann den Beschaffungswert vom eNTlein auf 50 Euronen ge-setzet


    wird..... lol


    lg.rolf
    bonn

  • Sehr interessant! Vielen Dank für den Artikel. Das sind doch mal wertvolle Tipps.


    Gruß bogi

    Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt ...

  • hallo Maik,
    sehr guter Tipp, den man hoffentlich nie benötigt.

    Veränderung bewirkt stets weitere Veränderung. (Niccolò Machiavelli)
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    Gruß
    Pidy

    • Offizieller Beitrag

    Moin.
    Danke, hoffe es hilft den einen oder anderen.


    blahwas:
    Ich bin auch nur Teilkasko versichert, und bei Diebstahl weiss ich nicht genau...
    aber das wäre doch nicht in Ordnung. Es GIBT keinen Zeitwert einer Schutzbekleidung. genau das wollten die mir von der Versicherung auch erzählen. Wenn die einen “Zeitwert” angeben,
    gehen die auf gut Deutsch davon aus, dass es
    zumutbar ist, sich einen gebrauchten Helm zu kaufen. Wie eben z. B. ein Fahrzeug. Schutzkleidung ist aber was anderes.
    Da man nie weiss, was mit dem gebrauchten Helm ist,
    technisch oder auch ich sage mal gesundheitlich ( Schweiss, Pickel, Hautekzeme vom Vorbesitzer ) KANN man nicht verlangen sich so etwas als Ersatz anzuschaffen. Angenommen jemand beschädigt deine 1 Jahr alten Lederschuhe - Neupreis 150 €. Ich würde einen Teufel tun und eine Teilzahlung aufgrund des Alters akzeptieren. Weil ich mir bestimmt keine gebrauchten Schuhe kaufen würde.


    Und genau für diesen Fall ist mein Beitrag gedacht. Natürlich wehren die sich erstmal. Aber wenn du der Versicherung diese Gerichtsurteile schickst,
    können die nichts anderes, als zu bezahlen. Sehe Ich jedenfalls so.


    Gruß Maik

  • Muss das Thema aus aktuellem Anlass noch mal auffrischen.
    Wie sieht die Sache aus, wenn ich von dem beschädigten Helm (ca. 3 Jahre alt) und von der beschädigten Regenkombi (ca.halbes Jahr alt) die Rechnung nicht mehr auftreiben kann? Im Aktuellen Louis-katalog ist die Kombi noch gelistet und der Helm im 2009er Polo-Katalog.
    Vielleicht hat da ja jemand Erfahrung.

    Gruß aus dem Tal, wo die Busse schweben
    Kay (aka das Lügenschwein :D )

    2015er NC750XD


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    2011 Neidenberga * 2012 Titisee * 2013 Antweiler * 2014 Drangstedt * 2015 Neidenberga * 2016 Creglingen * 2017 Weidenbach * 2018 Neidenberga * 2019 Drangstedt * 2020 F... Corona * 2021 Drangstedt * 2022 Heidenheim * 2023 Westerburg * 2024 1. Wintertreffen Westerburg *

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem von dir gelisteten Angaben zur Versicherung gehen, sollten sie sich nicht gütlich zeigen einen RA spezialisiert auf Verkehrsrecht beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Dies kannst du auch gleich mit dem Verweis auf auf diese Urteile

    Zitat

    LG Potsdam, Urteil vom 11.12.2008, Az.: 3 S 59/08, LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2007 Az. 13 O 602/05, AG Lahnstein, Urteil vom 31.03.1998, Az. 2 C 44/98 und AG Bad Schwartau, Az. 3 C 312/99

    verweisen.


    Der gute Glaube an manche Versicherungen scheiden sich die Geister.



    Tante Edith hat noch etwas gefunden

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

    Einmal editiert, zuletzt von FiveBucks ()

  • ......servus,wurde bei meinem Motorradsturz (es hatte mir einer die Vorfahrt genommen) vor acht Jahren mit einer Pauschale von € 250,- für meine Motorradkleidung zugestanden da diese laut dem Richter älter als zwei Jahre ist aus basta Hühnerkacke. X(




    `schen Gruaß.....Hans

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Da brauchst du dich aber nicht drauf einlassen...
    Höflich aber bestimmt anfragen ob sie wegen dem lächerlichen Betrag wirklich ne Gerichtsverhandlung mit Gutachter und Anwaltskosten wollen, oder ob mans gütlich regeln kann...
    Sollte klappen.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • ......servus Michael, zuerst wollte die gegnerische Versicherung garnichts bezahlen,erst dachdem der Richter die Aussage meines Unfallgegners hörte er hätte wegen einer Katze ausweichen und stark bremsen müssen und deswegen wäre es zu meinem Sturz gekommen. Meine Anwalt fragte den Unfallverursacher daraufhin wie weit die Katze vor im über die Straße gelaufen sei und wie schnell ergefahren sei, sagte dieser er wäre 60 km/h gefahren und die Katze wäre 5 bis 7m vor ihm bis zur Mitte der Straße und wieder zurück gelaufen, danach war für den Richter alles klar und sagte zu mir sie haben Glück im Unglück das ihr Gegner so eine dumme Aussage gemacht hat aber für die ältere Schutzkleidung kann man mur noch eine Pauschale bezahlen. X(




    Gruß.....Hans

    scheen Gruaß Hans 😊

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    • Offizieller Beitrag

    Das war wie bei meiner Tochter, da wollte die Versicherung auch nur den Zeitwert ersetzen, damit war aber der RA (auch Bikerfan) nicht einverstanden und verfasste einen sehr schönen Brief. Nach einer Bedenkzeit von 7 Tagen hatte meine Tochter einen Schüttelscheck über den ganzen Betrag für die eingereichten Beschädigten Teile wie Helm, Hose, Jacke und Schuhe.

    Gruß der Peter




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  • Seh ich auch so... zwar gäbes es ja billigere Gebrauchtsachen, aber find sowas mal in vergleichbarem Zustand aud die Schnelle.
    Ich würd mich auf nen "neu für alt" Abzug nicht einlassen, schließlich muss ich mir das Zeug aus genannten Gründen neu kaufen.


    Und von wegen alt... meine erste Kombi hab ich immernoch.... 29 Jahre alt, gut 300.000km gefahren, dutzende Nächte drin geschlafen... ALLE Reißverschlüsse und Druckknöpfe noch intakt und original.
    Sowas kriegste heute nicht mal mehr gegen Aufpreis.

    Tunerlatein:
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  • ......die gegnerische Versicherung wollte erst garnicht für meinen Schaden(Fahrzeug, Kleidung, Schmerzensgeld) auf kommen da ich ja hinter ihrem Mandanten herfuhr, am Unfallort zwei Fahrspuren (Geradeaus, Rechtsabbieger) ich fuhr geradeaus und mein Unfallgegner hatte sich nach rechts eingeordnet hatte dann warscheinlich bemerkt das er falsch war und auf einmal ohne anzuzeigen wieder auf die Geradeausspur gewechselt und dabei auch noch gebremst. ich konnte nur noch voll die Bremse ziehen und habe einen Highsider gemacht dabei aber zum Glück keinen Fahrzeugkontakt mit gem Gegner, meine Dominator hatte Totalschaden.




    Gruß.....Hans

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • Erst mal vielen dank für die Beiträge. ich habe natürlich die ganzen Gerichtsurteile an meinen Anwalt weiter geleitet. Jetzt muß ich erst mal abwarten (und ein Bierchen trinken).

    Gruß aus dem Tal, wo die Busse schweben
    Kay (aka das Lügenschwein :D )

    2015er NC750XD


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  • Den Fall hatte ich bereits vor Jahren.
    Die gegnerische Vers. begutachtete den Helm (Sichtkontrolle durch einen Sachbearbeiter :D :D) und dieser stellte fest: da ist doch nichts dran, den können sie weiternutzen.
    Mein Angebot, das für seinen Arbeitgeber dann zusätzlich zum neuen Helm zum Neupreis auch noch meine Anwaltskosten dazukämen und er mir seine Entscheidung dann bitte umgehend schriftlich mitteilen möge ergab das : zwei Tage später wurde zugesagt, die gesamte beschädigte Schutzkleidung zum nachgewiesenen Kaufpreis zu erstatten.
    Bei den Versicherungen darf man nicht nachgeben, wer es doch macht, sorgt für günstige Prämien für uns alle und hat selbst den Schaden.

    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut