Also die Parkplätze sind wirklich vermietet. Aber es ist nicht gekennzeichnet - soll ich das etwa riechen? Naja, lange Rede kurzer Sinn... eben ein totaler Volltrottel!
Motorrad verschoben
- Benne
- Erledigt
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Zitat
Original von chopie
... Mehr als ein Moped auf pro Parkplatz ist lt Gesetz eigetnlich auch nicht zulässig, auch wenn es oftmals geduldet wird....Das stimmt so jetzt auch wieder nicht. Dabei gilt es nämlich folgendes zu beachten:
- wird eine Stellfläche mittels einer Parkuhr bewirtschaftet (jahaaaa....sie sind selten geworden, aber es gibt sie noch), dann kannst du so viel Moppeds drauf stellen, wie drauf passen.
- wird eine Stellfläche aber mittels Parkscheinautomat bewirtschaftet, so muß für jedes Fahrzeug separat gezahlt werden.
Bescheuerte Regelung, aber so ist es leider.
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*snip* who cares
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Zitat
Original von Straydog
Das stimmt so jetzt auch wieder nicht. Dabei gilt es nämlich folgendes zu beachten:
- wird eine Stellfläche mittels einer Parkuhr bewirtschaftet (jahaaaa....sie sind selten geworden, aber es gibt sie noch), dann kannst du so viel Moppeds drauf stellen, wie drauf passen.
- wird eine Stellfläche aber mittels Parkscheinautomat bewirtschaftet, so muß für jedes Fahrzeug separat gezahlt werden.
Bescheuerte Regelung, aber so ist es leider.
da hat mir die "freundliche" vom Ordnungsamt was falsches erzhält was?
und wie befestigt man am besten sein ticket - ohne das man gefahr läuft das jemand dein mop auf die straße stellt und dein ticket in sein auto schmeißt -
DAS ist jetzt
a) dein Problem
und
b) nicht weiter schlimm
Du bekommst mit deinem Parkschein doch einen Kontrollabschnitt. Den trennst du ab und bewahrst ihn auf. Dann hast du einen gültigen Nachweis. Das Original hast du selbstverständlich am Mopped befestigt, wo er im Zweifelsfall vom Winde verweht oder geklaut wurde.
Bei den Moppedparkplätzen in Trier, die ich seinerzeit der Stadt abgerungen hatte, wird genau einer bewirtschaftet. Mit Parkscheinautomat. Die Stellplätze haben Nummern und die Belegung der numerierten Stellflächen kann von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes am Automaten ausgelesen werden. Von daher kann dort auch ruhig mal ein Parkschein verloren gehen. So geht's also auch.
Was jetzt die Gefahr des Wegschiebens anbelangt....da kann ich auch nur zu einem Bremsscheibenschloß mit Alarm raten.
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Auf meiner Arbeit hatte ich immer schon einen gewissen Unmut, weil der fahrende Schrotti immer so gierig auf meine Ratte schaut...
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Zitat
Original von Pepp
Auf meiner Arbeit hatte ich immer schon einen gewissen Unmut, weil der fahrende Schrotti immer so gierig auf meine Ratte schaut...Ich dachte, der hat sie dir verkauft !?
Gruß aus London (derzeit),
Frank -
Zitat
Original von frandi63
Ich dachte, der hat sie dir verkauft !?
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Mein Mopped steht auch nicht mehr dort wo ich es mit Lenkrad und Bremsscheibenschloss abgestellt habe. Konnte nur noch sehen (ähm fotografieren) wie sich jemand zu schaffen macht und dann mit seinem Auto sich davon macht. Hat es nun einen Schaden, kann ich das auf seine kosten begutachten lassen? Sollte man dem zivilrechtlich hinterrennen oder nur strafrechtliches Verfahren wg. des Versuchs von was auch immer in die Wege leiten (, was dann wie immer eingestellt wird). Und habe ich dann mir einen 'Feind' geschaffen, der dann gegrölt Schiri ich weiß wo dein Auto sprich Möppi steht?
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Hallo.
Tja, was 'rechtlich' tun. Den Zahn mit "strafrechtlich" zieh ich Dir. Denn "Was auch immer" gibt es im Strafrecht nicht. Und Sachbeschädigung wird nix, es sei denn, es gelingt dem StA oder Dir nachzuweisen, dass der Täter/ die Täterin mit Vorsatz gehandelt hat.
Zivilrechtlich schon interessanter. Du schreibst, Du hast jemanden dabei fotografieren können ... Was genau hast Du fotofiert? Erkennbare und identifizierbare Person, Kennzeichen vom Kfz etc.? Also quasi auf frischer Tat ertappt? Wenn ja: gut, wenn nein, nicht gut.
In jedem Fall: Mopped auf Schäden untersuchen und diese irgendwie dokumentieren. Falls schäden da sind und Du auf die Fotokunst mit "ja" antworten kannst, dann hast Du selbstredend die Möglichkeit, dafür Ersatz zu verlangen. Wer von jemand anderem etwas kaputtmacht, ist ihm zum Schadensersatz verpflichtet. Das ist die Grundregel. Aber ab da wird es auch ganz schnell super kompliziert; denn in aller Regel (es gibt auch Ausnahmen) ist der Geschädigte derjenige, der alles nachweisen muss ... Also: Was sagen Dir Deine Fotofierkünste?Ansonsten: Alarmanlage am Mopped anbauen; wenn sich jemand daran vergreift, gibt es wenigstens ordentlich Radau. (Gibt es überhaupt Alarmanlagen für Mopped?)
Vielleicht hätte das einen psychologischen Effekt: Schutzplane übers Mopped werfen; dadurch wirkt es größer und bietet weniger Anfasspunkte an; ich könnte mir vorstellen, dass Leute dann weniger selbstherrlich (verbotene?) Eigenmacht ausüben.
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Oben bleiben!
Carlos -
Natürlich wollte ich hier bohren, um "was auch immer" mit den treffenden Sachverhalt zu füllen, um nicht auf die Nase zu fallen.
Nein es hat einen anderen psychologischen Effekt. Wenn es schon der Fahrer anscheinend länger nicht bewegt, wird es ihm in dem Moment schon auch nicht stören. Dann könnne wir es mal zu unserer Eigenmacht. um so eher bewegen. Meins ist unter einer Plane.
Hallo.
Tja, was 'rechtlich' tun. Den Zahn mit "strafrechtlich" zieh ich Dir. Denn "Was auch immer" gibt es im Strafrecht nicht. Und Sachbeschädigung wird nix, es sei denn, es gelingt dem StA oder Dir nachzuweisen, dass der Täter/ die Täterin mit Vorsatz gehandelt hat.
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Vielleicht hätte das einen psychologischen Effekt: Schutzplane übers Mopped werfen; dadurch wirkt es größer und bietet weniger Anfasspunkte an; ich könnte mir vorstellen, dass Leute dann weniger selbstherrlich (verbotene?) Eigenmacht ausüben.
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Tja, wenn die Plane nichts bringt ... dann hilft womöglich nur so etwas:
(nicht ganz ernst gemeint)
[Blockierte Grafik: http://www.ploynt.de/uploads/newsimages/2008/07/original/1216748654_sentry_gun_news.jpg]
Etwas ernsthafter: Man kann zwar mit Schildern, Rattenfallen, angebundenen bissigen Hunden, Sgt. Slaughter oder mit was auch immer sein Eigentum schützen; aber ich fürchte, solange man die Leute nicht in flagranti erwischt und zur Rede stellt, solange lebt man als Moppedfahrer einfach mit dem zweifelhaften Schicksal, dass Leute ein Motorrad als nicht vollwertiges Verkehrsmittel anerkennen und es deshalb wegschieben, um sich mehr Platz für ihre (mit Abwrackprämie und/ oder Steuerbetrug finanzierten Kfz) zu verschaffen. Dabei sind die besseren Argumente aber auf der Seite des Moppedfahrers:
- Was, wenn was beim Verschieben kaputtgeht? Bei der durchschnittliche Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit meiner lieben Mitmenschen gehe ich davon aus, dass die wenigsten für den Schaden einstehen und stattdessen lieber klammheimlich abhauen, sodass der Moppedtreiber auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn etwas kaputtgehen sollte.
- §12 der StVO ist recht eindeutig: Es unterschiedet nicht zwischen ein- und zweispurigen Fahrzeugen; man könnte sich als Moppedfahrer aber Absatz 6 entgegenhalten lassen (platzsparendes Parken); allerdings berechtigt dies andere Verkehrsteilnehmer keineswegs, Moppeds einfach umzustellen, um sich selbst breit zu machen.
- Motorradfahrer zahlen ebenso Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflicht, womit ihnen der öffentliche Verkehrsraum zu absolut gleichen Bedingungen zur Verfügung steht, sodass sie von vermeintlich vollwertigen Dosentreibern nicht bevormundet werden dürfen.Was ich mich bei Deinem Fall frage: Wenn Du ein Bremsscheibenschloss an Deinem Mopped dran hast, wie haben sie das Mopped dann beiseite geschafft? Getragen?
Oben bleiben!
Carlos -
Also Erstens:
Hey Leute, laßt mal die Kirche im Dorf! Das Motorrad wurde nur weggeschoben und nicht niedergebrannt!
Zweitens:
Such was Kaputtes am Bike und mach ne Anzeige wegen Sachbeschädigung. Auch wenn nix dabei rumkommen sollte,
hat derjenige zumindest schon mal einen Haufen Arbeit und Ärger dadurch.Drittens: Niemals unsachlich oder gar gewalttätig werden! Das zeugt nur von mangelndem Intellekt!
Gruß Teddiebaer
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...Such was Kaputtes am Bike und mach ne Anzeige wegen Sachbeschädigung. Auch wenn nix dabei rumkommen sollte,
hat derjenige zumindest schon mal einen Haufen Arbeit und Ärger dadurch.Mit Verlaub, das ist auch keine besonders gute Idee, kann üble Konsequenzen haben.
Vor allem, wenn der Fall, so wie hier, schon dokumentiert ist ... -
Hi,
wollte diese Alarmanlage einfach mal in den Raum werfen:
http://www.louis.de/promotion/alarmanlage_legos.aspDie "große Schwester" habe ich in meine alte cbr1000f eingebaut, hat etwas gedauert, da sehr viel zu verdrahten war, diese soll wohl nur über +und- angeschlossen werden also eine 5 minuten sache
Lg -
Hallo rairai,
keine schlechte Idee. Aber apropos "werfen", und das ist jetzt kein Witz:
Maschine vom Kollegen steht mit eingeschalteter Alarmanlage etwas knapp an der Einfahrt des Nachbarn. Der wollte "ein bisschen schieben" weil ein Lieferwagen kam.
Alarmanlage geht los und er lässt die ganze Fuhre vor Schreck umkippen!Prost Mahlzeit, auch wenn es ein Versicherungsschaden war, blöd gelaufen ...
Viele Grüße
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jap die sind extremst laut ! da hab ich mich auch schon einige male richtig erschreckt also ich kann den nachbarn verstehen klar ne dumme sache....^^
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Servus,
dann sollte man einen gut sichtbaren Hinweis auf die Alarmanlage anbringen ...
Gruß
Rainer -
Hallo zusammen
Noch etwas zu den Privatparkplätzen. Das sollte auch aus der Situation ersichtlich sein. Ist es das nicht, so glaube ich nicht an eine Handhabe des Mieters oder Eigentümers.