Zur HU ohne Zulassung

  • Hallo
    2011 kam ich zu meiner NTV seid dem ist sie abgemeldet, das alte Kennzeichen hab ich noch. Ende 2012 wurde ich mit meinem Führerschein fertig :thumbsup:


    Nun hat mir jemand erzählt das ich auch mit diesem Kennzeichen in eine Werkstatt fahren darf um dort die HU machen zu lassen. Diese brauche ich ja für die Anmeldung.


    Stimmt das?



    Dank euch

  • Ich gehe mal davon aus, dass das Motorrad abgemeldet ist. Wenn es so ist, dann nein.
    Entweder Kurzzeitkennkeichen, Anhänger, oder schieben.

    Socialismo o muerte!


    Cogito, ergo sum.

    • Offizieller Beitrag

    Laut diesem ist es möglich. Allerdings sind die Fahrten nur unter Einhaltung aller dort vorgegebener Bedingungen und Voraussetzungen erlaubt.

    Gruß der Peter




    JT-Teilnahmen:
    07 ~ Creglingen ¦ 08 Norwegen ¦ 09 ~ Drangstedt ¦ 10 ~ Berkastel-Kues ¦ 11 ~ Neidenberga ¦ 12 ~ Titisee ¦ 13 ~ Norwegen ¦ 14 ~ Drangstedt ¦ 15 ~ Neidenberga ¦ 16 ~ OP (Creglingen) ¦ 17 ~ Kroatien (Weidenbach)¦ 18 ~ Neidenberga ¦ 19 ~ Drangstedt ¦ 2020 ~HDH~ Corona¦ 2021 ~ Westen ¦ 2022 ~ HDH¦ 2023 ~ Westerburg ¦ 2024~ Westerburg

  • Hier das ganze in Kurzform:


    Originaltext TÜV-Nord:
    Mit entstempeltem Kennzeichen:
    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.


    Hier der Linkzum Text: KLICK


    Das heist in jedem Fall vorher zur Versicherung (das aber nicht mit dem Moped) und es ist auch nur der direkte Weg (Wohnung / TÜV / Werkstatt / Zulassungsstelle) erlaubt (mit angeschraubtem Kennzeichen)




    (Alle Angaben ohne Gewähr)


    ... und auch nicht zwischendurch noch bei Oma und Tante etc. vorbei

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

    Einmal editiert, zuletzt von friedo ()

  • Genau so ist es.... Unbedingt bei der Versicherung eine Bestätigung für die "Fahrt zur Zulassung" geben lassen.
    Dann gibts kein Problem.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Ich kann nur sagen, was das Staßenverkehrsamt einem sagt, da ich dort mal eingesetzt war und gearbeitet habe. So wie ich es dort gelernt habe, darf man nicht mit einem abgemeldetes KFZ bewegen, außer an dem Tag, an dem man es abmeldet und dann zum letzten Ort fährt, wo es dann stehen bleiben soll. Danach darf man es nur noch schieben, transportieren oder über Kurzzeitkennzeichen wieder anmelden.


    Diese Version vom TÜV macht mich gerade stutzig und ich würde vorher mal zur Polizei fahren und die dort mal fragen, ob diese Angaben stimmen. Ich kann es mir nicht vorstellen, da man ja auch Gebühren (Steuern etc.) zahlen muss, damit man fahren darf!

  • Tja... manchmal ändern sich Dinge eben auch in Richtung "sinnvoll". Aber wer ganz sicher gehen will kann ja bei der Zulassungsstelle anrufen.


    Hier in BW ist das jedenfalls seit einiger Zeit so und ich mach das auch regelmässig...und spar mir bzw. meinen Kunden eine Menge Geld für Kurzzeitkennzeichen.

    Tunerlatein:
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    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur sagen, was das Staßenverkehrsamt einem sagt, da ich dort mal eingesetzt war und gearbeitet habe. So wie ich es dort gelernt habe, darf man nicht mit einem abgemeldetes KFZ bewegen, außer an dem Tag, an dem man es abmeldet und dann zum letzten Ort fährt, wo es dann stehen bleiben soll. Danach darf man es nur noch schieben, transportieren oder über Kurzzeitkennzeichen wieder anmelden.


    Da hast du schon recht, aber laut §10 Abs. 4 FZV,

    Zitat

    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Hervorhebung durch mich

    sind diese Fahrten erlaubt. Das Kennzeichen muss aber vorab von der ZuLSt. zugeteilt sein. Diese Fahrten sind an ein und demselben Tag auf kürzestem und ohne Umwege durchzuführen.

    Gruß der Peter




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  • Aber wer ganz sicher gehen will kann ja bei der Zulassungsstelle anrufen


    um Gottes Willen, bloß nicht Michael, die schwatzen einem doch sofort 'n Kurzzeit.- oder Überführungkennzeichen auf nur der Gebühren wegen.


    Ne, das ist schon richtig so, nur für die direkten Fahrten.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

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  • Zitat von »Michael RC31« Aber wer ganz sicher gehen will kann ja bei der Zulassungsstelle anrufen


    um Gottes Willen, bloß nicht Michael, die schwatzen einem doch sofort 'n Kurzzeit.- oder Überführungkennzeichen auf nur der Gebühren wegen.


    Ne, das ist schon richtig so, nur für die direkten Fahrten.


    Zulassungstelle würde ich auch nicht anrufen, wenn dann beim TÜV.


    Ich wollte mal für einen 50er Rolle neue Papiere. Bei der Zulassunstelle hieß es. 1. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei 2. Beim TÜV eine Vollabnahme nach irgendeim Paradingsbums und dann würde es noch ein paar wochen dauern.


    So Roller lief natürlich keine 50 :whistling: , wäre schlecht gewesen so beim TÜV vor zu fahren.


    Also zu meinem Händler und Drosseln. Der meinte "die ham wohl nen A... auf". Er hat mir dann eine Adresse gegeben, zu denen hab ich dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung geschickt + 35€ und eine Woche später hat ich neue Papiere :thumbsup:

  • Ich würde es auf jedenfall auch mit der Versicherung klären.
    In der Regel darfst du mit dem dir zugeteiltem Kennzeichen und einer Versicherungsnummer(früher Dekungskarte) solche Fahrten machen.
    Aber auf jedenfall mit der Versicherung klären,schließlich sollst du versicherungsschutz haben im Fall der Fälle.


    Gruß
    Christian

    Wer später bremmst,ist nicht immer schneller!!!

  • Hallo,


    hier in Kiel ist das Fahren ohne Stempel möglich.


    Vorgehensweise wie folgt.


    Man geht oder fährt zur Zulassungstelle ohne Motorrad und meldet seine Maschine an.


    da der TÜV noch fehlt, gibt es keine Stempel, aber ein Kennzeichen.


    Gleichzeitung bekommt man einen DIN-A5 Zettel, auf dem vermerkt ist, dass die Maschine im Zulassungsverfahren ist.


    Mit diesem Zettel und dem ungestempelten Kennzeichen kann man dann zum TÜV und zur Zulassungstelle und wohl auch Werkstatt (nachfragen) fahren.


    Umwege und Abweichen von der Route ist nicht erlaubt.


    Ich find das eine reelle Sache und bin bis jetzt problemlos damit zurecht gekommen.


    Vor 30Jahren war das immer ein unglaublicher Umstand. Heute schafft man die Zulassung sogar in 30min :) und wenn man beim TÜV war, braucht sich auch nicht wieder anstellen.


    Na dann gutes Verrichten und viel Erfolg beim Anmelden


    Gruß aus Kiel von


    Hawi

    Gruß aus Kiel


    95er/ rot R107G/ Halbschale/ ganzjährig/Umbau fertig

  • Genau das machen die bei uns im Lkr.RH seit einigen jahren nicht mehr.
    Keine gültige HU keine Zulassung.


    Somit verkaufen die auch mehr Kurzzeitkennzeichen.

    Wer später bremmst,ist nicht immer schneller!!!

    • Offizieller Beitrag


    Nicht nur in Kiel. Da die FZV für alle Bundesländer gleich ist, ist das in jedem Bundesland möglich. Siehe Ausführung in meiner Antwort # 8

    Gruß der Peter




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  • Es geht auch ganz anders: Frag mal in der Zentrale TÜV oder Dekra nach welcher Prüfer die Werkstätten in der Nähe Deines Wohnortes betreut. Es gibt auch Prüfingenieure die kommen bei Dir zu Hause vorbei !!

  • So liebe Leute, habe gerade meine Kollegen von der Zulassungsstelle angerufen und es ist tatsächlich möglich, dass Fahrten mit einem Fahrzeug, dass entstempelt ist noch getätigt werden. Jedoch muss man auf folgendes achten:


    Man muss mit der Versicherung abklären, dass die Versicherung ab Tag X beginnt zu laufen und dann darf man auch erst ab Tag X fahren. Wenn man vor Verscherungsbeginn fährt macht sich strafbar und das wird ziemlich teuer und ggfs. ist der Lappen weg. Zweitens muss die Fahrt unmittelbar geschehen, spricht wenn man zur Werkstatt/TÜV fährt muss man danach direkt zur Zulassung fahren und das Auto anmelden. Es dürfen dort keine Wochen/Monate zwischen liegen! Es bedarf außerdem keine Information vorab an das Straßenverkehrsamt oder der Polizei. Nur wenn man angehalten wird, muss man nachweisen können, dass man auf dem direkten Weg zum TÜV oder der Zulassungsstelle ist, sonst gibt das ärger.


    Also falls noch diesbezüglich Fragen bestehen, einfach stellen! ;)

  • Jedoch muss man auf folgendes achten:


    Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los genau das schon in vorangegangenen Threats geschrieben stand aber egal, drei oder vierfach gemoppelt hält wahrscheinlich noch am besten :thumbup::thumbup::thumbup:

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


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  • Soooo .... hier mal ein kleines Update
    Mein Motorrad ist ja noch immer abgemeldet, hat keine HU aber das abgemeldete Kennzeichen ist noch dran.
    Eine Versicherungsnummer meiner Versicherung hab ich schon, bei denen konnte oder wollte mir niemand am Telefon sagen ob das reicht um bis zur Werkstatt wo ich die HU machen möchte fahren zu dürfen.


    Nun hatte ich die Schnauze voll und hab den 1. Mai genutzt ... dachte mir das die Polizei anderes zu tun hat als Verkehrskontrollen durchzuführen und bin mit meiner abgemeldeten Ente zu meiner Werkstatt gefahren .......


    Alles jut :thumbup:


    Jetzt warte ich noch auf meinen neuen Bridgestone T30 und erledige andere Arbeiten und dann kann die erste Saison beginnen :)