Befestigung vordere Blinker - Scheinwerfer Tip

  • Hallo zusammen,


    leider habe ich keine originalen Blinker-Klemmfäuste auftreiben können.
    Deswegen bin ich jetzt auf der Suche nach einer alternativen Zubehör-Lösung.


    Habt Ihr eine Idee, wie ich die vorderen Blinker unterhalb des Scheinwerfers an den Gabelholmen befestigen kann?
    Gibt es irgendwo schöne Schellen - gut aussehen soll's natürlich auch noch :whistling:


    Außerdem wäre ich für Tips bzgl. Scheinwerferauswahl dankbar. Gibt es (außer auf eBay) irgendwo einen bekannten Spezialisten, der eine gescheite Auswahl an Scheinwerfern hat?
    Habt Ihr besonders gute oder schlechte Erfahrungeen mit bestimmten Scheinwerfern gemacht?


    Danke für Eure Antworten im voraus.


    Gruß


    Olli

  • moin,
    solln denn die orginalen blinker dran oder iwelche kleineren?
    ich hab bei meiner bzw bei der von meinem dad kleinere von polo verbaut und dafür löcher in die scheinwerferhalter gebohrt (alles ordentlich natürlich)
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    zum sw kann ich dir leider nix sagen


    gruss
    paddi

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt 0_0

  • Benutze auch mal die Suche, Du wirst einige interessante Lösungen finden.


    Ich hoffe man kann's erkennen, Blinker sind je 2 VA-Scheiben (eine Innen und eine Aussen) im vorderen Loch der Halterung befestigt:
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    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • Wenn du unbedingt Originalhalter haben willst, da hab ich noch einen ganzen Karton davon. :whistling:

    (natürlich *G-130*) nur wer selber schraubt, weiss worauf er sitzt. In Drangstedt ernannter SCHRAUBERGOTT :D
    Geniesse jeden Tag mit dem was dir lieb ist

  • Servus,


    diese Position an den Lampenhaltern sieht ein wenig eng beieinander aus. Was sagen denn die Prüfer dazu?
    Weil, laut §54 StVZO
    "...die Abstände der »Fahrtrichtungsanzeiger«... an Krafträdern...
    Der Abstand des inneren Randes der Licht­austritts­fläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Licht­austritts­fläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. "


    Will heissen: Abstand der Blinker zueinander mindestens 240mm UND Abstand zum Scheinwerferrand mindestens 100mm.


    Gruß aus N,
    Frank

    --
    "Am Ende wird Alles gut. Und wenn noch nicht Alles gut ist, dann ist eben noch nicht Ende." [bras. Sprichwort] ;)

  • Hallo Olli


    Die originalen Gummiarme für die Befestigung an der Gabel habe ich auch noch herumliegen.

    Viele Grüße


    Andreas



    _____________________________________________________________________________________________________________________
    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • Vielen Dank für Eure Beiträge und besonders die Bilder! :thumbsup:



    Ich hatte offenbar vergessen, den Beitrag zu abonnieren, ... :sleeping:


    Günter, Deine angefertigten Al-Halter finde ich hervorragend.
    Ich hadere auch noch mit den gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Abstände.
    Sieht einfach schrecklich aus, wenn ich mir die Ausleger an meiner NTV vorstelle.


    Ich habe noch keine eineindeutige Interpretation der Abstandsvorschrift "...und vom Rand der Licht­austritts­fläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen..." im Netz gefunden.
    Hierzu frage ich mich, ob dieser Abstand in iner Ebene gemessen sein muß oder ob es auch für den tatsächlichen Abstand zwischen Scheinwerferrand und Blinkerinnenseite gilt, wenn die Blinker z.B. zurückversetzt - also in einer anderen Ebene - montiert sind.


    Günter hast Du ggf. ein Detailfoto, welches die NTV mit den originalen Blinkern vorne, vor dem Umbau zeigt?
    Das wäre zum Vergleich für mich hilfreich.

  • Ich habe noch keine eineindeutige Interpretation der Abstandsvorschrift "...und vom Rand der Licht­austritts­fläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen..." im Netz gefunden.
    Hierzu frage ich mich, ob dieser Abstand in iner Ebene gemessen sein muß oder ob es auch für den tatsächlichen Abstand zwischen Scheinwerferrand und Blinkerinnenseite gilt, wenn die Blinker z.B. zurückversetzt - also in einer anderen Ebene - montiert sind.


    Es geht hierbei mit Sicherheit um die Unterscheidbarkeit von Scheinwerfer und Blinker aus Sicht des Gegenverkehrs - bzw. der Erkennbarkeit des Blinkers neben dem (hellen) Scheinwerfer. Im Extrem gesprochen: Du kannst also nicht einfach die kürzesten Stummelblinker, die der Markt hergibt, 100mm hinter den Scheinwerfer montieren, sondern sie müssen 100mm seitlich daneben sein. Gemäß Deiner Frage also in einer Ebene gemessen.

  • Zitat

    Günter hast Du ggf. ein Detailfoto, welches die NTV mit den originalen Blinkern vorne, vor dem Umbau zeigt?


    Leider nicht, aber original sieht noch schlechter aus :D

    Zitat

    Ich habe noch keine eineindeutige Interpretation der Abstandsvorschrift "...und vom Rand der Licht­austritts­fläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen..." im Netz gefunden.


    Wir leben in Deutschland, da ist ALLES eindeutig geregelt :D
    Aber ich habe die gesetzlichen Vorschriften bis auf den letzten Millimeter ausgereizt ;)
    §54 StVZO sagt zu Fahrtrichtungsanzeigern folgendes:
    2. an Krafträdern
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350mmüber der Fahrbahn liegen.


    Das heißt im Klartext schräg nach hinten oder vorne messen zählt nicht, sondern es gilt das Maß wenn man direkt von vorne drauf sieht. Aber da geht auch schräg nach oben oder unten. Den größten Abstand hat man also, wenn die Blinker auf Mitte des Scheinwerfers montiert werden. Wenn man die Blinker z.B. unterhalb der Scheinwerfermitte montiert kann er näher zur Fahrzeugmitte rücken (Pythagoras läßt grüßen).


    Das gelb eingezeichnete Maß muss 100 mm betragen:


    [Blockierte Grafik: http://img835.imageshack.us/img835/3259/massblinker.jpg]


    Ich finde den großen Abstand auch nicht so schön zumal bei Moppeds mit EG-Zulassung kein Abstand zum Scheinwewrfer vorgeschrieben ist. Aber irgendwie macht diese deutsche Vorschrift ausnahmsweise sogar ein wenig Sinn. Je näher der Blinker am Scheinwerfer ist um so schlechter ist er zu erkennen....


    Gruß
    Günter

  • Danke, posmanet und Günter.
    Das hilft. Wäre auch meine Interpretation gewesen. Hatte mich mit dem reinen Gesetzestext noch nicht auseinandergesetzt.
    Macht - wie ja schon von Euch erwähnt - auch so nur Sinn.


    Gibt es denn jemanden, der seiner NTV Zubehörschellen an die Gabelholme geklemmt hat und daran die (Mini-) Blinker befestigt hat?
    Quasi die Light-Version der originalen dicken Dinger...

  • Hallo Olli,


    ich hab das so gemacht. Allerdings war mir persönlich der Abstand auch zu gering, so dass ich noch die Zwischenstücke von Kellermann mit verwendet habe.


    Habe die Schellen von Louis verwendet. Brauchen aber viel Pflege da Rostanfällig!


    Viele Grüße


    Peter