Die Lehraussage ist:
Bei Bewusstlosigkeit immer, ansonsten nach Wunsch des Patienten.
Natürlich kann man auch jemandem den Helm abnehmen, wenn er nicht bewusstlos ist. Es sei denn, der Patient lehnt das strikt ab!
(Dann muss man halt warten, bis er bewusstlos wird, denn des Menschen Wille ist sein Himmelreich)
Das mit dem Klapphelm und beatmen halte ich eher für ein Gerücht, denn um bei einem Bewusstlosen den zurückgefallenen Zungengrund (das sogenannte Zungenverschlucken) wieder nach vorne zu holen, um die Atemwege frei zu machen, muss man den Kopf nach hinten neigen (früher sagte man überstrecken).
Das geht auch mit einem Klapphelm nicht, aber ich gebe Wolfgang recht, der Klapphelm lasst sich wesentlich leichter abnehmen als ein Integralhelm!
Ich erkläre in jedem Kurs, dass die Teile, die zum Öffnen eines Helmes dienen, meist rot gekennzeichnet sind, sei es der Knopf zum Öffnen des Klapphelmes, der Öffner eines Kinnriemenschlosses oder das Bändchen, an dem man Ziehen muss um den Doppel D Verschluss zu öffnen.
Ich sage aber auch im gleichen Atemzug, dass man einfach die Verbandsschere aus dem Ersthilfekasten nehmen und den Kinnriemen durchschneiden soll, denn der Helm ist in der Regel eh für die Tonne!
Gruß aus Dahl
Markus