Knöllchen auf Privatparkplätzen

  • Guten Morgen !


    Jetzt wird erneut über Knöllchen auf dem Privatparkplatz von Supermärkten diskutiert:



    Überwachungsfirmen dürfen Strafzettel verteilen und abschleppen lassen
    Der EuGH gibt den Firmen Recht:


    https://www.anwaltsregister.de…er_Parksuender.d7088.html


    Im Prinzip habe ich zwar nichts dagegen, da ich nur zum Einkaufen auf diesen Plätzen parke, aber dass bereits eine vergessene Parkscheibe zu einem Strafzettel führt, finde ich geht zu weit. Da bedarf es schon des Nachweises, dass ich länger als erlaubt auf dem Platz parke.


    Was meint ihr ???

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Liebe Leut'
    der Privatparkplatz ist wie der Name schon sagt privat.Das bedeutet , der Eigentümer bestimmt die Regeln wer wann wie lange und warum den Platz benutzen darf. Wer sich nicht daran hält, der ist Störer und darf entfernt werden und muss die Kosten tragen. Diese kann der Eigentümer aber nicht frei und willkürlich bestimmen, sondern müssen im angemessenen Verhältnis stehen. Das ganze kann man/frau dann bis zum BGH treiben. Fundstelle wird nachgereicht. Man kann Aerger auch dadurch vermeiden, dass man diesen Laden boykottiert.
    Lieben Gruss zwischen den Zeiten
    Lohengrin

    Freedom is just another word for nothing have to loose

  • Liebe Leut'


    hier nun die Fundstelle:



    Nur ortsübliche Abschleppkosten sind zu erstatten




    04.07.2014












    Der BGH hat am Donnerstag entschieden, dass Besitzer von privaten Stellflächen Falschparker abschleppen lassen dürfen, und zwar auf deren Kosten. Allerdings dürfen dem Falschparker nur die ortsüblichen Abschleppkosten in Rechnung gestellt werden.

















    Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem privaten Stellplatz – im entschiedenen Fall ging es um einen Kundenparkplatz - sei eine Besitzstörung beziehungsweise eine teilweise Besitzentziehung. Diese dürfe der Besitzer der Parkflächen im Wege der Selbsthilfe beenden, indem er das Fahrzeug abschleppen lasse. Hierfür dürfe er auch schon im Vorfeld eines Parkverstoßes ein darauf spezialisiertes Unternehmen beauftragen. Die entstandenen Abschleppkosten müsse der Falschparker erstatten. Allerdings nur, soweit die Kosten in einem adäquaten Zusammenhang mit dem Parkverstoß stehen.
    Dazu gehören nach Ansicht des V. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) neben den reinen Abschleppkosten auch die zur Vorbereitung des Abschleppvorgangs notwendigen Kosten. Nicht zu erstatten seien hingegen die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs des Besitzers, da diese nicht unmittelbar der Beseitigung der Störung dienten. Auch Kosten für die Überwachung der Parkflächen im Hinblick auf unberechtigtes Parken müsse der Falschparker nicht ersetzen; ihnen fehle der Bezug zum konkreten Parkverstoß.
    Die Ersatzpflicht des Falschparkers werde zudem durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt. Er habe nur die Aufwendungen zu erstatten, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch machen würde. Maßgeblich ist nach Ansicht der Karlsruher Richter, wie hoch die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen sind. Regionale Unterschiede seien hierbei zu berücksichtigen (Urt. v. 04.07.2014, Az. V ZR 229/13).
    mbr/LTO-Redaktion


    Und hier noch was zum Weiterlesen.



    Tipp: Betroffene können trotz des Zurück­behaltungs­rechts oft ohne zu zahlen schnell erfahren, wo ihr Wagen steht So kommen Sie an Ihr Auto.
    Zum Abschleppen von Privatpark­plätzen:

    Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 05.06.2009
    Aktenzeichen: V ZR 144/08
    Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 02.12.2011
    Aktenzeichen: V ZR 30/11
    Zur Höhe der Kosten fürs Abschleppen:
    Bundes­gerichts­hof
    , Urteil vom 04.07.2014
    Aktenzeichen: V ZR 229/13
    Zur Halterhaftung:
    Bundes­gerichts­hof
    , Urteil vom 11.03.2016
    Aktenzeichen: V ZR 102/15



    Sorry, die Formatierung ist ein bißchen doof und die links funktionieren vermutlich nicht , deshalb hier mal die Quelle


    .https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-0/


    Trotzdem und desterwegen


    Alles Gute alleen für's neue Jahr.


    Lohengrin

    Freedom is just another word for nothing have to loose

  • man kann sich auch einfach an die regeln halten und die parkscheibe reinlegen.


    wenn man das vergessen hat, ist´s halt pech.


    ich verstehe dieses ewige rumgenörgle und rumdiskutiere hier mittlerweile nicht mehr...

  • man kann sich auch einfach an die regeln halten und die parkscheibe reinlegen.


    wenn man das vergessen hat, ist´s halt pech.


    ich verstehe dieses ewige rumgenörgle und rumdiskutiere hier mittlerweile nicht mehr...

    OKOKOK... Du wirst bestimmt nicht vergessen, diese - momentan noch recht ungewöhnliche - Handlung zu vergessen...
    Und die paar Hundert Euronen fürs Abschleppen hast Du sicher in der Tasche.. ??
    Aber man wird sich auch an die Parkscheibe gewöhnen - zumindest nach ein paar 100 €.


    Übrigens: Es ging um PRIVATFIRMEN, die Knöllchen verteilen dürfen.

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  • OKOKOK... Du wirst bestimmt nicht vergessen, diese - momentan noch recht ungewöhnliche - Handlung zu vergessen...Und die paar Hundert Euronen fürs Abschleppen hast Du sicher in der Tasche.. ??
    Aber man wird sich auch an die Parkscheibe gewöhnen - zumindest nach ein paar 100 €.


    Übrigens: Es ging um PRIVATFIRMEN, die Knöllchen verteilen dürfen.

    .....also, ist bei uns schon lange Jahre gang und gäbe, fahr mal an den Chiemsee da auf den Privatparkplätzen gibt es seit Jahren Parkplätze mit Parkscheinautomaten und zusätzlich ca. 8 Kurzparkplätze (60 min.) mit Parkscheibe, hatte 2018 da mal geparkt (mit richtig eingestellter Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe) und die Parkzeit um nur ca. 5 min. überschritten und schon hat mir der Parkplatzwächter einen 10,-€-Bon an den Scheibenwischer gesteckt, 2x Kaffe und Kuchen plus 10,- Euro Aufschlag wo ich die Kurzparkdauer nur um 5 min. überzogen hatte, da habe ich mich schon geärgert (da ich eigentlich penibel die Parkscheibe setze wo nötig) da wären die gebührenpflichtigen Parkplätze billiger gewesen, aber auf der Seite war leider nix mehr frei. X(:)

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

    7 Mal editiert, zuletzt von NT/Hans ()

  • mir ist schon klar, dass es um privatfirmen geht und um privatparkplätze.


    auch habe ich nicht unbedingt hunderte von euronen für abschleppkosten in der tasche. deswegen fahre ich auch mit offenen augen durch die gegend und lese mir die schilder, die auf die parkscheibe und entstehende kosten hinweisen, durch.


    für mich ist das nutzen der parkscheibe auch nicht ungewöhnlich, ich habe es noch so in der fahrschule gelernt. daran braucht man sich nicht gewöhnen und so neu ist die regelung auch nicht, oder?


    wie gesagt, einfach an die regeln halten, dann gibt´s keine probleme. und wenn man dann ein ticket bekommen hat, ist man selbst schuld.
    nur ist es heutzutage im allgemeinen leider gang und gäbe geworden die schuld erst bei anderen zu suchen, bzw. diskutiergebäck rauszuholen und das ganze breitzutreten...

    gruß vom scheffi ;)

    Einmal editiert, zuletzt von scheffi ()

  • Jetzt glaube ich, ein Missverständnis ausräumen zu müssen :
    Ich habe nichts gegen Parkscheiben an sich und benutze diese auch gewissenhaft.
    Aber:

    • Die Schilder sind neu - bisher ist man nicht gewohnt, eine Parkscheibe auf einem privaten Gelände anzufinden.
    • sind die Schilder wirlich nicht gut zu sehen, da sie von Bäumen halb zugedeckt sind.
    • könnte man - falls einem wirklich nur an der frevelhaften Benutzung liegt - am Eingang ins Geschäft einen Hinweis auf die Parkscheibe anbringen. Also z.B. : "Haben Sie eine Parkscheibe angebracht" ?


    Da hier aber lauernde und nach Fangprämie bezahlte Privatfirmen agieren, kann man nur von einer Abzocke ausgehen. (Siehe Anbringung der Schilder so, dass man sie kaum sieht)


    ...und nur so war's gemeint. Einverstanden ?

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Kann man als "selbst schuld" definieren, schau halt auf die Schilder und nutze die Parkscheibe.
    Schon eine Weile her, dass ich auf einer dienstlichen Fahrt einen Supermarkt ansteuerte, um den dort mit untergebrachten Bäckereishop aufzusuchen. Auto abgestellt, zum Eingang gelaufen, bemerkt, dass Geld und Handy im Auto vergessen und zurück. Hat keine zwei Minuten gedauert, aber der Parkwächter war schon aktiv.
    Weil die Parkregelung da erst ein paar Tage wirksam war und ich das Schild echt nicht wahrgenommen hatte, nahm er das Ticket zurück. Seither achte ich drauf, besonders bei Parkflächen in der Nähe von Bahnhöfen, Krankenhäusern usw.

    DLzG, RedRider


    Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen ;)
    Nte gut, alles gut

  • Zu Punkt 2 : Da kann man dann sicherlich mit Hilfe eines Beweisphotos dagegen angehen.



    Zum Rest : Man stelle sich vor, es wäre kein Privater, sondern ein öffentlicher Platz.


    Von wegen "die Schilder sind neu" :
    Auf meinem Arbeitsweg stand auf der Autobahn auch auf einmal ein 100er Schild, wo die letzten Jahre immer 130 war.
    Das wird mir aber wohl kaum helfen, wenn ich am 2. Tag nach der Beschilderungsänderung mit 130 in nen Blitzer fahre.


    Immer Augen auf ;)





    Auf Parkplätzen regt mich viel mehr auf, wer es nicht schafft auf EINEM Parkplatz zu stehen. Kann doch nicht soo schwer sein.


    Solche A****löcher, die absichtlich auf 2 parkplätzen parken, damit sie keine Macken im Lack durch unachtsames Türöffnen bekommen, gehört ne Macke in die Kauleiste gemacht. Egal ob mit Tür oder Einkaufswagen. Solche armseligen Würstchen gehören abgeschleppt und in die Fahrschule geschickt, bis sie wieder gelernt haben zu Parken ! :cursing:



    So .... wo war nochmal der Tread mit den Blutdruckmittelchen ... :saint:<3

    Intelligente Sätze zu verfassen ist kein Zuckerschlecken. Und schon ein einziger Buchstabendreher kann den besten Text urinieren.
    Achja - meine Reifen haben Haftpflicht !

    • Offizieller Beitrag

    Also. Bei mir in der Nähe sind 2 Möbelhäuser, die wegen ihrer Größe mit Ottfried Fischer geworben haben. Als ich das letzte Mal in einem war, hat man mich am Eingang gefragt, ob ich eine Parkscheibe ins Auto gelegt habe.
    Zufall oder Standard?
    Ich jedenfalls finde: so geht's auch!


    Was mich immer tierisch aufregt ist, dass - für mich von absolut asozialen Menschen -, Behindertenparkplätze belegt werden.
    Oder mal schnell vor dem Supermarkteingang halten, dass der/die Beifahrer-/in aussteigen können.
    Oder - schlimmer - vor dem Eingang parkend darauf warten, dass der/die Beifahrer/-in zurückkommt.



    Viele Grüße
    Axel

  • Moin Jungs
    (die Damen beteiligen sich an dieser aufgeheizt männlichen und sinnlosen Debatte wohltuenderweise nicht)


    hab ja schon bei ähnlich gelagerten trööts (autofahren...!!!) meine Meinung wieder gegeben, und erst im Oktober bei meiner Bayernreise belegt bekommen, krasses Beispiel dazu, ein lieber Freund, der uns besuchte auf der Insel, Supertyp (ok, GS-Fahrer, aber trotzdem) aber ein deutschdeutscher Autofahrer ist:


    wieso kommt ihr nicht endlich runter von euren Aggressionen, sobald ihr in der Dose hockt, einfach mal entspannt 90 fahren auf der Landstraße, oder 120 auf der Bahn, einen reinlassen aus der Seitenstraße oder Parklücke, es rennt euch nix davon und ihr könnt sowieso nix und niemand hinterherrennen bzw. überholen.
    Ich muß mich immer wieder wundern, denn ausserhalb dieses dämonischen Gefährts seid ihr alle nette Leute, mit denen kann an Bierchen trinken, grillen, schnacken, Ententreiben usw.


    Wünsche euch ein entspanntes Neues Jahr beim Autofahren, und viel Spaß und Vergnügen beim Ententreiben, oder ersatzweise andere Mopeds rumscheuchen


    Berti ;)

    .....die Kurve ist zum Reinlegen da.......... :thumbup: :weizen:

  • das wichtigste wäre mal dran zu denken dass es auf der straße keine rechte sondern regelungen gibt ;)


    und sich an eigener nase fassen wenn einer mal einen fehler macht ,nicht gleich austicken
    denn,wer von euch fährt und verhält sich immer fehlerfrei ?(;)

    Wer später bremmst,ist nicht immer schneller!!!

  • Erster Punkt:
    Nein! Recht auf Allgemeingebrauch im Rahmen der Widmung und der gesetzlichen / örtlichen Beschränkungen.


    Zweiter Punkt:
    Stimme vollständig zu.

    Ich hab nen Kurzen ... und das ist gut so ;)


    (\_/)
    (O.o) This is Bunny. Copy Bunny into your
    (> <) signature to help him on his way to world domination.

  • Ich habe mir jetzt eine dieser neu zugelassenen automatischen Parkuhren ( Scheiben sind das ja nicht) zugelegt und an die Windschutzschebe geklebt. Funktioniert wunderbar. Sobald ich stehe geht nach wenigen Sekunden die Parkzeit mit der nüächsten halben Stunde an und bleibt an, bis das Auto wieder bewegt wird. So kann ioch die Parkscheibe niemals wieder vergessen. Zumindest solange die Batterie hält.

    Veränderung bewirkt stets weitere Veränderung. (Niccolò Machiavelli)
    Jahrestreffen:
    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler | 2013 Blauezipfeltage | 2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Creglingen |2017 Pappelhof,Weidenbach/Eifel | 2019 Drangstedt |


    Gruß
    Pidy

    • Offizieller Beitrag

    Flower King,


    Ne, es gibt legale Parkscheiben, die 20 Sekunden nach letzter Fahrbewegung stehen bleiben und die Ankunftszeit anzeigen (und dann nicht illegalerweise weiter mitlaufen) - mit KBA Zulassung ;(

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke nicht, dass Pidy eine automatisch mitlaufende (illegale) Scheibe benutzt,
    sondern eine legale Scheibe, die nach dem Abstellen des Fahrzeugs ihre Einstellungen nicht mehr ändert.


    Ersteres macht ja eigentlich mehr Sinn. ;)


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