Der Text vom BMVI lässt keine Fragen offen. Wenn es nicht die Reifen sind, die in der ABE des Motorrads aufgeführt wurden (und die sind bei der NTV alle nicht mehr lieferbar (und man sollte sie auch nicht mehr fahren, wenn sie es wären)), MÜSSEN sie mit einer Einzelabnahme eingetragen werden.
Ausgenommen sind Reifen mit DOT vor 0120 und die Übergangsregelung gilt auch nur bis 2025.
Die TÜV/GTÜ/DEKRA/KÜS/whatever-Prüfer sind nicht zwangsläufig immer auf dem neusten Stand, auch wenn das langsam zu allen durchgesickert sein sollte