Moin,
angesichts des Auffahrunfall, den der User Cyclars hier geschildert hat, würde mich mal interessieren,
was ihr von einem programmierbaren, blinkenden Bremslicht haltet?
Sowas gibt es bei Luxusfahrzeugen von Audi, BMW und Mercedes seit einigen Jahren.
Für PKW, die ab dem 7. Februar 2011 eine neue Typenzulassung erhalten, ist durch EU-Richtlinie 76/756/EWG die Installation
eines Gefahrenbremslichtes* zwingend vorgeschrieben. Für LKW und Busse gilt dies ab dem 7. August 2012.
*Gefahrenbremslicht = blinkendes Bremslicht
Von der Fa. HealTech gibt es das "Brake Light Pro" Modul. Zu finden auf der Webseite http://www.healtech-electronics.com/ unter
dem Menuepunkt "Brake Light Pro". Das Modul erlaubt 11 verschiedene Programme von 2 bis 5 Sekunden Dauer und von 1,5
bis zu 12 Hz Blinkfrequenz. Die höheren Blinkfrequenzen funktionieren allerdings nur mit LED Rücklichtern, weil Glühbirnen zu träge reagieren.
Die ersten 1,5 Sekunden sind wie gehabt Dauerlicht, so das kurzes Anbremsen die Blinkfunktion noch nicht aktiviert.
Nach der programmierten Blinkperiode geht das Bremslicht jeweils auf Dauerleuchten. Im Mode 0 leuchtet das Bremslicht ganz normal.
Die Einstellung wird per Touchsensor vorgenommen.
Streng genommen handelt es sich nicht wirklich um ein 'adaptives' Bremslicht, da hier die Gefahrbremsung nicht mittels Trägheitssensor oder
Verknüpfung mit der ABS Fahrzeugelektronik ermittelt wird. Da aber eine durchschnittliche Gefahrbremsung aus dem Landstraßentempo 100 Km/h
auch nur 2-3 Sekunden benötigt, definiere ich alle starken Bremsvorgänge über 1,5 Sekunden länge als Gefahrbremsung.
Nachdem ich in den letzten Jahren in verschiedenen Motorradforen von Auffahrunfällen gelesen habe, halte ich das für einen Sicherheitsgewinn,
da schnell blinkende Signallichter die Aufmerksamkeit der Dosentreiber hinter mir wesentlich erhöhen dürften. Verkehrspsychologen haben
ermittelt, daß Blinkfrequenzen zwischen 4 Hz und 6 Hz die höchste Aufmerksamkeit erzeugen.
Rechtlich sind solche adaptiven Bremslicht-Module in D nicht geregelt. In der StVZO steht nichts zu einem blinkenden Bremslicht.
Auch in der EU-Richtlinie 76/756/EWG werden Motorräder nicht behandelt. Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, gehe ich davon
aus, daß es erlaubt ist.
Zur Verdeutlichung des Effektes habe ich mal drei kurze Videos vom adaptiven Bremslicht an meiner VTR 1000 bei YouTube eingestellt.
#1 http://www.youtube.com/watch?v=3wFjo46GkV8
#2 http://www.youtube.com/watch?v=s4xHn1Hb_6I
#3 http://www.youtube.com/watch?v=HaZlikEDH_g
Nun würde mich eure Meinung dazu interessieren.
Gruß Buk