So, neue Erkenntnisse: bei KÜS wurde meiner FMX die HU verweigert, aber ich durfte mir das Schreiben ansehen, in dem diese Dienstanweisung steht.
Und zwar steht da nur, dass eine Änderung der Reifengröße eine Abnahme nach §19 (2) StVZO erfordert und die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht zulässig ist. Eine Begründung oder eine Rechtsgrundlage gibt es nicht bzw. wird nicht erwähnt. Erwähnenswert ist außerdem, dass der Beschluss vom 21.08.2018 ist, das Schreiben bei KÜS allerdings erst am 19.04.2019 ankam. Leider durfte der Prüfingenieur das nicht ausdrucken (vermutlich weil es sonst zu leicht anfechtbar wäre... ), ansonsten hätte ich es hier natürlich zur Verfügung gestellt.
Bei GTÜ war die HU wie vorher abgesprochen kein Problem und ich habe die Plakette ohne Mängel bekommen. Naja, er hat gefragt, warum der Auspuff so laut ist
Allerdings kann ich mir weiterhin nicht vorstellen, dass von jetzt auf gleich bei einem großen Anteil der Motorräder in Deutschland die Betriebserlaubnis erlischt und das ohne offizielle Stellungnahme vom KBA bzw. gegenteiliger Stellungnahme vom Bundesverkehrsministerium...