Bridgestone BT 46

  • @Zargh, das habe ich anders verstanden.
    OHNE die Anmerkung, dass nur die in der BE genannten Reifen gefahren werden dürfen, kannst du jeden, der von Dimension, Bauart, Last, Geschwindigkeit passt, fahren.


    Die Frage ist halt, ob man die Bemerkung austragen lässt (bzw einen Gutachter findet, der das macht) oder ob man eine bestimmte Reifenpaarung eintragen lässt (was unproblematischer sein dürfte, aber natürlich weniger Flexibilität lässt).

    I reject your reality and substitute my own!

  • @Zargh, das habe ich anders verstanden.
    OHNE die Anmerkung, dass nur die in der BE genannten Reifen gefahren werden dürfen, kannst du jeden, der von Dimension, Bauart, Last, Geschwindigkeit passt, fahren.

    Ja und nein. Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung entspricht das Fall 1a, die Freigaben sind für den Fall auch gar nicht mehr notwendig.


    Bei Maschinen mit Zulassung nach StVZO gibt es diese Fallunterscheidung nicht, es ist IMMER Fall 2: https://www.bmvi.de/SharedDocs…bination-kraftraeder.html
    => Eintragung notwendig.


    Nach meinem Verständnis hilft es dann auch nichts, wenn man keine Reifenbindung mehr eingetragen hat, weil man dann technisch gesehen GAR KEINEN Reifen mehr fahren dürfte, auch nicht die, die original in der ABE vorgesehen waren :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    In dem von Wolfgang verlinkten Artikel von Continental steht drin, dass die Reifenbindung aufgrund dieser Neuregelung bei Fahrzeugen MIT EU-Zulassung nichtig wird, ja.
    Aber ausschlaggebend in diesem Artikel ist definitiv der Abschnitt zu Fall Nummer 2.


    Und was nützt dir die ausgetragene Reifenbindung im Schein wenn sie in der ABE hinterlegt ist? Richtig, nix.


    Es hilft alles nix. Spätestens ab 2025 und halt jetzt mit Reifen DOT 01/20 oder neuer musst du nach § 21 begutachten lassen wenn du keine EU-Zulassung hast. Und zwar jeden Reifen der nicht in der ABE steht.


    Und das sind zum Beispiel bei meiner roten mit Erstzulassung 24.02.94 eben Dunlop K505, Bridgestone Exedra oder Metzler ME 33. Nichmal BT45 oder BT23.


    Der einzige Ausweg ist eine neue EU-Betriebserlaubnis, und die wird Honda kaum beantragen.


    Oder sich eine Deauville kaufen. Ab Baujahr 2002.

  • Nach meinem Verständnis hilft es dann auch nichts, wenn man keine Reifenbindung mehr eingetragen hat, weil man dann technisch gesehen GAR KEINEN Reifen mehr fahren dürfte, auch nicht die, die original in der ABE vorgesehen waren

    Das widerlegt sich schon selber deshalb weil es auch Fahrzeuge ohne EU-BE gab die gar keine Reifenbindung hatten.
    Ich hab nicht nur die Reifenbindung draussen sondern darf sogar verschiedene Felgengrößen (16 u. 17") fahren, so ist es eingetragen und so gilt das auch weiterhin.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

  • Nicola , wenn du die beiden unterschiedliche Bridgestone T31 und BT45 gefahren bist weißt du welche Seite die Richtige ist ;):D

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Das widerlegt sich schon selber deshalb weil es auch Fahrzeuge ohne EU-BE gab die gar keine Reifenbindung hatten.Ich hab nicht nur die Reifenbindung draussen sondern darf sogar verschiedene Felgengrößen (16 u. 17") fahren, so ist es eingetragen und so gilt das auch weiterhin.

    Jetzt aber mal ne Frage: es heißt Motorräder ohne EG-Erlaubnis müssen ab 2020 Größen eintragen lassen. Aber ich weiß dass meine eNTe ne 93er ist, und zwar ein (!) europäisches Modell (war die Aussage von Honda).
    Und mal ne Frage: warum müssen wir alten Mopeds nachträglich eintragen lassen, aber (alte) Autos scheinbar nicht. Bei denen könnte der TÜV doch deutlich mehr rausschlagen (siehe Thema Tuning etc.)...

    Wenn ich frage, ein dickes Dankeschön. :D^^
    Wenn ich helfe oder antworte, ein liebes Bitte. :P


    Und vergesst nie: der Versatz und das Hubverhältnis, das macht die Seele eines jeden Motors aus. :thumbsup:

  • Das widerlegt sich schon selber deshalb weil es auch Fahrzeuge ohne EU-BE gab die gar keine Reifenbindung hatten.Ich hab nicht nur die Reifenbindung draussen sondern darf sogar verschiedene Felgengrößen (16 u. 17") fahren, so ist es eingetragen und so gilt das auch weiterhin.

    Ja, HATTEN. Nach der alten Regelung wurde keine Unterscheidung zwischen Motorrädern mit EU-Typgenehmigung gemacht und Motorrädern mit Zulassung nach StVZO.
    Das wäre dann nach der alten Regelung Fall 1 gewesen. Diesen Fall 1 gibt es aber für Motorräder mit ABE nicht mehr! Die fallen IMMER in Fall 2 und damit in den Bereich einer Einzelabnahme.


    Also ja, das gilt für deine Motorräder ohne Reifenbindung auch weiterhin, aber eben nicht für Reifen nach 0120, weil es da für die alten Maschinen keine Unterscheidung mehr gibt, ob eine Reifenbindung vorgesehen war oder nicht.


    Im Anhang hab ich mal das Dokument vom ADAC verlinkt, das ist die einzige Stelle, wo ich die alte Regelung noch gefunden habe.

  • So ganz verstehe ich die Diskussion um den Eintrag nicht.
    Bei mir (ich habe am 17.05.2019 den TÜV gemacht) ist im Schein nichts dergleichen eingetragen.
    Vielleicht erübrigt sich das bei einer Ummeldung ???

    "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten." steht doch da. ?(

  • "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten." steht doch da. ?(

    Sorry, hast Recht, das habe ich überlesen.... Danke !

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

  • Hier ist die Begründung, warum die neue Reifenfreigabe entstanden ist:


    https://www.ifz.de/r/ und "Reifenfabrikatsbindung" anklicken (pdf)

    ....da steht leider nur 404 Fehler

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Ist leider nicht ideal zu beschreiben:
    Klick auf ifz.de/r/
    Dann geh in der Seite runter, bis Du auf der linken Seite an das Register "Reifenfabrikatbindung" kommst, dann erst anklicken.
    Leider hat sich die Beschreibung bei mir als Link dargestellt.

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    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

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  • TÜV-Nord


    Den Letzten Absatz beachten und der sagt für mich alles.


    Stimmt die Größenbezeichnung mit den Papieren überein dann ist alles gut.


    Und das ist auch das was in den "neuen" Reifenfreigaben/UBB's nur mit anderen Worten erklärt steht.



    (Bei PKW's müssen Abweichungen übrigen auch eingetragen werden, ABE's sind hier eigentlich nur für die
    Felgen. Wobei bei PKW's mit altem Fahrzeugschein i.d. Regel 2 Größen stehn und bei EG-Zulassung mehr,
    bei meinem Focus MKII z.B. 4 versch. Größen, In der Zulassungsbescheinigung aber nur eine Größe. Wenn ich diesen EG-Wisch
    nicht habe Kann ich trotzdem andere Größen fahren als in der Zulassung ohne sie Einzutragen, weicht die Größe allerdings von der
    EG-..... ab müssen die auch eingetragen werden).


    ..... es ist kompliziert.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • Was ich beim TÜV Link vermisse, ist die Unterscheidung zwischen StVZO und EG-BE, die ja laut VM erforderlich ist. Und das relativiert ja leider wieder alles für uns - ungerechterweise ... ;(


    (Oder ein expliziter Hinweis, dass das für ALLE Motorräder gilt)

    Ich hab nen Kurzen ... und das ist gut so ;)


    (\_/)
    (O.o) This is Bunny. Copy Bunny into your
    (> <) signature to help him on his way to world domination.

  • Die Seite vom TÜV scheint nicht aktualisiert worden zu sein, da eine Freigabe jetzt nicht mehr erforderlich ist, wenn die Dimension und Bauart übereinstimmt bei EU-Typgenehmigten Fahrzeugen.