Guten Abend liebe Community,
bevor ich gesteinigt werde: JA, ich habe die bisherigen Themen zur Reifenfreigabe gelesen und JA, ich weiß wie verzwackt diese ist. Allerdings bin ich durch einen Artikel in der aktuellen "Motorrad News" auf einen interessanten Hinweis gestoßen, welcher eine Diskussion sicherlich wert ist und den ich mit euch teilen möchte :
In besagtem Artikel wird eine Arbeitsanweisung des sog. AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch) zitiert, die ungefähr so lautet: In der Handlungsanweisung vom 19.01.2021 werden die im Rahmen von Hauptuntersuchungen beauftragten Prüfstellen hin-/angewiesen, auch bei älteren Fahrzeugen mit nationaler Zulassung die gleichen Regelungen anzuwenden wie bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung. Dadurch würde der Eintragungszwang entfallen, sofern Reifenformat und sonstige Spezifikationen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. [Motorrad News, 05/21, Seite 50]. Nach besagter Handlungsanweisung googelnd bin ich in einem BMW Forum auf das angehängte Dokument und folgende Zeilen gestoßen:
Fall 1a: Kraftrad mit Reifenbindung, Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller,
[...] Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach § 20 StVZO (ABE). Beurteilung: Zulässig - schaut euch das Dokument gerne im Anhang an, siehe Seite 3.
Da ich akut neue Reifen für meine Ente brauche, bin ich jetzt zu folgendem Schluß gekommen: Ich könnte mir bspw. die Bridgestone BT46 in unserer Enten Größe 110/80-17 57H und 150/70-17 69H kaufen, damit zum Tüv gehen, auf die besagte Handlungsanweisung des AKV sowie die aktuell UBB hinweißen, die exakten Reifendimensionen in meiner Z1 nachweißen und ohne Eintragung und trotz Stolperstein Fabrikatsbindung die HU bestehen.
Was haltet ihr davon? Machbar?
Edit: Ich musste die pdf stark komprimieren um sie hochzuladen, wer die full-hd Version sucht:
https://www.google.com/url?sa=…Vaw2xAozw62TBlqBc_b-PXUEQ