BT46 ohne Eintragung übern TÜV aufgrund Einheitlicher Festlegung des AKE

  • Guten Abend liebe Community,


    bevor ich gesteinigt werde: JA, ich habe die bisherigen Themen zur Reifenfreigabe gelesen und JA, ich weiß wie verzwackt diese ist. Allerdings bin ich durch einen Artikel in der aktuellen "Motorrad News" auf einen interessanten Hinweis gestoßen, welcher eine Diskussion sicherlich wert ist und den ich mit euch teilen möchte :D :


    In besagtem Artikel wird eine Arbeitsanweisung des sog. AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch) zitiert, die ungefähr so lautet: In der Handlungsanweisung vom 19.01.2021 werden die im Rahmen von Hauptuntersuchungen beauftragten Prüfstellen hin-/angewiesen, auch bei älteren Fahrzeugen mit nationaler Zulassung die gleichen Regelungen anzuwenden wie bei Fahrzeugen mit EU-Zulassung. Dadurch würde der Eintragungszwang entfallen, sofern Reifenformat und sonstige Spezifikationen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. [Motorrad News, 05/21, Seite 50]. Nach besagter Handlungsanweisung googelnd bin ich in einem BMW Forum auf das angehängte Dokument und folgende Zeilen gestoßen:


    Fall 1a: Kraftrad mit Reifenbindung, Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller,
    [...] Hinweis: Das gilt auch für technisch nicht veränderte Krafträder mit Genehmigung nach § 20 StVZO (ABE). Beurteilung: Zulässig :thumbup: - schaut euch das Dokument gerne im Anhang an, siehe Seite 3.


    Da ich akut neue Reifen für meine Ente brauche, bin ich jetzt zu folgendem Schluß gekommen: Ich könnte mir bspw. die Bridgestone BT46 in unserer Enten Größe 110/80-17 57H und 150/70-17 69H kaufen, damit zum Tüv gehen, auf die besagte Handlungsanweisung des AKV sowie die aktuell UBB hinweißen, die exakten Reifendimensionen in meiner Z1 nachweißen und ohne Eintragung und trotz Stolperstein Fabrikatsbindung die HU bestehen. :geil:


    Was haltet ihr davon? Machbar?


    Edit: Ich musste die pdf stark komprimieren um sie hochzuladen, wer die full-hd Version sucht:
    https://www.google.com/url?sa=…Vaw2xAozw62TBlqBc_b-PXUEQ

  • Danke für die Beweisführung, zumindest in München bei TÜV Süd war das gängige Praxis,
    im August hab ich das noch bei TÜV Rheinland in Düsseldorf das vormir, nehme ich mir mal mit ...



    PS: Es ist schon eine Unverschämheit wieso man sowas nicht von vorneweg,
    regeln und eindeutig formulieren kann.

  • Danke für die Beweisführung, zumindest in München bei TÜV Süd war das gängige Praxis,
    im August hab ich das noch bei TÜV Rheinland in Düsseldorf das vormir, nehme ich mir mal mit ...



    PS: Es ist schon eine Unverschämheit wieso man sowas nicht von vorneweg,
    regeln und eindeutig formulieren kann.

    Also du hast es mit besagten Argumenten geschafft die Plakette zu bekommen ohne Eintragung? Das freut mich und macht Mut!
    Aber ja, die Regelung ist einfach zum k*tzen. Geldmacherei in meinen Augen.

  • Läuft hier genauso... bei Original-Größen hat der TÜV keine Einwände.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

    • Offizieller Beitrag

    @DerPhteven Wie hier an anderer Stelle schon mal ausgeführt,
    steht in der (aktuellen) Bereifungsempfehlung von Bridgestone
    beim BT46 nur "Bescheinigung nur mitführen".


    Das sollte also eigentlich ausreichen,
    aber es gibt bei den Prüfern auch Korinthenkacker.


    Genauso wenn Sie einem wegen einer kaputten Kennzeichenbeleuchtung die Plakette verweigern.
    Ich habe die letzten Jahre gute Erfahrungen bei der D*kra gemacht.
    Da sollte man bei seinen Prüfstellen im Umkreis sich mal umhören, welche "menschlicher" ist.

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Genauso wenn Sie einem wegen einer kaputten Kennzeichenbeleuchtung die Plakette verweigern.

    Gilt auch bei der Dekra/GTÜ etc. als "schwerer Mangel".
    Das haben sie eingeführt um die nötige Mängelquote zu erreichen mit der sie ihre Existenz rechtfertigen.
    Es bleibt ein "Auge zudrücken" des jeweiligen Prüfers, unabhängig von seinem Arbeitgeber.

    Tunerlatein:
    nolite dare sanctum canibus neque mittatis margaritas vestras ante porcos ne forte conculcent eas pedibus suis et conversi disrumpant vos (Matth. 7,6)

    • Offizieller Beitrag

    Naja, da kann man sicherlich drüber streiten,
    - habe ich aber kein Verständnis für.


    Ich finde einen vernünftigen Prüfer, der eine kaputte Kennzeichenbeleuchtung als geringen Mangel einstuft
    und einem nicht gänzlich die Plakette verweigert , nunmal einfach mit Augenmaß handelnd,
    - da gibt es sicherlich deutlich-sicherheitsrelevantere Bauteile, die als "erheblicher Mangel" einzustufen sind.


    Und bsp. werde ich wegen eines fehlenden Rückstrahlers und/oder kaputten Rückleuchte
    mit erheblich größerer Wahrscheinlichkeit über den Haufen gefahren, als wegen einer defekten Kennzeichenbeleuchtung.


    Die "Richtlinie für die Durchführung von HU" lässt eine Einstufung als geringen Mangel auf jeden Fall definitv zu.

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
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  • In Sachen HU kann ich nur empfehlen zu irgendeinem größeren Gebrauchtwagenhändler mit eigener Werkstatt zu fahren. Die haben den gut bekannten Prüfer meist wöchentlich im Haus und können ggf. Kleinigkeiten sofort reparieren. Ich bin damit die letzten Jahre mit Auto, Mopped und Anhänger gut gefahren.


    Gruß, Rolli

  • Bei meiner örtlichen KÜS-Stelle hat der Prüfer einen Wandschrank mit allen gängigen Leuchtmitteln. Die kann man dann für ein Trinkgeld in der Kaffeekasse kaufen und bekommt problemlos die Plakette. Und bei uns bei GTÜ kann man bei sowas dann einfach in 15min nochmal vorbeifahren und spart sich die Nachprüfung.


    So müsste das eigentlich bei jeder Prüfstelle sein... schön wärs jedenfalls :D

  • Leuchtmitteln

    Also wegen einer defekten Glühbirne/Leuchtmittel hatte ich noch nie Probleme, weder mit der Dose noch mit dem Möppi. Das fäält normalerweise unter "geringfügige Mängel" und wird in der Regel einfach nur in der Prüfbescheinigung erwähnt.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • Zum Thema Reifenbindung habe ich von meinem Prüfer auch die Aussage wenn die eingetragenen Dimensionen passen ist alles o.k.

    GRUSS aus Hamm/Westf.

    FRIEDO oio

    erst absteigen, wenn die Fuhre steht

    Immer ruhig und gediegen, watt nich feddich wird bleibt liegen.
    Und morgen geht's mit selbem Fleisse wieder an die gleiche Sch....


    2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2013 Antweiler | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt | Herbsttreff Creglingen 2021

  • Hallo,

    ich grabe mal den Thread wieder aus, da der am nächsten dran an meiner Frage ist.

    Die Regelungen zum Reifenfreigabe-Thema übertreffen ja echt den Passierschein A38 bei weitem. Bin maximal verwirrt. :/


    Ich hab ne NTV Bj. 91, mit ABE E888* und bei #17 im Schein den Eintrag "A" und bei #22 ein paar Eintragungen und den Text "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten".

    Montierte Reifen sind BT45 110/80-17 M/C 57 h von 2009 (!) und 150/70-17 M/C 69 H von 2011 (!). Das sind auch die Größen im Schein. Moped hat zum Ummelden damit neu HU bekommen vom GTÜ.

    Aufgrund des Alters der Reifen würde ich gerne die BT46 draufziehen in der gleichen Größe.


    Mein Stand:

    -Meine NTV hat damit eine ABE und keine EG-Typgenehmigung, wenn ich das richtig sehe: ADAC : "...in der Zeile K „Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“ eine mehrstellige Zeichenfolge steht, die mit einem Kleinbuchstabe „e“ gefolgt von einer ein- oder zweistelligen Zahl beginnt, verfügt die Maschine als Serienfahrzeug über eine EG-Typgenehmigung."

    --> was haben wir denn nun für eine Genehmigung bei der NTV? Meine Interpretation: keine EG-Typgenehmigung (und auch keine EU-Betriebserlaubnis), sondern nur eine ABE. Oder doch? :/ Und was ist der Unterschied zwischen einer EG-Typgenehmigung und einer EU-Betriebserlaubnis? So was macht mich kirre, weil ich nie weiß, ob das nun ein laxer Sprachgebrauch ist oder tatsächlich was anderes.


    -Für die NTV gab es früher (1993) eine Reifenliste: Honda Reifen 1993, S 24. Also eine Reifenbindung, die Reifengröße, Hersteller und den Typ (Z.B. ME33) beschreibt.


    -bei Bridgestone gibt es das Reifenfreigabe-PDF, beim BT46 steht Fußnote 10: "(10) keine Reifenbindung bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis, bei anderen Modellen ist ggf. eine Eintragung notwendig. Technik Info 069-999918-255".

    Bridestone redet von "Reifenbindung". Das ist ja auch wieder verwirrend. Die Reifenbindung bezieht sich doch auf beides Größe und Hersteller und Reifentyp. Es müsste doch heißen; "keine Reifenfabrikatsbindung bei typgenehmigten Reifen". (Typgenehmigt=passende Größe). :/


    Wenn die NTV keine EU-Betriebserlaubnis hat, weiß ich nicht, was ich mit "ggf." anfange.

    Oder lieg ich irgendwo falsch?

    Wahrscheinlich wird das in der freien Wildbahn keiner auflösen und ich werde mir die BT46 bestellen.


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen - oder mir einfach nur sagen, dass ich nicht alleine bin mit der Verwirrung :* ;(


    Gruß

    Stefan

  • Gute Entscheidung für neue Reifen.

    BT46 aufziehen und "den lieben Gott einen guten Mann sein lassen".

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
    12Titisee,13Antweiler,14Drangstedt,15 NBG,16Creglingen,17Weidenbach,18 NBG
    19Drangstedt 20NBG 21Drangstedt
    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Den TÜV bzw. Dekra habe ich beim freundlichen machen lassen. Vorher hatte ich den BT46 aufgezogen.

    Den hatte mir auch der Freundliche empfohlen. Für weitere 2 Jahre habe ich Plakette bekommen ohne dass eine Eintragung nötig war.

    Hauptsache die Reifengröße stimmt mit dem Brief überein.

    Gruß aus Stuhr / Brinkum
    Norbert


    We <3 to eNTetain

    _________________________________________________________


    2023 JT Westerburg, 2024 WT Westerburg

  • Hallo Maik,

    die Ente hat einen H Reifen (210km/h) in den Papieren, der V mit (240km/h) kann auch gefahren werden. Man darf nur nicht unter H mit dem Geschwindigkeitsindex.

    Bin ich ölich, bin ich fröhlich 8o

    Grüße aus Aachen

  • H oder V ?
    Du meinst 210 oder 240km/h ?
    Machst Du Motortuning ?



    bridgestone-freigabe2024.jpg

    JT 05Scharzfeld,06Brilon,07Creglingen,08Oberbernhards,09Drangstedt,10Bernkastel ,11Neidenberga
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    -22 Heidenheim -23 Westerburg

  • Moin.


    Nein, aber der H-Hinterreifen ist billiger. Die Pflegeente bekommt jetzt doch neue Reifen.


    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...