Blinker vorn, Stvzo?

  • Hi, eine ganz dumme Frage, für die ich einfach wohl nicht den richtigen Suchbegriff hier im Forum / im Internet finde:


    die 10cm Abstand, die man zur Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers einhalten muss: werden die "auf die Scheinwerferebene projiziert" gemessen oder schräg?


    Will sagen, wenn die Blinker am Scheinwerferhalter hinten montiert sind -- muss der seitl. Abstand dann trotzdem 10cm sein, oder geht der (Pythagoras...) dann kleiner?
    (Mir ist natürlich klar, dass trotzdem die 17cm von der Fahrzeugmitte / 34cm Abstand der Blinker einzuhalten sind).


    Schönen Gruß
    Knallfrosch

    I reject your reality and substitute my own!

  • ......laut meinem TÜVler gilt bei der NTV650 für die Fahrtrichtungsanzeiger die EG-Norm vorn 240mm und hinten 180mm.

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Hallo Knallfrosch,


    es hat sich schon ein paar Mal gezeigt, dass auch die Herren vom TÜV sich gerne die
    Paragraphen raussuchen, die ihnen passen und selbst wenn man nach eigener Meinung
    alles richtig gemacht hat, was nutzt einem das, wenn der graugekittelte Herr partout keine
    Plakette oder Unbedenklichkeitsbescheinigung rausrücken will.


    Gute Erfahrungen habe ich immer damit gemacht, dass ich vorher bei unserem durchaus
    zugänglichen TÜV angerufen habe, ihm gesagt habe, was ich vorhabe, woraufhin
    er mir dann direkt antwortete, ob das o.k. ist und auf was ich ggf. zu achten habe.
    Vorab ließen die auch immer mit sich reden, ob und wie ein Paragraph hier zu verstehen ist.
    Wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sind sie weit weniger zu Zugeständnissen bereit.


    Hängt aber wohl davon ab, ob wie der jeweilige TÜV, bzw. die entsprechende Dame oder der Herr so drauf ist.


    Gruß, Wolfgang

  • Und warum sollte das so sein? Die Ente hat keine EG-Zulassung sondern eine ABE nach nationaler StVZO.

    .......und warum sollte das nicht so sein, also wenn ich am Moppped was ändern möchte frage ich meinen TÜVler ob dieses möglich ist dann ist es für mich ok,
    wenn das an anderen Stellen/Orten in deutschland anders gehandhabt wird kann ich da auch nichts für. :huh:

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • ......laut meinem TÜVler gilt bei der NTV650 für die Fahrtrichtungsanzeiger die EG-Norm vorn 240mm und hinten 180mm.

    Ein Blick in den Fahrzeugschein verrät genaueres: im Feld K auf der rechten Seite findet sich die Nummer der ABE/E-Zulassung.
    Bei meiner NTV steht dort "E888/1*00", was eine ABE-Nummer ist. Bei meiner FMX z.B. steht "e9*2002/24*0040*00", was eine E-Zulassungsnummer ist.


    Wenn man tatsächlich eine NTV hat, die nach EG-Norm zugelassen ist, hat man noch ein ganz anderes Problem: in allen(?) ABEs ist nur die NTV nur mit Zulassung nach StVZO aufgeführt, nicht nach EG. Das bedeutet, dass die ABEs für dieses Motorrad nicht gültig sind.


    Wenn bei deiner NTV also auch "E888" steht, ist sie nicht nach EG-Norm zugelassen. In einer Polizeikontrolle interessiert es übrigens niemanden, was der Prüfer gesagt hat ;)


    Nachtrag: nach ein bisschen Recherche ist es wohl möglich, dass man die Beleuchtung eines nach StVZO zugelassenen auf EG-Norm umbaut, wenn alle Teile der Beleuchtung über eine E-Nummer verfügen.
    Bei neueren NTVs ist auf jeden Fall auf dem Scheinwerfer eine E-Nummer ins Glas eingegossen, bei den ersten 1988ern vermutlich nicht. Dort müssten die Leuten ausgetauscht werden.
    Rücklicht und Blinker weiß ich nicht, ob diese mit E-Nummer ausgestattet sind. Hier könnte man auch einfach nur die Gläser austauschen :D
    Idealerweise lässt man sich das aber dennoch eintragen als "Beleuchtung gem. EG" oder zumindest schriftlich bestätigen. Die Informationen, die ich gefunden habe, beziehen sich nur auf mündliche Aussagen und davon kann man sich bekanntlich nichts kaufen.

  • In einer Polizeikontrolle interessiert es übrigens niemanden, was der Prüfer gesagt hat

    ......ja ja, unsere Freunde/Helfer sind da alle fahrzeugtechnisch top drauf, wie das ja im TV immer wieder mal gezeigt wird,



    meine Erfahrung ist aber,


    in einer Kontrolle hast du hauptsächlich mit einem lauten Auspuff oder abgefahrenen Reifen ein echtes Problem, *lach* ! ;):D

    scheen Gruaß Hans 😊

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    5 Mal editiert, zuletzt von NT/Hans ()

  • ......ja ja, unsere Freunde/Helfer sind da alle fahrzeugtechnisch top drauf, wie das ja im TV immer wieder mal gezeigt wird,


    meine Erfahrung ist aber,


    in einer Kontrolle hast du hauptsächlich mit einem lauten Auspuff oder abgefahrenen Reifen ein echtes Problem, *lach* ! ;):D

    Hab mich da mit einigen unterhalten....auf "Laut" werden es eben getrimmt :thumbup:

    Gruß aus Rhoihesse


    Uwe


    "Motorradfahren ist keine Art, sich fortzubewegen, sondern eine Lebensform." :thumbup:
    von Reiner Otte, in Windpassagen

  • in einer Kontrolle hast du hauptsächlich mit einem lauten Auspuff oder abgefahrenen Reifen ein echtes Problem, *

    ... das würde ich für 99% auch annehmen.


    Es könnte anders sein, wenn man bei einem großen Motorradtreffen oder auf einer der bekannteren "illegalen Rennstrecke" wäre, man rausgewinkt würde und anfängt die Oberforsträte der Ordnungsmacht verbal zu provozieren.
    Dann könnte ich mir schon vorstellen, dass die Herren mit den altmodischen Schirmmützchen sich kurzfristig die notwendige Kompetenz und den Gliedermaßstab besorgen und einen nach Hause laufen lassen...

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  • Bis jetzt hat es noch keinen interessiert, was ich mit der Beleuchtung angestellt habe.
    LED-Rücklicht, Halogen-Miniblinker, Warnblinkanlage und Nebelscheinwerfer fanden bis
    jetzt kaum Beachtung. Die Blinker sind wegen ihrer Helligkeit beim TÜV sogar positiv
    beschieden worden.


    Bei unseren komplexen Vorschriften weiß doch keiner mehr genau, was Sache ist.


    Ein Bekannter von mir ist so in 1997 in Stuttgart mit seiner Intruder kontrolliert worden.
    Die aus Braunschweig stammenden Eintragungen für die Umbauten wurden angezweifelt
    und das Motorrad vom TÜV entstempelt. Er hat alles zurückbauen müssen. Dann bekam er
    wieder eine Plakette. Anschließend ist er wieder nach Braunschweig gefahren und hat alle
    Umbauten wieder eintragen lassen. Es ging u. A. um einen seitlichen Kennzeichenhalter
    und seitlich versetzte Brems- und Rücklichter.

    Viele Grüße


    Andreas



    _____________________________________________________________________________________________________________________
    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • Wer mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend eiert, hat in meinen Augen ganz andere Probleme als die Herren in grün blau. IMHO

    ......ich habe heuer auf einer Kawa einen Hinterreifen gesehen da hat rundrum das Gewebe raus geschaut und der Typ ist damit gefahren als hätte er fast neue Reifen drauf.*kopfschüttel*

    scheen Gruaß Hans 😊

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  • EG-Recht verlangt übrigens auch einen Mindestabstand des Blinkers vom Scheinwerfer und zwar in Abhängigkeit der Lichtstärke des Blinkers.
    Punkt 6.3.3.1 hier:
    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2013:166:0055:0087:DE:PDF
    Vielleicht sind alle angebotenen Zubehörblinker hell genug, so dass dieser "kleine" Umstand nicht erwäht wird. Vielleicht aber auch nicht....
    Da man den Blinkern die Lichtstärke so ohne weiteres aber nicht ansehen kann haben sie eine entsprechende Kennzeichnung, die man hier findet:
    https://www.custombike.de/tech…+der+wegweiser_18104.html


    Gruß


    Günter

  • Miraculix, das sagst du so einfach.
    Das ist die Definition der EU Zulassung, mich interessierte aber mehr wie das bei Stvzo ist...


    Wobei ich mit vorstellen kann, dass die Definition des Bodens bei beiden gleich wäre... "Die Fläche auf der das Fahrzeug steht und die im wesentlichen waagerecht sein sollte". Like that :):) .


    Was solls... dann mach ich entweder knapp 10cm Arme an die Scheinwerferhalterung oder mach die Blinker weiter unten mit 34cm Abstand.


    riedrider: tatsächlich spannend.... das lässt eher wenige Interpretationsspielräume...

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  • .... das lässt eher wenige Interpretationsspielräume...

    §54 StVZO eigentlich auch nicht:


    "Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen."


    Damit ist schräg messen nicht richtig.

  • riedrider:
    whooooot? 8|:cursing: Ich habe doch extra in den Paragraphen reingeschaut?! ;(;(
    *Kopf auf den Tisch hau*
    Wie konnte ich das überlesen? ||


    Mir fehlen die Worte.


    Oh: doch nicht. Wenn ich das jetzt ganz genau lese, würden die Abstände nicht mehr stimmen (bzw. man müsste sie signifikant größer wählen, damit sie noch stimmen), wenn man die Lenkung einschlägt, weil die Blinker dann ja schräg zu der senkrechten Ebene stehen... :whistling:



    Danke. Ich schäme mich und gehe in meine Ecke. :S
    Knallfrosch.

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