Reifenfreigabe ungültig ?

  • .....sorry wenn das Angela abtritt dann sollte es für immer sein, finde ich!

    ...hast du nicht ganz Unrecht... muss ich zugeben :thumbup:
    Aber sie hätte Einfluss. Warum nicht nutzen???
    Bevor sie sich für irgendeine Stiftung in Afrika, so wie etliche Schauspieler o.ä. stark macht, was uns hier auch wieder nichts nützt.

  • Es ist nun Mal so wie bei einem Buch: Es gibt die Meinung des Verfassers wider und nicht die Wahrheit !!!


    Genauso ist es beim TÜV:


    Wenn eine Abnahme erfolgt ist und diese eingetragen, heißt das nicht, dass ein anderer Prüfer bei nächster Gelegenheit damit einverstanden sein muss !!!!!!!!!


    Mit dieser leidvollen Erfahrung kämpfe ich immer noch (GTÜ gegen TÜV)

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️

    • Offizieller Beitrag

    Moin.


    Ist es denn jetzt so, daß ich bis zum nächsten TÜV-Termin so weiterfahren darf? Das hier ist mein letzter Stand,
    https://www.motorradonline.de/…0tZiwr_Qy131S495eJSSg4rYo
    bzw. das was von von riedrider kam.


    Gruß Maik

  • Lasst uns Mutti-Merkel anschreiben, wenn sie scheidet, vielleicht hat sie ja Lust drauf, sich um solche "untergeordneten" Dinge zu kümmern, damit sie sich noch gebraucht fühlt.

    Die ist nicht meine Mutti, nicht mal annähernd, ehe sie meine "Mutti" ist, bin ich lieber ein Findelkind.


    Sie ist eine ältere kinderlose Frau mit kruden Ansichten und leider viel Macht über uns alle, zudem wohl in letzter Zeit möglicherweise dement und (dadurch) sprachgestört - siehe Aufzeichnung der Fragestunde ihres Besuches in ihrem Wahlkreisbüro Stralsund.


    Außerdem wird sie wohl nicht lange in Deutschland bleiben nach Abtreten.
    Man munkelt, daß sie sich wie damals Erich Honecker nach Südamerika absetzen will. Angeblich hat sie sich Land in Südamerika gekauft.


    Ich denke, auch in Angesichts des TÜV sind wir ohne sie besser dran. Lassen wir die alte Frau aus dem Spiel und lösen unsere Probleme selber. Sie wird es jedenfalls nicht für uns tun - weder jetzt noch nach Abdankung.


    Meine Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Moin.


    Kein Ding, bisher war ich nur froh, daß hier eine gewisse Neutralität herrscht. Wer mit wem und wessen Mutti...
    Reicht doch daß der Darth Vader des Lukes Vadder ist. Oder was meint Chewbakka dazu? "ÖÜÜÖÖÖÜÜÜIIÜÜÜÖÖÖÖÄÄÄÄÄÄhhh..."
    :D
    Gruß Maik

  • Moin,


    eigentlich ging es hier doch mal um Reifenfreigaben und welche Prüforganisation was einträgt oder einfach akzeptiert!
    Vielleicht ist es besser, sich auf das Thema zu beschränken. Wird sonst auch schnell unübersichtlich, wenn jemand eine
    nützliche Info sucht... ;)


    Gruß Ralf

    “Speed has never killed anyone. Suddenly becoming stationary, that's what gets you.” :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Moin.


    So ich habe Antwort:
    --------------------------------------------
    vielen Dank für Ihre Mail.


    Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass eine von einem Reifenhersteller ausgestellte Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) keinen Nachweis über die Zulässigkeit von Reifen im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darstellt.


    Bund und Länder haben gemeinsam über das Thema "Beurteilung von abweichenden
    Reifenkombinationen an Krafträdern“ beraten und sich diesbezüglich zu
    einer gemeinsamen Vorgehensweise verständigt. Da die Thematik sehr
    komplex ist, wurde zur Klarstellung diese abgestimmte gemeinsame
    Vorgehensweise im Verkehrsblatt Ausgabe 15 Nr. 90 veröffentlicht (https://www.verkehrsblatt.de/docs/aktuelle-ausgabe#aa).
    Die im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und
    digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichten Vorschriften sind nur
    gegen Entgelt beim Verkehrsblatt-Verlag erhältlich. Das BMVI versendet
    diese nicht.


    Verkehrsblatt-Verlag
    Schleefstraße 14
    44149 Dortmund
    Tel.: (0231) 12 80 47 oder (0180) 534 01 30
    Fax: (0231) 12 80 09 oder (0180) 534 01 20
    E-Mail: info@verkehrsblatt.de
    Internet: www.verkehrsblatt.de (Online Bestellung möglich)


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Bürgerservice


    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin


    Tel.: 030 – 2008 – 3060
    Fax: 030 – 2008 – 1920
    E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
    Internet: www.bmvi.de


    Datenschutz:
    Über
    den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten
    personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der
    Webseite des BMVI unter folgendem Link: http://www.bmvi.de/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html.
    ------------------------------------------------------


    Irgendwie witzig, daß man für diese Verkehrsblätter auch noch Geld bezahlen soll.


    Gruß Maik

  • Das Verkehrsblatt Nr. 15 hat inzwischen den Weg zu mir gefunden.
    Hier ist, wie versprochen, meine Zusammenfassung mit ein paar Anmerkungen von mir:


    Datum der Verfahrensanweisung: 06.08.2019


    4 Fälle werden unterschieden:


    1 Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung


    1a) gleiche Reifengröße, anderer Hersteller


    Im COC-Papier und der ZB Teil 1 ist ein Reifen vom Hersteller A eingetragen.
    Es wird ein Reifen vom Hersteller B montiert.


    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn der Reifen eine Typgenehmigung hat, die gleiche Bauart aufweist, die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex gleichwertig oder höher sind.


    1b) abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen (habe zumindest ich bisher noch bei keinem Mopped gesehen)


    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn der Reifen eine Typgenehmigung hat, die gleiche Bauart aufweist, die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex gleichwertig oder höher sind UND wenn die Breite und der Abrollumfang innerhalb der größten und kleinsten Werte der Reifen, die in der ZB Teil 1 bzw. dem COC-Papier


    1c) abweichende Reifengröße außerhalb der freigegebenen Reifengrößen


    Es wird ein typgenehmigter Reifen verwendet, der schmaler als der schmalste oder breiter als der breiteste Reifen ist, der laut COC bzw. ZB Teil 1 zulässig ist oder dessen Abrollumfang kleiner als der kleinste bzw. größer als der größte der laut COC bzw. ZB Teil 1 zulässigen Reifen ist.


    Hier erlischt die Betriebserlaubnis gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 2 StVZO sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt.


    D.h., das muss von einer Prüforganisation abgenommen und dann in die Papiere eingetragen werden.


    Das ist alles verständlich und nachvollziehbar, gilt aber nicht für die Ente, weil die keine EG-Typgenehmigung sondern eine nationale Zulassung hat. Und jetzt kommt der Hammer:
    Hier gibt es nur einen Fall und keine Unterscheidung wie oben!!!
    Das finde ich so unglaublich, dass ich das ganze wörtlich abgetippt habe.


    Fall 2 Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge


    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z.B. Genehmigung nach § 20 oder § 21 StvZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil 1 genannt ist.


    Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 2 StVZO sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt.


    Wo wird hier die Größe berücksichtigt?
    Folgt man diesen Ausführungen buchstabengenau müsste man doch eigentlich jeden Reifen, der nicht in den Papieren steht eintragen lassen auch die mit der passenden Größe!

    Dass das wahrscheinlich nicht so gemeint ist kann man aus den „Schlussfolgerungen“ vermuten.
    Dort steht, dass im Fall 1c und 2 die Betriebserlaubnis erlischt, wenn eine abweichende Rad/Reifenkombination verwendet wird. Es ist dann ein entsprechender Nachweis nach § 19 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 StVZO oder eine Begutachtung gem. §19 in Verbindung mit § 21 erforderlich. Hierbei muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z.B. bezüglich des Reifenfreiraums und der Genauigkeit des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden.


    Das scheint also wieder auf die Größe abzuzielen. Aber so ganz glasklar formuliert ist das Ganze für einen promovierten Erbsenzähler nicht…..


    Die beschriebene Vorgehensweise ist anzuwenden


    1) bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und


    2) ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen

    Ich lese das so, dass ich mit meinen Reifen, die vor dem 31.12.2019 hergestellt wurden, noch bis zum 31.12.2024 legal herumfahren kann.


    Gruß
    Günter

  • Aber was bedeutet das ab 2025 ?


    Muss dann jeder Reifen einzelgeprüft und bei Eignung eingetragen werden ?

    Eigentlich geht es bei der ganzen Sache ja um abweichende Größen, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
    Das wird bei Fall 1 mit den 3 Unter-Varianten deutlich.
    Ich vermute, dass das auch für den Fall 2 so gemeint ist, denn sonst müßte man tatsächlich bei älteren Maschien ohne EU-Typgenehmigung ab 2025 jeden Reifen, der nicht bereits in den Papieren steht, eintragen lassen. Ich denke nicht, dass das so gemeint ist, aber man kann es so lesen.
    Bei meiner Bulldog mit 180er Hinterreifen und EU-Typgenehmigung gehe ich fest davon aus, dass ich bis Ende 2024 keine Probleme haben werde und danach muß ich ihn eintragen lassen, weil die Größe abweicht oder einen anderen mit passender Größe montieren.
    Bei der BMW und der einen Ente, die mit anderen Größen unterwegs sind, würde ich das auch vermuten, aber wenn man sich genau an den oben beschriebenen Fall 2 halten würde müßte ich ab 2025 wohl jeden Reifen, auch einen mit passender Größe eintragen lassen.


    Gruß
    Günter

  • ...
    Fall 2 Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung oder veränderte Fahrzeuge


    ...


    Gruß
    Günter

    Mir wurde von Honda angeboten, eine EU (EC) Bescheinigung zu erstellen. Wenn ich mich recht erinnere waren die Kosten dafür um die 80 €

    Mobbing ist für manche Lebenselixier.

    Wenn dir einer sagt: das geht nicht, bedenke:

    Es sind SEINE Grenzen , nicht deine ‼️


  • Mir wurde von Honda angeboten, eine EU (EC) Bescheinigung zu erstellen. Wenn ich mich recht erinnere waren die Kosten dafür um die 80 €

    Wenn das Feld mit der Typgenehmigung von ABE auf EG geändert wird, sind strenggenommen auch die ABEs für Zubehör für die Ente nicht mehr gültig. Die beziehen sich alle auf die ABE-Nummer und nicht auf die ECE-Nummer. Dann müsste alles mit Einzelabnahme eingetragen werden.

  • Die ABE bezieht sich auf die Stvzo Zulassungsnummer.


    Änderst du von Stvzo zu EU Zulassung, ist das "legal" ein anderes Motorrad, dass nicht mehr diese Stvzo Zulassungsnummer hat.
    Damit ist die ABE ungültig und du musst Umbauten, die nur mit ABE zulässig sind, eintragen.


    Seufz... ;(

    I reject your reality and substitute my own!

  • Moment, das heißt bei meiner Versys (EU-Genehmigung, in ZB1 "nur Dunlop D222" = OEM-Schrott), dass ich diese Eintragung ignorieren kann? Im COC steht nämlich keine Einschränkung bei den Reifengrößen, nur eine Anmerkung, was die Erstausrüstung ist. Das landet dann trotzdem per KBA elektronisch in der ZB1.

  • Habe für meine Ente ( die ich am 20.09. endlich vom Händler abholen kann) auch diese rechtlich grenzwertigen T31 geordert.


    Da sie dann beim Händler ja auch frischen TÜV bekommen soll, bin ich mal gespannt, wie das ausgeht.... Ist erst einmal nicht mein Problem, im Vertrag steht "TÜV neu" :D .


    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von Brückenstein habe ich ihm gleich per Mail hinterhergeschickt..


    Mal wieder totaler Blödsinn, was sich die offensichtlich gelangweilten Bürokraten da wieder aus den Fingern gesaugt haben...


    Den Amtsschimmel wiehern lassen auf Kosten der Sicherheit von Zweiradfahrern, aber gleichzeitig diese lahmen E- Roller auf die Straße schicken. Mahlzeit.


    Einfach wäre es, wenn man einfach die Größe in die Fahrzeugpapiere aufnehmen würde. Verkehrssicherheit durch moderne Gummimischungen gewahrt, da ja schon tausendfach im Feldversuch "Alltag"von Motorradfahrern getestet und für gut und richtig befunden.


    Aber das wäre ja zu einfach...und einfach geht in der BRD ja nun einfach mal gar nicht...schon aus Prinzip.


    Frage mal am Rande: Wir sind doch noch EU-Mitgleidsstaat, oder? Warum gilt so ein Sche… dann wieder nur bei uns????? und die anderen machen da ( vernünftigerweise) nix???


    Bin da mal für eine Petition und Öffentlchkeitsarbeit. Vielleicht kriegt man ja die Presse an das Thema.


    Leserbriefe, Schreiben direkt an die Redaktionen, Zeitungsartikel... Wir lassen uns einfach immer viel zu viel gefallen..


    Gruß
    Thomas

    Nach 5 Enten nun (fast) nur noch mit Kleinfahrzeugen unterwegs:

    Honda SH 300i und Royal Enfield Meteor 350.

    Ende Juni 2023 kam nun noch eine NC 750S DCT dazu, die nahezu perfekte Mischung aus Roller und Motorrad....

    Die Enten haben auf ewig einen Ehrenplatz in meinem "Schrein der guten Erinnerungen'".

    oio