Ganz am Anfang des Gutachtens steht folgendes:
ZitatDurch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Eine Änderungsabnahme nach §19.3 ist eine "normale" Änderungsabnahme, die jeder Prüfer machen darf, keine Einzelabnahme.
Aber abgenommen werden muss es dennoch.