Kein Rechts vor Links auf Parkplätzen...

  • Moinmoin,

    gesehen? https://www.tagesschau.de/inla…plaetze-vorfahrt-101.html


    Ich meine... es ist irgendwie klar, dass auf einem Parkplatz sowas wie der gesunde Menschenverstand regieren sollte (was ja theoretisch grundsätzlich gilt (StVO §1, Absatz 1)).


    Allerdings wäre ich bisher auch davon ausgegangen, dass grundsätzlich rechts vor links anzuwenden ist. Was gilt denn sonst? Mercedes first? Oder der mit dem älteren Auto, der sich nicht um die Beule schert, fährt zuerst? Es wird ausgestiegen und gewürfelt?


    Vor allem, dass dann doch rechts vor links gilt, wo auf Parkplätzen ein "eindeutiger Straßencharakter" existiert... da können Fahrer, Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Rechtsanwälte voraussichtlich in der Zukunft noch eine Menge Freude dran haben.


    Wir leben in einem merkwürdigen Land.

    Knallfrosch

    I reject your reality and substitute my own!

  • Ich kenne nur diese Schilder, auf denen steht, dass auf dem Parkplatz die StVO gilt und da heißt es ja, wenn keine andere Beschilderung da ist gilt rechts vor links.


    Grundsätzlich rechne ich aber immer mit der Dummheit/Dreistigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer.



    Gruß Markus

    "Nur wer fragt, dem kann auch geholfen werden!"


    Jahrestreffen:
    2013 Antweiler / 2014 Drangstedt / 2015 Neidenberga / 2016 Creglingen / 2017 Weidenbach + Heuhotelabschiedstour /
    2018 Neidenberga + Aischgründer Karpfentour / 2019 Drangstedt + Herbsttreffen Creglingen / 2020 Herbsttreffen Creglingen / 2021 Jahrestreffen Drangstedt / 2022 grüne Tage zwischen Kocher und Jagst / 2022 Jahrestreffen Heidenheim / 2023 Jahrestreffen Westerburg

  • Moin.


    Ohne Beschilderung gilt sicher diese Maßnahme. Völlig bekloppt.


    Aber wenn dort ein Schild mit StVo steht, gehe ich ganz klar von rechts vor links aus. Es sei denn, es sind Markierungen, wie gestrichelte Haltelinien da.

    Gruß Maik

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaaaharrrrrrrr...

  • Bin da auch vorsichtig und gebe dem anderen gerne die Vorfahrt ... auch mit Handzeichen. Dann ist er weg und die Gefahr gebannt.

    If you fall - I'll be there (Floor)

    Life is a lesson, you learned it when your through (Limp Bizkit)

  • unsere tochter hat gerade den Führerschein gemacht und ihr wurde es erklärt das nicht abgeschlossen Parkplätze zur öffentlichem Verkehrsgrund zählen und die Autofahrer sich hier nach den regeln der stvo zu verhalten haben.

    Und nicht zu vergessen, in unserem lang gibt es kein Vorfahrtsrecht sondern eine Vorfahrtsregelung.

    Wer später bremmst,ist nicht immer schneller!!!

  • unsere tochter hat gerade den Führerschein gemacht und ihr wurde es erklärt das nicht abgeschlossen Parkplätze zur öffentlichem Verkehrsgrund zählen und die Autofahrer sich hier nach den regeln der stvo zu verhalten haben.

    Und nicht zu vergessen, in unserem lang gibt es kein Vorfahrtsrecht sondern eine Vorfahrtsregelung.

    Exakt das habe ich auch gelernt als ich meinen Motorrad-Führerschein gemacht habe. Ob das in der Realität von Ordnungsbehörden und Versicherungen auch so gehandhabt wird scheint wohl auf einem anderen Blatt zu stehen.


    Im Grunde ist es mir egal, wer Vorfahrt hat oder nicht. Im Zweifel bleibe ich stumpf stehen und winke den anderen durch. Was ich viel schlimmer finde, ist die merkwürdige Einschätzung von "Schrittgeschwindigkeit" auf so Supermarkt- und sonstigen Parkplätzen ...

    "I don't know half of you half as well as I should like; and I like less than half of you half as well as you deserve." J.R.R. Tolkien

    „Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.“ Paul Watzlawick

  • unsere tochter hat gerade den Führerschein gemacht und ihr wurde es erklärt das nicht abgeschlossen Parkplätze zur öffentlichem Verkehrsgrund zählen und die Autofahrer sich hier nach den regeln der stvo zu verhalten haben.

    Und nicht zu vergessen, in unserem lang gibt es kein Vorfahrtsrecht sondern eine Vorfahrtsregelung.

    Als ich meine Führerscheine vor einem Jahr gemacht hab war die Rede von Rechts vor Links in der Fahrschule. Ist mir persönlich aber relativ, weil auf sein "Recht" bestehen ist es nicht immer sinnvoll. Und mal als erster auf dem Parkplatz zu fahren muss auch sein, gerade wenn sonst alle anderen Wege versperrt sind.

  • Na hurrah!

    Durch das Schild, es gilt die StVO, ist rechts vor links wohl trotzdem nicht eindeutig.

    Zur ausdrücklichen Vorfahrtsregelung werden wohl Schilder gemäß StVO gehören.

    Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu Schrittgeschwindigkeit.

    Es lebe die Dashcam, um halbwegs nachweisbar zu agieren.

    Viele Grüße


    Andreas



    _____________________________________________________________________________________________________________________
    Jahrestreffen
    2006 Brilon | 2007 Weidenhof | 2008 Oberbernhards | 2009 Drangstedt | 2010 Bernkastel-Kues | 2011 Neidenberga | 2012 Titisee | 2013 Antweiler |2014 Drangstedt | 2015 Neidenberga | 2016 Weidenhof | 2017 Weidenbach | 2018 Neidenberga | 2019 Drangstedt

  • Andreas_S , das trifft so ziemlich genau das, was mir durch den Kopf ging...

    Wobei ich schon dieses Schild ziemlich dämlich finde. An sich sollte die Stvo und rechts vor links automatisch überall gelten, wo man nicht ausdrücklich über eine Absperrung / Schranke fährt.


    Wenn auf einem Firmengelände ein "der Stapler hat Vorfahrt" gilt, ist das was anderes...

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  • Besonders vor oder bei Gericht....

    Korrekt.... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    Ich kann das im "Neuland" (Informationstechnologie) noch irgendwie nachvollziehen, dass da halt die Staatsmacht (sowohl Legis- als auch Judikative) keine Ahnung hat, was die Konsequenzen von ihren teils merkwürdigen Ideen sind.


    Im Verkehrsrecht habe ich bisher das meiste zwar nicht notwendigerweise für schön, aber für praktisch handhabbar gehalten, aber das hier macht auf mich halt den Eindruck, als würde durch dieses Urteil nicht mehr Klarheit / Präzision geschaffen, sondern stattdessen "Ungeregeltheiten" ausgeweitet, quasi "ist halt dein Pech, wenn du auf einem Parkplatz unterwegs bist und dir was zustößt"... und wenn es dann auf die Frage, wer die besser zahlende Rechtsschutzversicherung hat, rausläuft... <X

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  • Korrekt.... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


    Ich kann das im "Neuland" (Informationstechnologie) noch irgendwie nachvollziehen,

    Ich nicht. Richter sind im höheren Dienst, die bekommen die Kohle quasi im Wäschekorb nach Hause. Dann sollen sie (verdammt noch mal!) auch ihren Job richtig machen!

  • Ich kenne nur diese Schilder, auf denen steht, dass auf dem Parkplatz die StVO gilt und da heißt es ja, wenn keine andere Beschilderung da ist gilt rechts vor links.

    Stopp! Wo steht das?
    Wenn ein Schild auf einem Parkplatz steht, das hier die StVO gilt und sonst NICHTS anderes, gilt dort eben auch NICHTS anderes und eben auch NICHT "Rechts vor Links", weil sonst stünde dafür ja ein Schild.


    Kurz erklärt: wenn auf einem Parkplatz, Tiefgarage, Parkhaus oder sonst einem Platz der öffentlich zugänglich ist nur dieses eine Schild steht das die StVO gilt, ansonsten keine weiteren Markierungen am Boden etc., dann heißt das ganz genau, das der §1 gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme und sonst nichts. Bedeutet im Grunde, jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen.


    Ich hatte leider so einen Fall in einer Tiefgarage: sie kam von rechts und meinte Vorfahrt zu haben. Ich hatte trotzdem Glück, denn die war so dumm, sie kam aus ner Parklücke. Hinterher kam raus, das sie im Auto abgelenkt war und mich nicht gesehen hatte.


    Dabei kam das Thema mit dem Schild aber trotzdem zur Diskussion und da wurde erklärt, das sie auch auf dem Fahrweg keine Vorfahrt gehabt hätte, sondern es gilt gegenseitige Rücksichtnahme, was bedeutet, irgendeiner gibt dem anderen z. Bsp. Handzeichen das man ihn vor lässt.

  • Kurz erklärt: wenn auf einem Parkplatz, Tiefgarage, Parkhaus oder sonst einem Platz der öffentlich zugänglich ist nur dieses eine Schild steht das die StVO gilt, ansonsten keine weiteren Markierungen am Boden etc., dann heißt das ganz genau, das der §1 gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme und sonst nichts. Bedeutet im Grunde, jeder bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    Korrekt, genau das sagt auch das jetzige BGH Urteil.

    Idiotisch, ist aber so.

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  • ....auf dem Parkplatz gilt Faustrecht per Gerichtsbeschluss! ^^^^

    scheen Gruaß Hans 😊

    JT: 2010 Bernkastel/ Kues/2011 Neidenberga/2012 Titisee + geile Sau-Tour/2013 Antweiler + blaue Zipfel/2014 Drangstedt/2015 Neidenberga/2016 Creglingen/2017 Weidenbach + Heuabschiedstour/2018 Neidenberga/2019 Drangstedt/2021 Weidenhof-Herbsttour/2022 Heidenheim + Weidenhof Herbsttreffen/2023 Weidenhof-Herbsttreffen

  • Korrekt, genau das sagt auch das jetzige BGH Urteil.

    Idiotisch, ist aber so.

    Ja, aber das war schon immer so!

    Weshalb braucht's für sowas ein Urteil?

    Achja, ich vergaß, wir sind in Deutschland.

    Gibt's schon Urteile das man beim Stoppschild halten muss? Steht zwar in der StVO, aber ich will ein Urteil sehen, bin ja in Deutschland. 😂