Stimmt so nicht. Dem Einzelhändler ist es ja nicht verboten, sein Sortiment per " collect and click" anzubieten.
Verboten nicht, aber davon kann der nicht leben,
weil kaum jemand so einkauft.
Das Ladengeschäft war/ist ja genau der Unterschied,
dass man den Laden betreten kann, die Ware angucken ,sich persönlich beraten lassen kann,
vor Ort überlegen und entscheiden kann bzw konnte.